Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sogar gestohlene AfD-Mails für die Prüfung eines Parteiverbots heranziehen. Dabei haben gefälschte Nachrichten aus dem Umfeld des Datenlecks bereits politische Konsequenzen ausgelöst. Sozialdemokraten forderten aufgrund einer solchen Fälschung den Rücktritt eines AfD-Politikers.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die bei einem Hackerangriff gestohlenen E-Mails der AfD für die Vorbereitung eines möglichen Parteiverbots nutzen lassen, obwohl sie widerrechtlich erlangt wurden. Sie betonte, dass grundsätzlich sämtliche verfügbaren Erkenntnisse herangezogen werden könnten. Auch die erbeuteten Nachrichten sollen auf mögliche Verbotsgründe untersucht werden. Damit möchte die SPD-Politikerin einen Datendiebstahl für ein staatliches Verfahren gegen die Oppositionspartei nutzen. Und das, obwohl im Zusammenhang mit dem Datenleck bereits gefälschte Nachrichten verbreitet wurden.
Hubig drängt auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die belastendes Material zusammentragen und die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen soll. Innerhalb der Bundesregierung wirbt sie bereits um Unterstützung. „Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden. Daran arbeite ich“, erklärte die Ministerin. Für sie handelt es sich um eine „existentielle Frage für die Demokratie“. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützt die Forderung. Beide Sozialdemokratinnen wollen damit die Vorbereitungen für ein mögliches AfD-Verbot vorantreiben.
SPD forderte wegen gefälschter AfD-Mail bereits einen Rücktritt
Wie schnell vermeintlich belastende Nachrichten politisch gegen AfD-Politiker eingesetzt werden, zeigte sich bereits im Oktober. Damals kursierte im Internet ein Screenshot mit drei angeblichen AfD-Mails. Der Kölner Stadt-Anzeiger stellte bei seiner Überprüfung fest, dass die verbreiteten Texte nicht mit dem veröffentlichten Datenbestand übereinstimmten. Eine der Nachrichten wurde dem nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Keith zugeschrieben und sollte ihn mit Holocaustleugnung beziehungsweise Holocaustverharmlosung in Verbindung bringen. Nach den Recherchen der Zeitung war diese Mail gefälscht. Keith bestritt die Urheberschaft an Eides statt und kündigte rechtliche Schritte an.
Die SPD in Leverkusen reagierte dennoch zunächst auf die Anschuldigungen. Ein Sozialdemokrat stellte wegen des Screenshots Strafanzeige wegen Volksverhetzung, während die örtliche Partei Keiths Rücktritt von sämtlichen Ämtern forderte. Erst als Zweifel an der Echtheit der vermeintlichen E-Mail aufkamen, kündigte der Leverkusener SPD-Chef Darius Ganjani an, den entsprechenden Social-Media-Beitrag zurückzuziehen. Auch eine dem Kölner AfD-Politiker Christer Cremer zugeschriebene Nachricht aus demselben Screenshot war nach den Recherchen nicht im veröffentlichten Mailbestand enthalten. Cremer erstattete ebenfalls Strafanzeige.
Gestohlene Parteikommunikation für die Verbotsprüfung
Die Daten stammen aus einem Hackerangriff auf einen Dienstleister der AfD im September. Am 19. Oktober veröffentlichten Unbekannte nach eigenen Angaben rund 421.000 erbeutete E-Mails. Die Bundespartei bestätigte den Angriff, erklärte jedoch, dass hauptsächlich ältere Postfächer betroffen seien. Sie sprach von einem illegalen Angriff auf das deutsche Parteiensystem und warnte vor falschen Darstellungen sowie aus dem Zusammenhang gerissenen Inhalten.
Die bekannten Fake-Mails wurden außerhalb des eigentlichen Datenbestands verbreitet. Bereits im Oktober bestätigte das Bundesinnenministerium, dass der Verfassungsschutz für solche Prüfungen grundsätzlich alle verfügbaren Erkenntnisse heranziehen dürfe. Über einen möglichen Verbotsantrag müssten anschließend Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden.