Grüne beharrten auf Nachtflugverbot: Ausnahme für Annalena Baerbock, die Fußball gucken wollte

Bild: Michael Brandtner, CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons

Manche sind gleicher – und die Grünen sind stets am gleichesten. Die Redewendung „Wasser predigen und Wein trinken“ passt wie so oft perfekt: Die Grüne Außenministerin Baerbock setzt sich über das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen, das von den Grünen erwirkt worden ist, hinweg und gönnt sich einen Kurzstreckenflug – ein grünes Tabu! – nach Luxemburg. Sie wollte schließlich das EM-Spiel Deutschland-Schweiz sehen …

Die Grünen bombardieren die Bürger stets und ständig mit Verboten und Regularien und predigen Verzicht, aber sie selbst schöpfen aus dem Vollen und genießen ihre Privilegien.

Am Frankfurter Flughafen gilt seit dem Jahr 2011 zwischen 23 und 5 Uhr ein absolutes Nachtflugverbot. Dieses wurde von den Grünen und ihren Anhängern erkämpft. Auch gegen Lockerungen des Nachtflugverbots während der EM wehrten sie sich und betonten, das öffentliche Interesse sei kein Argument für Ausnahmen des Nachtflugverbots, alle Spielorte wären perfekt an das Bahnnetz angebunden.

Annalena Baerbock umging das Nachtflugverbot kurzerhand mit einer Sondergenehmigung – nach dem Besuch des EM-Spiels Deutschland-Schweiz hob ihr Flugzeug um 23.54 Uhr ab, also 54 Minuten nach Beginn des Verbots. Die Außenministerin flog nach Luxemburg (Luftlinie 184 Kilometer, Flugdauer etwa 35 Minuten) zum EU-Außenministertreffen, das am nächsten Morgen stattfand. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz flog mit einer Sondergenehmigung noch in der Nacht zurück nach Berlin.

Das hessische Wirtschaftsministerium, das für die Genehmigungen zuständig ist, erklärte laut „Bild“: „Zwei Flüge der Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Bundeskanzler Scholz bzw. Außenministerin Baerbock an Bord starteten am 23.06.2024 nach dem Spiel Deutschland – Schweiz um 23.39 bzw. 23.54 Uhr. Für beide Flüge wurde seitens der Behörde das öffentliche Interesse anerkannt.“

Das Auswärtige Amt verteidigt Baerbocks Nachtflug und begründet die Notwendigkeit damit, dass die Außenministerin, anders als die anderen anwesenden Regierungsmitglieder, nicht unmittelbar im Anschluss an das Spiel mit zurück nach Berlin geflogen sei, sondern wegen des am nächsten Morgen beginnenden Treffens der EU-Außenminister nach Luxemburg gereist wäre. Im Anschluss sei sie dann am Montagmittag direkt nach Israel, in die Palästinensischen Gebiete und den Libanon weitergeflogen. Offen bleibt, welche Relevanz eine Annalena Baerbock bei einem Fußballspiel hat. Dort hätte man mutmaßlich auch gut auf sie verzichten können.

Baerbock hatte im Wahlkampf angekündigt, Kurzstreckenflüge abschaffen zu wollen – diese sollten so teuer werden, dass sie sich nicht mehr lohnen. Dass die Außenministerin nun selbst Kurzstrecke fliegt, anstatt die Bahn zu nehmen, zeigt einmal mehr die grüne Doppelmoral. Ob Kurzstrecken-Nachtflug oder horrende Ausgaben für eine persönliche Visagistin – im Jahr 2022 waren es stolze 136.500 Euro – Baerbock scheint ihre Privilegien voll auszuschöpfen. Wegen des starken Scheinwerferlichts müsse man geschminkt werden, wenn man im Fernsehen auftritt, „ansonsten sieht man aus wie ein Totengräber, weil man total grau ist“, erklärte die Grüne. Die Kosten, auch die für den Flug, trägt selbstverständlich der Steuerzahler.

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