Es ist keine gute Woche für die ÖVP. Nach dem Aufdecken der neuen Finanzaffäre rund um mehr als sechs Millionen Euro Steuergeld in das weit verzweigte Netz der Spender, Freunde und Beteiligungen der Volkspartei gestern im Parlament, kamen heute gleich drei Entscheide vom Gericht. Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung von ÖVP-Bundespartei und ÖVP-Parlamentsklub verworfen. Es steht nun rechtskräftig fest, dass die ÖVP-Bundespartei und der ÖVP-Parlamentsklub schuldig sind, gegenüber dem FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger (vertreten durch Medienanwalt Dr. Christoph Völk) den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt zu haben.
Presseaussendung der FPÖ
In zwei Presseaussendungen sowie einem Video auf Facebook wurde Kassegger vorgeworfen, gegen Honorare russischen Staatsinteressen verfolgt zu haben – beispielsweise durch Anträge im Parlament. „Das ‚Dirty Campaigning‘ der ÖVP hat nun Konsequenzen, über die wir sehr erfreut sind. Nach der SPÖ, die diese falschen „Russland-Vorwürfe“ nach einem Vergleich nicht mehr weiter erheben darf, hat jetzt auch die ÖVP feststellen müssen, dass ein Vorwurf nicht wahrer wird, wenn man ihn andauernd überholt. Damit steht auch fest: Die FPÖ ist nicht pro-russisch – sie ist die einzige Partei, die in der Mitte steht und eine neutrale Position einnimmt. Wer – wie Sozialdemokratie und Volkspartei – in Aussendungen oder anderen öffentlichen Äußerungen etwas anderes behauptet, wird geklagt“, so FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker.
Die ÖVP-Bundespartei sowie der ÖVP-Parlamentsklub haben Entschädigungen von insgesamt 7.500 Euro zu leisten und das Urteil je einmal über APA-OTS sowie zusätzlich auf der Facebookseite der ÖVP-Bundespartei zu veröffentlichen. Letztlich sind auch alle Kosten durch die Gegenseite zu tragen. Die heutigen Entscheidungen sind die letzten in diesem Themenkomplex rund um den Vorwurf, die FPÖ habe sich von Russland einspannen lassen. „Alle Verfahren gegen ÖVP, SPÖ, ÖVP-Klub, SPÖ-Klub sowie diverse Einzelpersonen wurden bisher rechtskräftig gewonnen oder durch Unterwerfung im Rahmen eines Vergleichs erledigt. Lediglich bei einem Urteil kann die beklagte Seite noch den Obersten Gerichtshof anrufen“, so Hafenecker, der hoffte, dass die ÖVP ihre Schmutzkübel-Kampagnen, die sie sonst immer bei allen anderen gegen sich selbst wittert, in Zukunft einstellen werde.