Nicht nur das Wahlergebnis und die aktuellen Umfragedaten sind aktuell für FPÖ-Chef Herbert Kickl erfreulich. Heute konnte er sich vor Gericht erfolgreich gegen untergriffige, bösartige Hetze durch die SPÖ verteidigen. Die Sozialisten hatten frech behauptet, Kickl habe eine Nähe zu einem Neonazi, zudem habe er eine Razzia im BVT veranlasst, um Beweise dafür zu vernichten. Die Vorwürfe waren wie so oft frei erfunden und wurden vom Gericht als rufschädigend erkannt. Die SPÖ muss widerrufen und Entschädigung bezahlen.
Seit der sozialistische Kanzler Franz Vranitzky im Jahr 1986 die Doktrin ausgegeben hat, jegliche Zusammenarbeit mit der FPÖ auszuschließen, verhetzen sich Parteigänger und vor allem die Jugend in der SPÖ immer mehr. Man entmenschlicht den politischen Gegner, will nicht mit ihm sprechen und wirft ihm vor allem pauschal vor, rechts, rechtsradikal oder gar neonazistisch zu sein. Vranitzky hatte in seinem Gebot behauptet, einen “antifaschistischen Schutzwall” zu errichten. Diese Wortwahl kannte man bereits aus der DDR.
Mit diesen frei erfundenen Vorwürfen bricht man häufig geltendes Recht. Sei es die Verharmlosung der NS-Zeit, Volksverhetzung oder Rufschädigung. Doch nur selten verteidigen sich solchermaßen beschimpfte “Opfer” des sozialistischen Hasses vor Gericht – und falls doch, sind sie nicht immer erfolgreich. Das war heute anders. Das Wiener Handelsgericht hielt fest, dass die Aussagen der SPÖ, welche in einem Newsletter getätigt wurden, rufschädigend sind. Ein solches Urteil ist an sich nur möglich, wenn es kein Tatsachensubstrat für diese Behauptungen gab.
Die SPÖ hatte eine wahre Räubergeschichte erfunden. So habe Kickl in seiner Zeit als Innenminister, bevor diese Koalition durch den Ibiza-Putsch zerschlagen wurde, eine Razzia beim Verfassungsschutz BVT veranlasst, um Beweise dafür zu beschlagnahmen, dass er enge Verbindungen zu einem Neonazi pflegt.
Das Gericht hielt nicht nur fest, dass diese Aussagen unwahr und rufschädigend sind, sondern verurteilte die von Hass auf ihre Mitmenschen getriebenen Sozialisten auch dazu, einen Widerruf zu veröffentlichen. Die Verfahrenskosten betrugen zu diesem Zeitpunkt rund 6.900 Euro, der Schadenersatz wurde mit 1.500 Euro festgelegt. In einer früheren Gerichtsentscheidung in dieser Sache wurde den Sozialisten die Behauptung bereits per einstweiliger Verfügung verboten. Über die endgültige Rechtskraft des heutigen Urteils wurden noch keine Informationen bekanntgegeben.
Die SPÖ wäre gut beraten, die Spaltung in der Gesellschaft zu beenden und sich auf das Gemeinsam mit den Freiheitlichen zu besinnen. Das Linksaußen-Magazin “ZackZack” hielt beispielsweise folgerichtig fest, dass die Doktrin die Freiheitlichen nur gestärkt hat. Der ehemals bekennende Marxist Andreas Babler hat die bestehenden Gräben bisher nur vertieft. Wie die Umfragewerte zeigen, führt er die SPÖ damit weiter in den Abgrund, während die Freiheitlichen stets zulegen.