In einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat Facebook zugegeben, dass die Faktenchecker keine Fakten checken, sondern vielmehr nur ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Den Menschen wird jedoch ein anderer Eindruck vermittelt. Das ist völlig irreführend.
Ein Kommentar von Heinz Steiner
Nutzen Sie Facebook? Wenn ja, dann ist Ihnen sicher schon einmal aufgefallen, dass bei Beiträgen oder Bildern Bemerkungen von sogenannten „Faktencheckern“ angebracht wurden. Egal ob es sich hierbei um Artikel zu Covid-19, der Massenzuwanderung, politischen Konflikten oder den Klimawandel handelt. Das Social Media-Unternehmen wurde in den letzten Jahren immer wieder beschuldigt, bestimmte Meinungen und Ansichten zu fördern und andere zu unterdrücken. Nicht zu Unrecht.
Nun hat der Journalist John Stossel das Unternehmen kürzlich in Kalifornien verklagt. Grund dafür war die Markierung eines von ihm geteilten Beitrags über den Klimawandel als „falsch und irreführend“. Der sogenannte „Faktencheck“ wurde von der Webseite „Climate Feedback“ durchgeführt. Die Mitarbeiter dort führen solche „Faktenchecks“ für Artikel, Videos und dergleichen durch, die nicht ihren Ansichten entsprechen und markieren diese unter anderem im Auftrag von Facebook entsprechend.
Faktenchecks sind reine Meinungsäußerungen
In seiner Antwort auf Stossels Verleumdungsklage antwortet Facebook auf Seite 2, Zeile 8 des Gerichtsdokuments, dass Facebook nicht wegen Verleumdung (d. h. falscher und schädlicher Behauptungen) verklagt werden kann. Denn seine „Faktenchecks“ seien reine Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen. Meinungen sind nicht Gegenstand von Verleumdungsklagen, während falsche Tatsachenbehauptungen Gegenstand von Verleumdungsklagen sein können. Das Zitat in der Beschwerde von Facebook lautet: „Die Kennzeichnungen selbst sind weder falsch noch diffamierend; sie stellen vielmehr eine geschützte Meinung dar.“
Das ganze Dokument des Gerichts (in englischer Sprache) finden Sie hier.
Facebooks „Faktenchecks“ selbst sind irreführend
Das Unternehmen (mittlerweile Meta Platforms Inc. genannt) gibt damit also zu, dass alleine schon die Bezeichnung „Faktencheck“ völlig irreführend ist. Vielmehr müsste es „Ideologiecheck“ oder „Meinungscheck“ heißen. Insofern bietet dieses US-Gerichtsdokument eine hervorragende Basis für weitere Klagen gegen den Konzern und dessen sogenannte „Faktenchecker“. Denn wenn ein Artikel, Bild oder einfach nur ein Beitrag auf der Social Media-Plattform entsprechend markiert wird, müsste ein Hinweis erscheinen, dass es sich hierbei um die Meinung der jeweiligen „Faktenchecker“ handelt und nicht um Tatsachen.
Diese Meldung ist für jede Klage führende Partei geradezu ein Geschenk und könnte noch mehr Menschen dazu ermutigen, Klage gegen den Konzern einzureichen. Wie viele Facebook-Seiten und -Gruppen, sowie Einzelpersonen wurden wegen solcher „Meinungschecks“ zur „Konformität“ mit den Ansichten der Facebook-Betreiber schon in ihrer Reichweite eingeschränkt oder gar gesperrt? Zu viele. Umso wichtiger ist es, dass sich mehr und mehr Menschen gegen diese Willkür wehren und den Gang vor Gericht wagen. Nur so kann man den Internetgiganten in die Knie zwingen.