Geht doch: Türkischer Totraser darf abgeschoben werden

Symbolbild: nampix / freepik

Ein heute 23-jähriger Türke raste 2023 mit seinem 315-PS-BMW bei 108 km/h durch eine 40er-Zone in Heilbronn und rammte einen Pkw, in dem eine Familie unterwegs war. Der Vater starb. Der Türke wurde zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt. Schnell wurde auf seine Abschiebung gedrängt. Dagegen wehrte sich der Totraser – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies seine Klage ab. 

Zuletzt hatte ein Skandalurteil des Landgerichts Saarbrücken landesweit für Entsetzen gesorgt: In Völklingen erschoss Ahmet G. am 21. August nach einem Tankstellenüberfall einen 34-jährigen Polizisten. Insgesamt schoss er 17 Mal, sechs Kugeln trafen den jungen Beamten. Ein Zeuge beschrieb, wie G. auf den verletzt am Boden liegenden Polizisten zuging, sich neben ihn stellte und direkt auf Oberkörper und Kopf zielte: Es sei wie in einem Mafia-Film gewesen. Doch G. wurde Schizophrenie attestiert. Er wurde vom Mordvorwurf freigesprochen, man verurteilte ihn lediglich wegen schweren Raubes. Er kommt in eine Psychiatrie.

Weniger kuschelig erging es nun immerhin einem 23-jährigen Türken vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Yasin H. hatte im Februar 2023 einen 42-jährigen Familienvater, Gezim S., totgefahren, dessen Wagen H. beim Rasen mit 108 km/h in einer 40er-Zone gerammt. Mit im Auto des Opfers waren Frau und Kinder: Die Frau wurde schwer verletzt, die zwei Kinder trugen leichte Verletzungen davon. Gezim S. starb noch am Unfallort. Der Täter kam glimpflich mit ein paar Kratzern davon. 

Wegen Mordes wurde der inzwischen als “Wollhaus-Raser” bekannte Yasin H. 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Daraufhin hatte der baden-württembergische Justiz-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) angekündigt: „Wir arbeiten bereits daran, den wegen Mordes verurteilten Täter direkt aus der Haft abzuschieben.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart leitete ein Ausweisungsverfahren in die Wege.

Das wollte H., der bereits mit seiner Revision gegen die Jugendstrafe vor dem BGH gescheitert ist, aber nicht. Der Türke ist in Heilbronn geboren und aufgewachsen und will in Deutschland bleiben. Daher zog er vor das Verwaltungsgericht. Dem Richter dort erzählte er nun auf Nachfrage: „Wenn ich wieder Auto fahre, dann ganz normal, denke ich mal.“

H. war vor seiner Mörderfahrt bereits mehrfach durch Verkehrsverstöße aufgefallen: Wiederholt war er zu schnell gefahren und sogar von der Polizei zu „verkehrserzieherischen Gesprächen“ einbestellt worden. Genutzt hat es nichts. 

Das wurde auch im aktuellen Verfahren berücksichtigt. Der Richter wies H.s Klage ab: „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus, weil er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Abschiebung kann durchgeführt werden, befand der Richter. Behauptungen, dass H. in der Türkei, wo noch seine Großeltern, Onkel und Tante leben, wegen seiner kurdischen Wurzeln Diskriminierung und wirtschaftliche Schwierigkeiten drohten, ließ er nicht gelten.

Aussagekräftig: Im Februar wollten Polizisten Luxusautos von H.s Familie beschlagnahmen, weil deren Mitglieder ihrerseits durch ständige gefährliche Verkehrsverstöße auffielen. Dabei wurden die Polizisten prompt angegriffen – zwei von ihnen wurden dabei verletzt.

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