Report24 berichtete vor einigen Wochen von Hausbesuchen, welche durch die Polizei durchgeführt werden, um „Testbetrüger“ zu entlarven. Mittlerweile erhärtet sich der Verdacht, dass Polizeiinspektionen den Auftrag erhielten, gezielt Fälle von „Testbetrug“ heranzuschaffen. Denn die Vorgangsweise ist immer dieselbe, ohne dass irgendwelche echten Beweise vorliegen. Schweigt der Beschuldigte, werden die Ermittlungen eingestellt.
In Österreich: Polizei macht jetzt Hausbesuche wegen „Testbetrugs“ berichteten wir am 29. Jänner von einem Fall, wo aus heiterem Himmel Polizisten bei einer Familie auftauchten, die wie Millionen andere Österreicher einen PCR-Test eingeschickt hatten. Man behauptete, man habe DNS-Proben im Labor sichergestellt und wüsste schon alles, sie müssten nur gestehen.
Ermittlungen eingestellt
Mittlerweile ist der Fall eingestellt. Denn zu gestehen gab es nichts – und DNS-Proben gab es auch keine. Der ermittelnde Beamte wollte sich nicht mehr daran erinnern, so etwas überhaupt jemals behauptet zu haben. Für Beobachter dieses und anderer Fälle war von Beginn an klar: Es handelt sich um polizeiliche Verhörtaktik. Jemandem eine Straftat vorzuwerfen, zu behaupten, es gäbe Beweise oder Zeugen – und warten, bis die Person freiwillig ein Geständnis ablegt.
Genau so wurden bislang auch alle Österreicher „überführt“, denen man diesen PCR-Testbetrug vorwarf. In keinem der von uns untersuchten Fälle hatte die Polizei irgendwelche Beweise. Ganz im Gegenteil, sie hatten nichts in der Hand, dürften weitgehend zufällig ausgewählte Mitbürger befragt haben und wollten diese zu Geständnissen verleiten. Offenbar ist die Dunkelziffer eingeschickter Speichelproben anderer Personen sehr groß, denn tatsächlich gelangen auf diese Weise einige behördliche „Treffer“.
Ein weiterer Fall im Bezirk Gmunden
In Gmunden verfolgten die Behörden einen Mann, bei dem in kürzerem Abstand ein PCR Test „positiv“ mit Ct Wert 25 und beim zweiten Mal „negativ“ ergab. Die Anzeige, so vermutet man, erfolgte durch einen übereifrigen Beamten der Bezirkshauptmannschaft. Auch hier wurde eine große Drohkulisse aufgebaut, der Mann sollte zur Abgabe eines DNS-Tests genötigt werden, ohne dass man ihm eine unterschriebene Anordnung eines Staatsanwaltes oder Richters vorlegen konnte. Die Rechtmäßigkeit einer DNS-Abnahme ist im vorliegenden Fall strittig, die Rechtsgrundlagen sind in § 67 SPG festgehalten.
Die technische Machbarkeit
Dass die Polizei in einem dieser Fälle tatsächlich verwertbare DNS-Proben des Speicheltests besitzt, ist in der Praxis so gut wie unmöglich. Zunächst muss man wissen, dass die Proben in den Laboren nach der Auswertung sofort vernichtet werden. Kein Labor hat die Kapazität für eine Einlagerung, welche strukturiert erfolgen müsste und zudem starke Kühlung bedarf. Damit eine Behörde wirklich eine Speichelprobe hat, müsste ein geplantes Vergehen, fremden Speichel einzuschicken, schon vorab bekannt sein – und die Behörde müsste wissen, an welches Labor die Einsendung geschieht. Nur dann könnte man eine solche Probe sicherstellen. Ob dies ohne richterliche Anordnung möglich wäre, erscheint fraglich.
Entwarnung kann man auch all jenen geben, die vermuten, dass jede Speichelprobe, die an ein Testlabor geht, eine DNS-Sequenzierung durchläuft. Auch das ist technisch nicht möglich, würde zu lange dauern und zu großen Aufwand verursachen. Und es wäre grob illegal, denn man schickt die Speichelprobe nur zum Test auf Covid-19 ein und nicht für eine Genanalyse. Sie müssen also wirklich schon ein gewerbsmäßiger Verbrecher oder ganz konkret von jemandem angezeigt worden sein, um solche aufwändigen Ermittlungen im Vorfeld anzustoßen – oder der Inhalt der ans Labor übermittelten Röhre ist so dubios, dass eine gesonderte Untersuchung plausibel ist. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass die Probenröhrchen zu keinem Zeitpunkt steril sind, auch nicht vor der Selbstentnahme der Speichelprobe. Und auch nach der Abgabe kann noch allerlei Schabernack damit getrieben werden, die Proben werden ja nicht bis zur Auswertung sicher weggesperrt.
Hier nochmals unsere Tipps vom Rechtsanwalt:
Das empfiehlt ein Rechtsanwalt in solchen Fällen
Der Vorwurf: „Angeblich wären DNS-Proben sichergestellt worden und man habe Beweise, dass die beschuldigten Bürger beim Test betrogen hätten.“
- Machen Sie von Ihrem Recht auf die Verweigerung einer Aussage Gebrauch, sagen Sie weder an der Haustür noch auf der Wache etwas zum Sachverhalt. Alles was sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden, egal wie freundschaftlich und verständnisvoll sich die Beamten geben. Das sind ermittlungstaktische Tricks, man will Sie in eine Falle locken. Bei der Polizei und später auch vor Gericht gilt: Beschuldigte bzw. Angeklagte haben das Recht zu schweigen und dürfen nicht zu einer Aussage gezwungen werden. Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Kontaktieren Sie einen Anwalt. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, eine Aussage zu machen, müssen Sie möglicherweise auf der Wache erscheinen, Sie müssen aber nichts sagen. Wenn Sie es als sinnvoll erachten und Sie es sich finanziell leisten können, nehmen Sie einen Anwalt mit.
- Geben Sie ohne Beisein und Rücksprache mit Ihrem Anwalt auf keinen Fall eine DNS-Probe ab. Die diesbezügliche Gesetzeslage finden Sie hier.
- Die Wahrheitsfindung geschieht vor Gericht und nicht zwischen Tür und Angel oder auf einer Polizeidienststelle. Egal was man Ihnen erzählt, nichts, was Sie vor einer eventuellen Gerichtsverhandlung äußern, wird Ihnen später helfen – im Gegenteil.
Diese Tipps ersetzen kein anwaltliches Beratungsgespräch und keine juristische Auskunft durch jemanden, der dazu ausgebildet und befugt ist. Sprechen Sie in jedem Fall mit einem Anwalt, wenn Sie juristische Hilfe benötigen.