EU-Zensurbestrebungen: Wer sich nicht unterwirft, wird bestraft und verboten

Symbolbild: freepik / Sorapop

Die neuen Zensurmaßnahmen der EU-Kommission werden dafür sorgen, dass die großen Internetplattformen noch rigoroser gegen angebliche „Hassrede“ bzw. „Desinformation“ vorgehen. Damit wird jedoch wahrscheinlich deutlich über das Ziel hinaus geschossen, da es sich dabei um juristische Grauzonen handelt.

Die Europäische Kommission nannte eine Reihe von Social-Media-Plattformen und anderen Big-Tech-Websites, die bis zum Sommer einer strengeren Inhaltsmoderation im Zusammenhang mit sogenannten Hassreden und Desinformationen unterworfen werden sollen. Kritiker werfen der EU-Führung vor, damit die Zensur zu verstärken. Im Rahmen des kürzlich von der Europäischen Union verabschiedeten Rechtsakts für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), den die EU als „beispielloses Maß an öffentlicher Kontrolle“ im Internet bezeichnet, wird die Europäische Kommission bis zum 25. August mindestens 19 Online-Plattformen der strengsten Zensurstufe unterwerfen. Bei der Ankündigung der Maßnahme sagte der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton: „Aus der Größe ergibt sich eine große Verantwortung“. Er fügte hinzu: „Sie werden nicht so tun können, als seien sie zu groß, um sich darum zu kümmern“.

Bislang hat die Kommission Alibaba, AliExpress, Amazon Store, Apple AppStore, Bing, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Search, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube und Zalando als diejenigen identifiziert, die eine strengere „Inhaltsmoderation“ benötigen. Ein Euphemismus für eine umfangreiche proaktive Zensur durch die Betreiber dieser Plattformen.

Das Gesetz über digitale Dienste legt fest, dass Websites oder Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern in der EU einer strengeren Regulierung unterworfen werden, unter der Prämisse, dass sie eine besondere Verantwortung für die Überwachung des Internets und die „Sicherheit“ ihrer Nutzer tragen, wobei die Gesetzgebung die Möglichkeiten Brüssels, so genannte „Hassreden“ und „Desinformationen“ zu überwachen, erheblich erweitern. Diejenigen, die das Zensurgesetz bis Februar 2024 nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes und möglicherweise mit einem vollständigen Verbot in der Europäischen Union rechnen.

Das große Problem dabei ist, dass beispielsweise oftmals erst Gerichte darüber entscheiden müssen, ob eine bestimmte Aussage tatsächlich (im jeweiligen Kontext) als „Hassrede“ ausgelegt werden kann oder nicht. Auch bei der sogenannten „Desinformation“ gibt es Probleme. Vieles, was beispielsweise in den letzten drei Jahren von offizieller Seite in Bezug auf Covid-19 und die experimentellen Impfstoffe als „Desinformation“ bezeichnet wurde, hat sich später als Wahrheit herausgestellt. Gerade für die freien, alternativen Medien wird dieser neue Rahmen zu einer Zäsur. Die Verbreitung von entsprechenden Inhalten über solche Plattformen wird damit schwieriger als ohnehin schon, da bereits seit Jahren seitens Big Tech Reichweitenrestriktionen umgesetzt werden.

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