Es ist geschehen und nicht ungeschehen zu machen. Die gut vernetzte linke Medienöffentlichkeit, zumeist allen voran der Freundesklüngel aus ORF, Profil, Falter und DerStandard, werden es genüsslich ausschlachten und in der Folge das ganze Leben der Betroffenen lang immer wieder wiederholen. Denn Wiederholung ist eine mächtige Waffe, egal ob die Inhalte der Wahrheit entsprechen. Wie kam es zu dem Ereignis, welche Folgen sind zu erwarten – und welche rechtlichen Aspekte stehen im Raum?
Ein Kommentar von Florian Machl
Bei einer Veranstaltung nahe Graz (Report24 berichtete) moderierte am vergangenen Samstag der „Gottseibeiuns“ der linken Medienöffentlichkeit. Der Mann ist gewiss kein unbeschriebenes Blatt, wenn ein linkes Systemmedium über Neonazis berichtet, fällt ganz automatisch sein Name. Er hat große Teile seines Lebens im Gefängnis verbracht. Unter anderem bereitete er Menschen auf den bewaffneten Kampf gegen das System vor, in seinen Aussagen leugnete er die Verbrechen der Nationalsozialisten, den industriellen Massenmord.
Ideologische Verfolgung bis ans Lebensende vorprogrammiert
Er wurde nach geltendem Recht mehrfach verurteilt und inhaftiert, hat seine Strafe abgebüßt. Seit seiner Entlassung versucht er wieder Fuß in der Gesellschaft zu fassen. Das steht ihm wie jedem anderen ehemaligen Straftäter zu. Österreichische Medien verfolgen ihn dennoch – widerrechtlich, nennen seinen vollen Namen – und planen wohl, ihm seine Vergangenheit bis zu seinem Tod vorzuhalten. Dies ist gesetzlich verboten, doch niemanden kümmert es:
Wer einem anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise eine strafbare Handlung vorwirft, für die die Strafe schon vollzogen oder wenn auch nur bedingt nachgesehen oder nachgelassen oder für die der Ausspruch der Strafe vorläufig aufgeschoben worden ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 113 StGB
Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist die, dass es jedem anderen Menschen in Österreich offen stehen muss, mit wem er Umgang pflegt. Dazu gehört aber auch die vollständige Information, mit wem man es zu tun hat. Menschen zu einer Veranstaltung einzuladen, bei der plötzlich der genannte Herr als Moderator auf der Bühne steht, ist eine nicht nachvollziehbare Handlung. Niemand ist dazu verpflichtet, diesen Herren zu kennen, weder namentlich noch optisch. Bekannt ist er hauptsächlich einer Gruppe von Hetzern, die sich „Antifa“ nennt und die ihr Dasein durch Denunziation und teilweise auch durch Gewalttaten fristet. Diese Personen halten sich für antifaschistisch, obwohl sie zutiefst faschistische Methoden nutzen. Der Rechtsstaat toleriert dies und sorgt dadurch für eine gefährliche Schieflage.
Niemand ist dazu verpflichtet, ehemalige Neonazis zu kennen
Die linke Medienöffentlichkeit hat Hunderttausende Österreicher als Nazis denunziert, weil genannter Herr an Kundgebungen in Wien und Steyr teilgenommen hat. Auch dort war niemand verpflichtet, ihn zu kennen, nicht einmal Veranstalter oder Ordner. Solange er sich so benimmt wie jeder andere friedliche und vernünftige Mensch – gewaltfrei, ohne zu pöbeln oder sonst wie ungut aufzufallen – gab es auch keinen Grund, ihn von so einer Veranstaltung wegzuweisen. Ob es der linken Jagd- und Hetzgesellschaft gefallen mag oder nicht, auch dieser Mann hat volle Menschen-, Grund- und Bürgerrechte. Ihm diese abzusprechen, ist kriminell und faschistisch.
Anstand sieht anders aus
Nun besteht aber ein massiver Unterschied darin, ob eine Person an einer Veranstaltung teilnimmt oder diese für jeden ersichtlich leitet. Wer jemanden mit dieser Vergangenheit als Moderator auf die Bühne lässt, hat eine große Verantwortung gegenüber allen Teilnehmern und Besuchern – und diese nicht wahrgenommen, da weder in der Einladung noch vor Ort eine Vorstellung erfolgte. Diese Vorstellung erfolgte erst durch einen „Versprecher“ eines anderen Teilnehmers, der sichtlich voll informiert war, gegen Ende der Veranstaltung.
Und auch die Person selbst hat eine große Verantwortung – und diese nicht wahrgenommen. Denn wenn man mit offenem Visier spielen und sich rehabilitieren möchte, um seinen Platz als gesetzestreuer Bürger in der Gesellschaft kämpft, ist es ein Mindestmaß an Anstand, sich hinzustellen und sich zu Beginn mit vollem Namen vorzustellen. Das ist nachweislich nicht geschehen. Angeblich wurde sogar der Betreiber des Geländes getäuscht und nicht informiert. Inwiefern das glaubwürdig ist oder mit großer Intelligenzleistung einhergeht, einen Unbekannten moderieren zu lassen, der plötzlich dasteht und sich als professioneller Moderator vorstellt, steht auf einem anderen Blatt.
Vorsätzliche Täuschung statt informierter Zustimmung
Wenn Ankündigung und Vorstellung einer solchen Person nicht stattfinden, ist von Vorsatz auszugehen. Man nimmt Teilnehmer und Besucher in Geiselhaft, lässt ihnen keine freie Entscheidung über ihre Anwesenheit unter diesen Umständen. Vielleicht wären alle geblieben, wäre man ehrlich zu den Menschen gewesen. Vielleicht wären auch manche lieber wieder gegangen. Das ist ihr Recht und ihre freie Entscheidung. Wenn sich die Veranstalter oder Verantwortlichen für den Sachverhalt als Teil des Widerstandes ansehen, müssen sie auch das Konzept der „informierten Zustimmung“ kennen. Darauf pocht man im Corona-Widerstand in Hinblick auf den Nürnberger Kodex, der vollständige Information von Versuchspersonen und Patienten fordert, bevor diese ihre Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung geben. Wer A sagt muss auch B sagen, hier gibt es keine Ausnahmen.
Freiheit bedeutet auch Entscheidungsfreiheit
Report24 hat im Jahr 2021 verweigert, jemanden im Studio zu interviewen und damit eine Bühne zu geben, welcher der genannten Person sehr nahe steht und regelmäßig mit ihr zusammenarbeitet. Das war unsere freie Entscheidung. Die Fangemeinschaft dieser Personen hat uns infolge derb und primitiv beschimpft und dies über Wochen und Monate hinweg. Dieses Verhalten hat uns gezeigt, dass unsere Entscheidung richtig war, mit diesem Personenkreis nichts zu tun haben zu wollen. Was sind das für Menschen, die andere dazu zwingen wollen, mit jemandem Umgang zu pflegen? Welchen Platz haben solche Menschen in einer Freiheitsbewegung?
Die Rechte aller Beteiligten müssen gewahrt werden
Wir wollen allen Menschen ihre Rechte zugestehen. Aber mit wem wir uns in der Öffentlichkeit zeigen und mit wem wir unsere Zeit verbringen, entscheiden wir selbst. Dieses Recht muss man jedem zugestehen, ganz egal wie man zu den Betreffenden stehen mag. Sie zu täuschen und vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist – höflich gesprochen – unredlich. Weniger höflich könnte man davon sprechen, dass die negativen Folgen billigend in Kauf genommen wurden – oder sogar absichtlich eine Falle gestellt wurde, um größtmöglichen Schaden anzurichten. Was davon zutrifft, werden wir vielleicht nie erfahren. Erfolgreiche und glaubwürdige Rehabilitierung sieht aber mit großer Sicherheit anders aus. Und die Rechte des ehemaligen Straftäters stehen ganz gewiss nicht über den Rechten der anderen Anwesenden.
Auch Bhakdi wurde diese Falle gestellt
Die Vermutung, dass hier eine Falle aufgebaut wurde und auch erfolgreich zuschnappte, ist nicht völlig aus der Luft gegriffen. Man erinnere sich an die fadenscheinigen Gründe, weshalb sich der große Professor Bhakdi in Deutschland wegen Volksverhetzung (!) vor Gericht verantworten muss. Auch ihm wurde eine Falle gestellt, mit suggestiven Fangfragen entlockte ihm ein Filmemacher problematische Aussagen, die der politisch unerfahrene und blauäugige Professor dann leider auch tätigte. Report24 berichtete ausführlich von der ersten Verhandlung, die Berufung in zweiter Instanz wird kommendes Jahr in Kiel verhandelt.
Die „Nazikeule“ ist eine beliebte Methode des Systems, um Dissidenten in den Augen der Öffentlichkeit bloßzustellen und zu diskreditieren. Diese Methode wurde in der DDR entwickelt und jahrzehntelang eingesetzt, dieselben Personenkreise, die in dieser menschenverachtenden Diktatur damals tätig waren, sind bis heute Täter. Deshalb ist der Gedanke naheliegend, dass solche Dinge nicht einfach passieren, sondern bewusst durch Geheimdienste gesteuert werden.
Ewige Kontaktschuld durch linke Medienmeute
Nun müssen alle, die auf dieser Veranstaltung der „Kontaktschuld“ ausgesetzt wurden, welche linke Medien nun genüsslich ausschlachten werden, damit leben. Existenzen könnten zerstört werden, Arbeitsplätze verlorengehen. Unsere traurige, undemokratische Gegenwart kennt bei „ideologischen Vergehen“ keinen Spaß, keine Fairness und keine Gerechtigkeit. Die Verantwortlichen für die Ereignisse in der Steiermark könnten durchaus in sich gehen und überlegen, ob dies der richtige Weg war, um jemandem einen „Freundschaftsdienst“ zu leisten, den man offenbar rehabilitiert sehen möchte. Zu welchem Preis?