Heimlich verschärft: Regierung will Impfpflichtgesetz keineswegs auslaufen lassen

Bild: Bundesgesetzblatt

„Drüberfahren“ und am Willen und den Bedürfnissen des Volkes „vorbeiregieren“ ist das Motto in Österreich. Dazu passt auch gut, dass die SPÖ-Corona-Hardlinerin Rendi Wagner jüngst nicht nur Kanzlerambitionen erkennen ließ, sondern immer wieder die Bedeutung des Impfzwanges betonte. Still und heimlich hat die Schwarz-Grüne Bundesregierung das Impfzwanggesetz (auch Imppflichtgesetz genannt) geändert und verschärft.

Ein Kommentar von Willi Huber

In einem ausführlichen Podcast wiesen jüngst die beiden maßnahmenkritischen Rechtsanwälte Höllwarth & Scheer auf eine aktuelle Änderung der österreichischen Covid-Gesetzgebung hin. Demnach scheint an den Gesetzen ständig nachgebessert zu werden, um sie zu verschärfen. Ein politischer Wille, das Gesetz auslaufen zu lassen, ist nicht erkennbar – ganz im Gegenteil.

Über den Einwohnern Österreichs schwebt also weiterhin die scharfe Klinge des in Gesetz gegossenen Impfzwanges.

Die Verschärfungen des Gesetzes haben es in sich, wurden aber von den Massenmedien nicht aufgegriffen. Das könnte wohl mit der fürstlichen Subventionspolitik kollidieren.

Ausnahmeregelungen

Die Ausnahmezertifikate dürfen mit der Gesetzesnovelle auch von „öffentlichen Sicherheitsdiensten“ verarbeitet werden, zuvor durfte das nur die Bezirkshauptmannschaft. Was mit dem Satz „Die Authentifizierung des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat zu unterbleiben.“ gemeint ist, kann nur vermutet werden: Sollen Beamte, welche Ausnahmezertifikate prüfen, anonym und damit nicht dienstrechtlich belangbar sein? Höllwarth und Scheer vermuten, dass auch eine fehlerhafte Formulierung vorliegen könnte und vielmehr gemeint ist, dass die Polizei das Dokument nicht auf Echtheit untersuchen darf. Unscharfe Formulierungen in Corona-Verordnungen sind ja in den letzten Jahren keine Seltenheit.

Verantwortung auf Länder übertragen

Der neue Gesundheitsminister Rauch (Grüne) gefällt sich offenbar darin, zwar selbstherrlich Verordnungen zu erlassen, die Umsetzung dann aber an die Länder zu delegieren. Uns liegt dazu die Schilderung einer Videokonferenz zwischen Rauch und den Gesundheitslandesräten der Länder vor. Dabei soll Rauch sinngemäß geäußert haben, es wäre ihm egal, mit welchen Mitteln die Länder seine Wünsche umsetzen, sie hätten dies einfach zu erledigen. Das Thema war die Reduktion von Gratis-PCR-Tests auf fünf pro Person – ein Vorhaben, für das es keinerlei technische Grundlage gibt. Ein ÖVP-Gesundheitslandesrat habe ihm dann vor allen Teilnehmern ins Gesicht gesagt, er könne „sie alle am Arsch lecken“. Von mühsam aufrechterhaltenem Koalitionsfrieden scheint man zu offenem Krieg überzugehen.

Jedenfalls hat Rauch die Landeshauptleute gesetzlich dazu verpflichtet, den notwendigen Datenschutz bezogen auf Personen und Dokumente zur Durchführung des Impfzwanges sicherzustellen.

Erpressung aller Förderungsnehmer

Die bislang bewährte und vor allem gegen Unternehmer und Wirte eingesetzte Erpressungsmethodik findet jedenfalls eine Fortsetzung: Schon bisher wurde jeder, der sich nicht vollständig an die Corona-Verordnungen hielt, mit vollständiger Rückzahlung aller Förderungen bedroht. Dies wurde rückwirkend (!) auch in das Gesetz von 18. März festgeschrieben: Sollte ein Unternehmen die 3G-Regeln im Betrieb nicht einhalten, wird eine Rückzahlung der Förderungen fällig. Dies ist eine existenzielle Bedrohung für jeden betroffenen Betrieb – die Rechts- und Verfassungskonformität darf man wie bei vielen anderen Maßnahmen durchaus in Frage stellen.

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