Frau “Velazquez” erklärt Unterschiede bei RKI-Leak Dateien – viele Fragen bleiben offen

Bild: Vergleich der von Schreyer freigeklagten und von Velazquez veröffentlichten Versionen.

Die am Dienstag bei einer angeblich dringlichen Pressekonferenz veröffentlichten Dateien unterscheiden sich teilweise gering, teilweise substanziell von den Unterlagen, die auf gerichtliche Anordnung teilgeschwärzt herausgegeben wurden. Die Metadaten weisen darauf hin, dass etliche Dokumente erst im April 2024 letztmalig im Umfeld des RKI gespeichert und möglicherweise auch verändert wurden. Aktuell arbeiten zahlreiche Analysten an der Sichtung und Gegenüberstellung der Dokumente.

Obwohl die Dokumente schon mehrere Wochen vorlagen, behielt Aya Velazquez diese für sich – bis zur Präsentation am vergangenen Dienstag. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich, dass ihr eigenes Team noch keine vollständige Sichtung und Einordnung der Dokumente – im Speziellen auch einen Vergleich mit bisher bekannten Versionen durchführen konnte. Diese Analyse wird nun von der “Schwarmintelligenz” durchgeführt.

Unser Titelbild zeigt ein Beispiel für eine besonders starke Diskrepanz zwischen Dateiversionen. In den Daten von Velazquez, welche auf einem RKI-internen Leak beruhen und ungeschwärzte Dateien an die Öffentlichkeit bringen sollten, fehlen offenbar zahlreiche Informationen. Man darf keine voreiligen Schlüsse ziehen und man sollte niemanden einer vorsätzlichen Fälschung beschuldigen, solange man es nicht beweisen kann. Fest steht: Die Dateien sind nicht identisch und es entsteht der begründete Eindruck, dass die Datei, welche durch Paul Schreyer/Multipolar freigeklagt wurde, eine spätere Version dieses Dokumentes ist.

Dies ist beim betrachteten Dokument hochproblematisch, denn es ist das Protokoll vom 6. 3. 2020, also ein sehr frühes Papier. Ein Leak, der Velazquez Anfang 2024 übergeben wurde, sollte also die vollständige Version zeigen – das ist aber nicht der Fall, es wirkt vielmehr wie ein erstes Konzept dieses Protokolls.

Es sind folgende Varianten denkbar und keine davon ist besser oder schlechter als die andere, bis keine Beweise vorliegen:

  • Die Dokumente, die auf Basis des Gerichtsurteils teilgeschwärzt an Paul Schreyer übergeben wurden, können manipuliert oder echt sein. Sie können der letzte Stand des jeweiligen Dokumentes sein – oder nicht.
  • Die Dokumente, welche von einem anonymen Informanten an Aya Velazquez übergeben wurden, können manipuliert sein – oder echt. Sie können einen beliebigen Bearbeitungsstand aufweisen, der zwischen dem Datum der jeweiligen Konferenz und wohl dem April 2024 liegt (Metadatenanalyse).
  • Aya Velazquez erhielt offene Word Dokumente. Diese können zu jedem beliebigen Zeitpunkt von jeder beliebigen Person manipuliert worden sein – vor allem auch im RKI, wo die Erstellung und Wartung der Dokumente ja völlig legitime Manipulationen darstellen. Weshalb Dokumente vom März 2020 noch im April 2024 verändert wurden, ist erklärungsbedürftig.

Frau Velazquez hat heute, am 26. Juli, eine Verlautbarung veröffentlicht, welche die absolute Echtheit ihrer Dokumente beweisen soll. Diese Darstellung ist aber sachlich nicht ganz korrekt.

  1. Berufung darauf, dass Mainstreammedien, RKI, Spahn und Lauterbach die Echtheit der Dokumente nicht anzweifeln.

    Das RKI hat sich noch nicht abschließend positiv oder negativ zur Echtheit der Dokumente geäußert, eine Prüfung von so vielen Dokumenten in so kurzer Zeit wäre auch gar nicht möglich gewesen. Es gibt tatsächlich eine Aussage gegenüber Medien, dass man keinen Grund habe, an der Echtheit zu zweifeln – die Prüfung aber nicht vollzogen wurde. Es wirkt abenteuerlich, als Argument zu benutzen, dass die Meinung all jener Stellen, welche die Öffentlichkeit seit 2020 getäuscht, belogen und betrogen haben, auf einmal ein Beweis für Wahrheit und Echtheit sein soll. Im Gegenteil, wenn alle Mainstreammedien dasselbe behaupten, hat die Vergangenheit bewiesen, dass es sich immer um eine Lüge handelt.
  2. Sie habe bei der Erstveröffentlichung der von ihr selbst erstellten PDF-Dateien manuell immer das Dokument ausgewählt, welches den Multipolar/Schreyer Dokumenten “am ähnlichsten” sei. In den mittlerweile vollständigen Dokumenten, den originalen Word-Dokumenten, finden sich teilweise mehrere Dateiversionen.

    Das kann man einfach so stehen und für sich wirken lassen. Und man kann die Frage stellen, weshalb nicht schon während der Pressekonferenz auf diese Unterschiede und vielfältigen Versionen hingewiesen wurde, wenn diese doch bekannt waren.
  3. Die unumstößliche Authentizität aller Dokumente sieht Velazquez damit bewiesen, weil im Datenpaket ein Foto von der Abschlusskonferenz des Krisenstabes enthalten sei, welches sie “als Zeichen an das RKI” als Titelbild verwendet hätte.

    Abgesehen davon, dass die Verwendung des Bildes gegen deutsches Recht verstößt, was aktuell wie alle Handlungen der Frau Velazquez offenbar keine Konsequenzen nach sich zieht, lässt dieses Bild nur einen validen Schluss zu: Das Bild selbst mag echt sein und diesen Zeitpunkt dokumentieren. Das Vorhandensein des Bildes erlaubt aber keinerlei Rückschluss über die Echtheit und den Bearbeitungsstand von irgendeinem anderen Dokument dieses Leaks. Ein Word Dokument kann auch 20 Mal von 20 Personen verändert worden sein, und es hätte nichts mit diesem Bild zu tun.

Ein Thema, das Frau Velazquez penibel vermeidet, ist die Frage nach den fehlenden Protokollen. Fehlende Protokolle sind bereits dem Team Schreyer infolge der Klage gegen das RKI aufgefallen, obwohl bekannt ist, dass an zumindest drei Tagen Sitzungen stattgefunden haben müssen. Wenn es sich um einen vollständigen Leak aus dem RKI handeln würde, müssten diese drei Protokolle vorhanden sein – sie sind es aber nicht und auch das ist als völlig legitime Frage zu klären.

Es wäre an der Zeit, die Emotion aus der Debatte zu nehmen und sich konkret mit den Änderungen, den Dateiversionen, den Metadaten und der Frage nach der Echtheit zu beschäftigen.

Wenig hilfreich sind in dieser wichtigen Analyse emotionale Ausbrüche des Prof. Homburg, welcher der Öffentlichkeit beschied, dass Kritiker sich selbst löschen mögen. Dies wirft ein unerwartetes und befremdliches Bild auf seine eigene Rolle in dieser Veröffentlichung. Denn entweder wir suchen nach der Wahrheit – oder wir glauben blind einer unbekannten Quelle innerhalb des RKI, die aber durchaus eine Angestellte der Dienste sein kann, welche Velazquez, Homburg und Co. für ihre eigenen Zwecke missbraucht.


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