Als kleinen Erfolg wertete heute Gerald Hauser, FPÖ-Nationalratsabgeordneter und FPÖ-Kandidat für die EU-Wahl, den Umstand, dass die von der Weltgesundheitsorganisation WHO geplanten Vorhaben bei der heute zu Ende gehenden Weltversammlung offenbar nicht umgesetzt werden können: „In Artikel 55 der WHO-Satzungen steht klipp und klar, dass alle Änderungsvorschläge mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung an die Mitglieder übermittelt werden müssen. Eine Abstimmung würde also gegen die eigenen Statuten verstoßen.
Eine Pressemitteilung von Gerald Hauser, Kandidat zur EU-Wahl (FPÖ)
Die geplante Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften kann daher bei dieser Weltversammlung nicht beschlossen werden, weil bis April darüber noch debattiert wurde. Und auch für den WHO-Pandemievertrag konnte im Vorfeld kein Entwurf ausgearbeitet werden, der allen Mitgliedern passt.“
Die FPÖ hat von Anfang an schwere Bedenken gegen die WHO-Pläne geäußert, diese stets abgelehnt – und daran werde sich auch nichts ändern. „Mit dem Pandemievertrag und den neuen adaptierten Gesundheitsvorschriften hätten die Nationalstaaten die Kompetenzen im Gesundheitsbereich an die WHO abgegeben.
In einem neuen Pandemiefall, den die WHO dann im Alleingang hätte beschließen können, wäre die WHO alleine befugt, entsprechende Schritte zu setzen – von Lockdowns bis hin zu einer Impfpflicht. Das darf nicht passieren“, so Hauser, der in diesem Zusammenhang auch die schwarz-grüne Bundesregierung kritisierte: „Seit Juli 2023 liegt ein FPÖ-Antrag im Ausschuss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ausdrücklich festzuhalten, dass die Menschenwürde unantastbar ist und dass die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von Personen weder von unserer Regierung noch von anderen Institutionen aufgehoben werden dürfen. Bis heute wird der Antrag von den Regierungsparteien vertagt.“
Auch wenn die unmittelbare Gefahr für die Menschen durch WHO-Übergriffe aktuell gebannt sei – FPÖ-NAbg. Gerald Hauser wird wachsam bleiben: „Die Menschen wissen selbst über ihren Körper am besten Bescheid. Jeder Versuch, dieses Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit auszuhebeln, muss unterbunden werden!“