Das Verwaltungsgericht „TAR“ der Lombardei hat die Maßnahme, ungespritztes Gesundheitspersonal ohne Gehalt zu suspendieren, abgelehnt. Sie wäre nicht verhältnismäßig, zudem wäre die Würde des Menschen vernachlässigt worden. Das meldeten italienische Medien am 26. Juni.
Das lombardische Verwaltungsgericht stufte das Gesetz als „möglicherweise verfassungswidrig“ ein, welches die Suspendierung von Gesundheitspersonal ohne Bezahlung vorgeschrieben hatte. Wenn medizinisches Personal nicht in Positionen versetzt werden kann, welche hinsichtlich des Kontaktes mit anderen Menschen „sicher“ wären, darf man die betreffenden Mitarbeiter nach Hause schicken. Dabei, so der Corriere Della Sera, ist überhaupt keine Vergütung vorgesehen – auch keine Sozialhilfe, Lebensmittelhilfe oder was auch immer.
Nicht einmal Mindestsicherung
Wer die Flüchtlingssituation in Italien kennt, wo fünf Millionen größtenteils illegal eingewanderter Ausländern ein Füllhorn an staatlichen Zuwendungen garantiert ist, kann im Vergleich nur den Kopf schütteln: Wie geht man nur mit jenen um, die ihr Leben dem Schutz und der Hilfe der Gesellschaft gewidmet haben, nur weil sie sich gegen eine unausgegorene Gentherapie entscheiden?
Das Gesetz in Italien zeigt auch, wie „freiwillig“ die Genspritze wirklich ist. Wer die Wahl zwischen Spritzung und völliger Existenzvernichtung, sogar ohne jegliche Zahlung einer Mindestsicherung, für eine „freie Entscheidung“ hält, dürfte ein menschenverachtender Zyniker sein.
Gebotene Grenze der Zumutbarkeit überschritten
Das Gericht hielt fest, dass sich die Regelung als „unverhältnismäßig zur Erreichung des Zwecks des Schutzes der öffentlichen Gesundheit“ darstellt. Würde man die Interessen des Gesetzgebers durchdenken, führen die Maßnahmen zu einem unplausiblen Ergebnis. Die „gebotene Zumutbarkeitsgrenze“ würde überschritten. Zudem würde das Gesetz einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Die unangemessene Ungleichbehandlung zeige sich auch an folgendem Detail: Wer wegen eines Disziplinar- oder Strafverfahrens vom Dienst suspendiert werde, erhalte dennoch einen Teil seines Gehaltes. Die Aussetzung jeglicher Form finanzieller Zuwendungen würde den Wert der Menschenwürde vernachlässigen, selbst wenn es sich um ein Gesetz in einer Notlage handelt.
Dauer der Krise nicht vorhersehbar
Die Regierung könne laut TAR auch nicht angemessen argumentieren, dass die Maßnahme ein „hinnehmbares Opfer in Hinblick auf die verfolgten öffentlichen Zwecke darstellt“.
Dem Arbeitnehmer, der sich (in Ausübung der Freiheit der Selbstbestimmung bei der Durchführung der Gesundheitsbehandlung) dafür entscheidet, der Impfpflicht nicht nachzukommen, wird tatsächlich ein Opfer gefordert, dessen Dauer weder vorhersehbar noch steuerbar ist, da sich die vom Gesetzgeber getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der objektiv ungewissen und wiederkehrenden Entwicklung der Pandemieentwicklung nicht in einen bestimmten und definierten Zeitrahmen fassen lassen.
Maßnahmen gehen weit über das Ziel hinaus
Die Maßnahme würde jedenfalls weit über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels, die Gesellschaft zu Schützen, erforderlich wäre. Dasselbe Ziel wäre auch mit einer Suspendierung erreichbar, während der Sozialhilfe bezahlt wird.
Das italienische Medium ilparagone führt aus: Die Würde des Individuums muss immateriell sein, unabhängig davon, ob sein rechtmäßiges oder unrechtmäßiges Verhalten (ob er sich medizinischen Behandlungen unterzieht oder nicht) zurechenbar ist oder nicht und unabhängig von der Ursache seiner Bedürftigkeit.
Die rechtliche Entscheidung dürfte, sofern wir das italienische Rechtssystem ausreichend verstehen, nun zur nächsten Instanz zur Begutachtung weitergereicht werden – einem Verfassungsgericht. Deshalb lautet das gut begründete Urteil ja auch nur „möglicherweise verfassungswidrig“, eine endgültige Entscheidung des dann sachlich zuständigen Gerichtes steht also noch aus.
Weitere ähnliche Gerichtsentscheidungen
Ähnlich hatte ein italienisches Gericht im März 2022 geurteilt: Sizilianischer VwGH: Zwang ist illegal, Staat darf Tod von Bürgern nicht anordnen. Ob es hier schon eine endgültige Entscheidung gibt, ist uns nicht bekannt. Im Februar urteilte das Regionale Verwaltungsgericht von Latium, dass einem Arbeitnehmer in einem vergleichbaren Fall das Gehalt nachträglich ausbezahlt werden muss. Die Summe dieser Urteile zeigt, dass die regionalen Verwaltungsgerichte Italiens ihre Aufgabe, im Namen und Sinne des Volkes zu urteilen, großteils noch wahrnehmen und sich nicht blind der globalistischen Agenda unterwerfen. Staatliche Repressionen gegen Richter sind aus Italien nicht bekannt, während in Deutschland das Regime die Türen eintreten lässt und auf maximale Einschüchterung setzt.