Frankreich: 13-jähriger Bub nach Impfung fast erblindet, Pfizer will nicht haften

Symbolbild: Freepik @prostooleh

Ein 13-Jähriger, der nach seiner Impfung fast vollständig sein Augenlicht verlor, will Gerechtigkeit und Schadenersatz. Doch die Impfstoff-Hersteller sind fein raus: Pfizer will nicht haften – und sieht den französischen Staat in der Schadenersatzpflicht. Man beruft sich auf das Vertragswerk mit der EU, welches die Impfstoff-Hersteller von jeder Haftung ausnimmt.

Von Daniel Matissek

Frankreich zeigt sich erschüttert über einen besonders tragischen Fall von offensichtlichem Impfschaden, auf den der Anwalt Eric Lanzarone aus Marseille Anfang vergangener Woche in mehreren französischen Medien aufmerksam machte: Lanzarone und einer Pariser Berufskollegin war von der Familie eines dreizehnjährigen Jungen dessen anwaltliche Interessenvertretung übertragen worden, nachdem er fünf Tage nach Verabreichung des Covid-19-Impfstoffs von Pfizer/Biontech 90 Prozent seines Augenlichts verloren hatte.

Der Fall erweist sich als grundsätzliche Nagelprobe für den hochumstrittenen Haftungsausschlusses der Hersteller: Der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnahmen die Rechtsanwälte eine explizite Klausel, wonach „…die Firma Pfizer (…) effektiv von jeglicher Verantwortung im Falle des Auftretens potenzieller Nebenwirkungen” entbunden ist.“ Nach Erkenntnissen der Anwälte sei diese Klausel in sämtlichen Verträgen enthalten, die Pfizer mit den europäischen Staaten abgeschlossen habe. 

Pfizer kann sich an EU-Staaten schadlos halten

Mit dieser Freistellung eröffne sich für Pfizer die Möglichkeit, gegen den Staat vorzugehen, um ihn bei etwaiger Inanspruchnahmen aus direkter Herstellerhaftung gegenüber Geschädigten auf Regress in Anspruch zu nehmen. Diese indirekte Haftung jedoch bedeute für die Opfer von Impfnebenwirkungen und -schäden, dass sich die Wiedergutmachung erheblich verzögere und – im konkreten Fall des fast erblindeten Jungen – dessen rechtliche Verteidigung erheblich erschwert werde. Das Verfahren könne sich über Jahre hinziehen. Sein Mandant habe diese Zeit jedoch nicht, da er nun infolge der Impfung stark behindert sei und sein Elternhaus weder baulich noch einrichtungstechnisch an die neuen Bedingungen angepasst sei – wofür seine Familie auch kein Geld habe. Überdies könne der Junge zurzeit nicht mehr die Schule besuchen.

Zwar wäre es möglich gewesen, sich an die offizielle Stelle für Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern und in Frankreich, das Office national d’indemnisation des accidents médicaux  (ONIAM) zu wenden, um eine schnellere Entschädigung zu erwirken. Das Gesamtbudget des Oniam betrage jedoch insgesamt nur rund 15 Millionen Euro (was vor der Impfkampagne locker für allfällige Ansprüche frankreichweit ausgereicht habe), während Lanzarone den Haftungsanspruch für seinen Mandanten aufgrund des erlittenen Schadens alleine auf eine Summe „zwischen sechs und sieben Millionen Euro“ veranschlagt.

Von jeder Garantie für Impfstoff-Wirkung und Sicherheit ausgenommen

Lanzarone erklärt mit Blick auf die – politisch und juristisch offenbar ganz bewusst untragbar gehaltene – Rechtslage im Kontext der Impfhaftung: „Durch diese Klausel entbindet sich Pfizer tatsächlich von jeglicher Mindestgarantie für die Wirksamkeit des Impfstoffs und von jeder minimalen Schädlichkeit.“ Um hier mustergültig für Klarheit zu sorgen und feststellen zu lassen, wer denn nun die Opfer von Impfnebenwirkungen entschädigt, hat Lanzarone beim Pariser Verwaltungsgericht Berufung gegen den Vertrag zwischen Pfizer und dem französischen Staat eingelegt, weil dieser festlege, dass diese Klausel bei öffentlichen Aufträgen rechtswidrig ist.

Pfizer verweigert beharrlich klare Antworten auf Anfragen französischer Medien zu der Klausel. Das Unternehmen erklärte lediglich, sich nicht zu den bewussten Passagen in den entsprechenden Verträgen äußern zu wollen. „Allgemeiner Grundsatz in Vertragsangelegenheiten ist die Vertragsfreiheit, das heißt, dass die Parteien, die einen Vertrag schließen, die Regeln akzeptieren, die für seine Ausführung gelten. Alle Klauseln sind daher denkbar.“ Man habe seine vertraglichen Verpflichtungen eingehalten, indem man die bestellten Mengen innerhalb des festgelegten Zeitplans geliefert und damit die Verfügbarkeit „sicheren und wirksamen Impfstoffs zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie“ sichergestellt habe. 

Vertragswerk für gesamte EU bindend

Für Lanzarone ist hingegen offensichtlich und steht außer Frage, dass Pfizer alles versucht, um jedwede Entschädigungsverpflichtungen – auch die im Fall seines jugendlichen Mandaten – voll und ganz dem französischen Staat aufzuerlegen (und dieser sie offenbar akzeptiert hat, um schnellstmöglich an die Impfdosen zu gelangen). Dieses Schema gilt im Übrigen nicht nur für Geschäftsbeziehungen zwischen den Pharmakonzernen und Frankreich, sondern wohl auch den übrigen EU-Staaten.

Dass der völlige Haftungsausschluss Teil der Verträge ist, bestreitet Pfizer ausdrücklich nicht. Der Konzern hat somit ausschließlich solche Schadenersatzverpflichtungen übernommen, die sich auf die vereinbarten Mengen und etwaigen Lieferverzug beziehen –  nicht aber auf die medizinischen Schadfolgen der Vakzine. Das Schicksal der Opfer und der Menschen, deren Gesundheit in dieser „Pandemie“ doch zum Maß aller Dinge gemacht wird, interessiert alle Beteiligten offenbar am Allerwenigsten.

Report24 hat im Sommer 2021 als eines der ersten Medien die vollständigen, ungeschwärzten Vertäge zwischen Pfizer und der EU veröffentlicht: Geheimvertrag Pfizer/EU: Um Milliarden überteuert, Staaten haften, Wirkung unklar

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