“Falsche” Masern-Impfbescheinigungen: 88 Hausdurchsuchungen und U-Haft für kritischen Arzt

Symbolbild: KI / R24

Einleitung: Am 8. Juli 2025 kam es im niederbayerischen Landkreis Landshut zu einer groß angelegten Polizeiaktion, bei der zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Im Mittelpunkt stand ein Arzt, der im Verdacht steht, „gefälschte“ Masern-Impfbescheinigungen ausgestellt und mit den Kassen abgerechnet zu haben. Der Fall wirft neben der strafrechtlichen Dimension auch Fragen auf, wie es um das Verhältnis zwischen staatlicher Kontrolle und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit steht.

Von Isabel Lindau

Im niederbayerischen Landkreis Landshut kam es am 8. Juli 2025 zu 88 Hausdurchsuchungen. Dabei soll ein Arzt im Verdacht stehen, falsche Masern-Impfbescheinigungen in 1.290 Fällen ausgestellt und abgerechnet zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wirft ihm vor, dass er mutmaßlich vorrangig Minderjährigen eine Impfbescheinigung für die Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) ausgestellt habe, obwohl er diese nicht verabreicht hat. Zusätzlich soll er diese Scheinimpfungen anscheinend bei den Krankenkassen abgerechnet und dafür 20.000 Euro kassiert haben.

Masern-Impfung in Deutschland seit 2020 verpflichtend

Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Masernimpfpflicht für das Gesundheitspersonal und für Kinder, die in den Kindergarten und in die Schule gehen. Da in Deutschland eine Schulpflicht besteht, ist jedes Schulkind von der Impfpflicht betroffen. Rechtsanwälte kritisieren diese Impfpflicht, denn die Studien, auf die sich das RKI und das Bundesverfassungsgericht berufen, um die Impfpflicht zu rechtfertigen, sind nicht aussagekräftig oder irreführend, so die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner in einem Interview auf kla.tv.

Weder eine schwangere Frau noch ältere Menschen oder ein Säugling seien an Masern gestorben. Das Gesetz zur Masernimpfpflicht sei widersprüchlich und diene nur der Pharmaindustrie, so Bahner. Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Ärzte sehen diese Impfung kritisch, denn zum einen ist die „Wirkung“ der Masernimpfung aufgrund der angewendeten Methode in den Studien fraglich.

Es gibt zudem große Probleme damit, dass keine Studien existieren, in denen der angebliche Impfstoff in Doppelverblindung gegen Placebos getestet wird. Die Pharmaindustrie hat die Studien so angesetzt, dass vielmehr der Wirkstoff und Adjuvantien an eine Gruppe und nur die Adjuvantien an die andere Gruppe verabreicht werden. Nachdem diese Zusatzstoffe aber selbst toxische Eigenschaften aufweisen, vergleicht man einen Problemstoff mit einem Problemstoff und kann so keine Erkenntnisse über Sinn und Unsinn einer „Impfung“ gewinnen.

Siehe auch: Dr. Reuther über Impf-Mythen und Geschichtsmanipulation: Wie Panik zur Methode wurde

Es lassen sich also weder Rückschlüsse auf die Wirksamkeit noch auf die Sicherheit von Impfstoffen ziehen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der berichtete Todesfall aus den USA/Texas aufgrund von Masern im Juni eine Falschmeldung durch die Medien war. Dies gab der amerikanische Gesundheitsminister R.F.K. Jr. bekannt, nachdem er sich mit den Eltern des Kindes traf und den medizinischen Bericht des Kindes lesen durfte. Das Kind ist an einer bakteriologischen Infektion gestorben.

Ärzte wegen Nichtverabreichung von MMR-Impfungen im Fokus

Lässt man den Vorwurf des Betruges an den Krankenkassen beiseite, ist dieser Fall für Ärzte in der Sache durchaus besorgniserregend, denn er zeigt, dass die Staatsanwaltschaft nun auch gegen Ärzte vorgeht, die unter dem Verdacht stehen, Patienten zu unterstützen, die sich trotz Masernimpfpflicht nicht gegen Masern impfen lassen können oder möchten.

Dieses Vorgehen betrifft somit nicht mehr nur Ärzte, die während der Coronapandemie keine mRNA-Impfung gegen COVID-19 verabreichten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass die deutschen Staatsanwaltschaften dem Justizministerium unterstehen und somit unmittelbar von der deutschen Bundesregierung abhängig sind.

Dies legt nahe, dass die Politiker auch politisch unerwünschte Handlungen durch eine Anweisung strafrechtlich verfolgen lassen können. Aus diesem Grund darf, laut des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2019, die deutsche Bundesregierung auch keine EU-Strafbefehle ausstellen – sprich – keine Strafbefehle außerhalb der BRD.

Massives Vorgehen gegen Kritiker seit “Coronapandemie”

Dieses staatliche Vorgehen gegen unliebsame Meinungen tritt seit der Coronapandemie immer mehr zutage und betrifft nicht nur den Arzt aus Landshut. So wurde Dr. Heinrich Habig wegen falscher Impfbescheinigungen zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt und soll nach der Ablehnung der Revision am 06. Juli 2025 nun zurück in Haft.

Der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, der durch den Corona-Ausschuss seit 2020 bekannt geworden ist, wurde am 24. April 2025 zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Ihm wird Veruntreuung vorgeworfen. Laut seiner Anwältin Katja Wörmer ist dieser Vorwurf nicht zutreffend und konstruiert. Aus diesem Grund wird die Verteidigung nun in Revision gehen.

Laut der Ausführungen von Reiner Fuellmich vom 25. Juli 2025 ist zudem Strafanzeige gegen den Richter, die Justizbeamten, die Ermittler, den Haftanstaltsleiter sowie zwei ehemalige Mitglieder des Corona-Ausschusses und die Rechtsanwälte Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer gestellt worden. Die Vorwürfe dieser Anzeige lauten: Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung und Justizwillkür. Die vollständige Anklageschrift von Reiner Fuellmich wird in mehreren Teilen veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte sind in Reiner Fuellmichs veröffentlichten Ausführungen bereits zu finden.

Das Urteil gegen Richter Dettmar

Auch Richter sind in Deutschland betroffen. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Weimarer Richters Christian Dettmar ist kürzlich vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Somit ist das Urteil von 2 Jahren Haft auf Bewährung rechtskräftig. Damit gilt er als vorbestraft, wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verliert seine Zulassung als Richter. Mit der Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts sind laut des Rechtsanwalts Ralf Ludwig t.me/RA_LUDWIGnun alle Rechtswege, gegen das Urteil vorzugehen, ausgeschöpft. Christian Dettmar hatte während der Coronapandemie im Jahr 2021 zwei Kinder wegen Kindeswohlgefährdung von der Maskenpflicht in der Schule befreit.

Ex-Polizist Fritsch seit 2,5 Jahren ohne Urteil in Haft

Die Liste der Betroffenen ist noch lange nicht zu Ende, denn es betrifft auch Polizisten, wie den ehemaligen Polizeihauptkommissar Michael Fritsch, der seit 2 Jahren und 5 Monaten ohne Urteil in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Haft sitzt. Er wurde aus seinem Beamtenverhältnis durch die Polizeidirektion Hannover beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg herausgeklagt. Hierfür wurden seine öffentlichen Reden, die er während Corona hielt, akribisch durchsucht und nahestehende Personen aus seinem Umfeld befragt. Zudem steht er seit diesem Jahr im sogenannten „Reichsbürgerprozess“ vor Gericht.

Der zentrale Vorwurf des Generalbundesanwalts lautet, „Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein“. Die Anklage in Bezug auf Michael Fritsch lautet weiter, „sich im Oktober 2021 der Vereinigung angeschlossen zu haben und den militärischen Arm der Gruppe gebildet zu haben“. Michael Fritsch äußerte sich gegenüber einem seiner drei Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Martin Heynert wie folgt: „er habe nichts [von den Umsturzplänen] gewusst und wäre zurückgetreten, wenn er es gewusst hätte“. Bis zur Urteilsverkündung gilt Michael Fritsch als unschuldig.

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