Hersteller von Mund-Nasenschutzmasken klagen: für deutschen Steuerzahler 3,5 Mrd. Kosten

Symbolbild: Freepik / @beshenayabelka

Während der vorgeblichen Corona-Pandemie haben Politiker häufig völlig freihändig langjährige Verträge abgeschlossen. Nach wie vor wird nicht darüber diskutiert, ob sie dazu überhaupt berechtigt waren. Stattdessen gehen immer mehr Geschäftspartner des Staates vor Gericht und pochen auf Abnahme ihrer meistens völlig sinnlosen Produkte – wie Mund-Nasenschutzmasken. Einer der Verantwortlichen ist der ehemalige Pharmalobbyist und Corona-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Laut Medienberichten habe Jens Spahn im Jahr 2020 verschiedenen Lieferanten eine unbegrenzte (!) Abnahme von Masken zu einem Fixpreis von 4,50 Euro pro Stück garantiert. Dabei ist nachträglich auch zu berücksichtigen, dass es sich bei den Masken häufig um minderqualitative Cent-Ware aus Asien handelt. Aus den Plastikgütern brachen bei Gebrauch kleine Fasern ab, die sich in den Lungen der Träger anreichern.

Gegen Viren helfen diese Masken so gut wie nichts, denn der Durchmesser des SARS-CoV-2 Virus war deutlich kleiner als das kleinste Maschengewebe dieser Produkte. Deshalb war vor der vorgeblichen Pandemie klar, dass solche Masken nichts gegen Viren taugen und hauptsächlich auf der Baustelle als Staubschutz genutzt werden können.

Das Oberlandesgericht Köln urteilte im Juli 2024, dass Deutschland einem dieser Maskenhersteller 85,6 Millionen Euro wegen Nichtabnahme bezahlen muss. Das Gericht ließ keine ordentliche Revision zu, Rechtskraft ist aber trotzdem noch nicht eingetreten. Der Bundesgerichtshof muss noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde urteilen.

Im Bundesgesundheitsministerium, das inzwischen unter der Kontrolle von Karl Lauterbach (SPD) steht, rechnet man mit massiven Kostenrisiken. 480 Millionen Euro wurden alleine für Streitigkeiten aus Maskenkäufen reserviert. 120 Millionen Euro können für ähnliche, andere Corona-Geschäfte zu bezahlen sein. Und: „Regulär“ sind 360 Millionen Euro für Maskenkäufe über das Open-House-Einkaufsverfahren vorgesehen.

Dabei wurde speziell in Deutschland mehrfach nachgewiesen, dass es sich bei Maskengeschäften auch um Korruption gehandelt hat. Die in der Praxis und vor allem zur Eindämmung einer Pandemie praktisch und statistisch nutzlosen Gesichtslappen wurden den Menschen einfach per Zwang vorgeschrieben – und mit dem Geld der Steuerzahler bezahlt.

Das deutsche Ärzteblatt berichtete am 4. September, auch unter Berufung auf die Tagesschau, dass hinsichtlich politischer Maskendeals noch Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig sind. Inklusive Verfahrenskosten und Zinsen könnten sogar 3,5 Milliarden Euro fällig werden.

Klar ist ebenso, dass eine massive Überbeschaffung von Gesichtsmasken stattfand. Das damalige Jens Spahn-Gesundheitsministerium hatte im Jahr 2020 5,7 Milliarden Masken bestellt – davon wurden nur 1,7 Milliarden verteilt. Gigantische Mengen wurden bereits vernichtet, weil die Haltbarkeit überschritten wurde und das chinesische Billigplastik noch brüchiger geworden ist.

Die Corona-Zeit dürfte keineswegs nur eine Zeit eines medizinischen Großversuchs und somit Verbrechen an der Menschheit gewesen sein. Vielmehr gibt es zahlreiche Korruptionsfälle in Milliardenhöhe aufzuklären. Dabei muss stets bedacht werden, wie hoch die Steuerzahlungen sind, welche der deutsche Staat den Bürgern abverlangt, damit all dieser Wahnsinn finanziert werden kann – ohne dass irgendein anständiger Deutscher einen konkreten Nutzen davon hat.

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