Gefährlicher als der WHO-Pandemievertrag: Internationale Gesundheitsvorschriften geleakt!

Bild: R24 / KI

Die WHO macht ein großes Geheimnis um die aktuellen Fassungen von Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR), die in Kürze beschlossen werden sollen. Doch ein Dokument, das offenkundig die IHR in der Version vom 9. Februar 2024 zeigt, landete kürzlich im Netz und wurde rechtzeitig vor seiner Löschung gesichert. Brisant: Die IHR werden schon mit einfacher Mehrheit beschlossen und entfalten dann bereits alle Schadwirkungen, die aktuell vor allem mit dem Pandemievertrag in Verbindung gebracht werden. In Wahrheit dürften die IHR somit viel gefährlicher sein.

Publik gemacht hat das fragliche inoffizielle Dokument, das hier im Webarchiv gespeichert wurde, der kritische Autor James Roguski. Es dürfte sich dabei um eine aktualisierte Version des Verhandlungstextes für die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften handeln. In seinem Substack bietet Roguski auch eine Zusammenfassung der einzelnen Artikel an.

In Summe führen allein diese Vorschriften bereits die von Kritikern befürchtete WHO-Weltdiktatur herbei: Statt bloße Empfehlungen auszusprechen, soll die umstrittene und von Pharma- und Krisenprofiteuren finanzierte Organisation künftig Befehle erteilen können. Das aus den IHR ersichtliche Spektrum an möglichen Maßnahmen entspricht all dem, was wir während der sogenannten Corona-Pandemie erlebt haben und was sich als wirkungslos, dabei aber als hochgradig schädlich für Grund- und Menschenrechte, Gesellschaft und Wirtschaft erwiesen hat. Zudem soll der Generaldirektor der WHO die Befugnis erteilt bekommen, auch noch beliebig eine Frühwarnstufe (Early Action Alert) auszurufen, für die gar keine konkrete Krise vorliegen muss – es reicht eine potenzielle Gefährdung. Nicht zuletzt der Klima-Schwindel dürfte diktatorischen Maßnahmen hier Tür und Tor öffnen.

Roguski hat eine Liste von zehn Punkten formuliert, die er als ganz besonders „inakzeptabel“ erachtet und die einen guten Überblick über die Forderungen aus dem Dokument geben:

Die 10 wichtigsten Punkte, die in den vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften INAKZEPTABEL sind

  1. Dreistufige Panikmache: (Artikel 1, 5, 8 und 12) Es ist INAKZEPTABEL, dem Generaldirektor der WHO die Befugnis zu erteilen, einseitig einen Frühwarnzustand (Early Action Alert – EAA) und einen pandemischen Notfall (Pandemic Emergency – PE) zusätzlich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotfall von internationalem Belang (Public Health Emergency of International Concern – PHEIC) auszurufen, und zwar ohne jegliche Aufsicht und ohne jegliche Kontrolle oder Abwägung seiner Macht.
  2. Quarantäne: (Artikel 24, 27 und Anhänge 4 und 8) Die zusätzliche Androhung einer Quarantäne für Reisende ist INAKZEPTABEL.
  3. Erforderliche Reisedokumente: (Artikel 35, 36, 37 und Anhänge 3 und 8) Das Erfordern zusätzlicher Gesundheitsdokumente, wie z. B. Testbescheinigungen, um die Reisefreiheit einzuschränken, ist INAKZEPTABEL.
  4. Von der WHO für den Notfalleinsatz zugelassene Impfstoffe: (Anhang 6) Die Forderung von „Impfungen“, insbesondere solchen, die für den Notfalleinsatz zugelassen sind, ist INAKZEPTABEL.
  5. Nichtstaatliche Akteure zur Einhaltung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwingen: (Artikel 42) Es ist INAKZEPTABEL, „nichtstaatliche Akteure“ zu zwingen, sich dem Diktat der Regierung zu unterwerfen.
  6. Überwachung: (Anhang 1-c-i) Die fortlaufende und ständig zunehmende Verletzung unserer Privatsphäre ist INAKZEPTABEL.
  7. Verbreitung von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial: (Artikel 44 und Anhang 1) Die Erleichterung der Verbreitung von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial und ihrer genetischen Sequenzdaten durch ein „Pathogen Access and Benefits Sharing“-System ist absolut INAKZEPTABEL.
  8. Nationale IHR-Behörde: (Artikel 4 und Artikel 44-e) Die Forderung, dass wir personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen und unsere nationalen Gesetze anpassen, indem wir eine nationale Behörde für internationale Gesundheitsvorschriften schaffen, ist INAKZEPTABEL.
  9. Offenlegung personenbezogener Daten: (Artikel 45) Die öffentliche Offenlegung privater Daten zuzulassen, ist INAKZEPTABEL.
  10. Zensur: (Anhang 1-c-vi und Anhang 1-5-vii) Der Versuch, die Rede- und Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation einzuschränken, ist INAKZEPTABEL.
James Roguski

Offizielle Dokumente, die den aktuellen Stand der IHR bestätigen, sucht man vergeblich: Die WHO verweigert jede Transparenz (und wird dafür ihre Gründe haben, denn weltweit wächst der Widerstand gegen die Allmachtsfantasien der Organisation). Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, aber sollte diese geleakte Version nicht bereits umfassend revidiert und abgeändert worden sein, so ergibt sich hier für alle jene Menschen, die Grund- und Menschenrechte, Freiheit und die Demokratie schätzen, nur eine mögliche Antwort: Die neuen IHR müssen konsequent abgelehnt werden.

Nachfolgend lesen Sie den Kommentar von Uwe Kranz zu diesem Leak (zuerst erschienen auf ansage.org):

Gefährlicher als der Pandemievertrag selbst

Dem kritischen Autor und Aktivisten James Roguski ist es gelungen, das jahrelang streng geheim gehaltene Verwirrspiel zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (kurz IHR, International Health Regulations) zumindest vorläufig zu beenden: Er „ergatterte“ die jüngste Version des IHR-Papiers in der Fassung vom 9. Februar 2024 (offiziell ein “negotiating text”, also eine Art Verhandlungspapier, der aber die beabsichtigte Beschlussfassung wiedergibt), die gewissermaßen die Ausführungsvorschriften zum geplanten WHO-Pandemie-Vertrag darstellt. Diese IHR sind weitaus toxischer als der Vertrag selbst – denn sie werden nur mit einfacher Mehrheit beschlossen, obwohl sie alle uns bekannten „Folterinstrumente“ umfassen, die uns aus den Covid-Jahren bekannt sind: Testpflichten, Schließungen öffentlicher Räume, Kontaktsperre, Abstandspflichten, Quarantäne, Reiseverbote, direkte und indirekte Impfpflichten et cetera. Darüber hinaus halten sie noch weitere Maßnahmen bereit, die im Falle eines internationalen, regionalen oder temporären Gesundheitsnotstandes von der WHO angeordnet werden können und weit über die Restriktionen der Corona-“Pandemie” hinausgehen: Zensur, Produktions- und Distributionspflichten, Identifikationspflichten, Reisevorschriften, die Herausgabe geistigen Eigentums, verschärfte Quarantänevorschriften, Überwachungsmaßnahmen und vieles andere mehr.

Wohlgemerkt: wenn diese Papiere unterzeichnet sind, dann spricht die WHO künftig keine Empfehlungen mehr aus, sondern sie erteilt Befehle. Denn die Mitgliedsstaaten sind danach zur Befolgung verpflichtet. Und der Anlass für die Ausrufung eines solchen Gesundheitsnotstandes (PHEIC) wird nach Unterzeichnung der Papiere immer früher möglich – durch die Einführung des Early Action Alerts (EEA), eine Art Frühwarnstufe. Und er wird auch immer beliebiger und unbestimmter – denn es muss dann nicht einmal mehr eine konkrete Gefährdung vorliegen; bereits eine nur potenzielle Gefährdung genügt. Für die Ausrufung des Gesundheitsnotstandes reicht es künftig sogar, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar sein könnte, oder dass etwa die Ursachen akuter pneumonischer Erkrankungen nicht festgestellt werden können. Ein schier grenzenloser Entscheidungsspielraum also.

Das Zeitfenster schließt sich

Damit nicht genug: Dieses Entscheidungsmonopol wird zudem in die Hand eines einzigen Mannes, des Generaldirektors der WHO, gelegt, wenn auch pro forma noch ein “Prüfungskomitee” existiert (dessen Wirksamkeit schon 2023 während der Affenpocken-Pandemie studiert werden konnte). Gegen die Entscheidung des WHO-Generaldirektors und vor allem die darauf fußenden Maßnahme-Entscheidungen gibt es kein nationales oder internationales Widerspruchsrecht, keinen gerichtlichen Instanzenweg, keine parlamentarische oder politische Interventionsmöglichkeit. Nichts hilft dann mehr. Deutschland verlöre – wie alle Mitgliedsstaaten auch – seine Souveränität, oder es müsste aus der WHO austreten.

Ansage! hilft, wie auch die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD), hiermit gerne, die geleakte Version öffentlich zu verbreiten. Denn jeder soll lesen können, was uns erwartet, und uns bleiben nur noch knapp zwei Monate Zeit, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten und – wie inzwischen immer mehr Staaten – sowohl den IHR als auch dem Pandemie-Vertrag auf der 77. Generalversammlung der WHO Ende Mai 2024 die Zustimmung zu verweigern. Die IHR sind in essenziellen Punkten gänzlich inakzeptabel, nicht nur für uns: Weltweit erhebt sich Widerspruch nicht nur gegen den Vertrag, sondern vor allem gegen die IHR. 94 Nationen haben die geplanten Vorschriften mit 307 Einsprüchen auf 197 Seiten bedacht. Noch ist über dieses verhängnisvolle Regelwerk nicht zu Ende beraten worden, aber das Zeitfenster schließt sich. Wir müssen unsere Stimmen daher jetzt erheben. Die nächste und voraussichtlich letzte Arbeitsgruppensitzung findet vom 22. bis zum 26. April 2024 in Genf statt; sie soll die Papiere für die Generalversammlung vom 27. Mai bis zum 1. Juni 2024 vorbereiten. Völkerrechtswidrig – denn die WHO hält die Vorlagefristen nicht ein. Ironischerweise verstößt sie damit gegen Artikel 55 der IHR selbst.

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