In der Brüsseler Europabubble brodelt es wieder einmal. Ein durchgesickerter Entwurf der EU-Kommission offenbart, was viele bereits befürchtet haben: Ursula von der Leyen will einen neuen Anlauf nehmen, um “Hasskriminalität” EU-weit unter Strafe zu stellen. Dies könnte sich als juristischer Rundumschlag mit weitreichenden Folgen entpuppen.
Die Kommissionspräsidentin wird am kommenden Dienstag dem EU-Parlament ihre Agenda präsentieren – und wie das Magazin Euractiv enthüllte, steht die Kriminalisierung von “Hassrede” ganz oben auf ihrer To-do-Liste. Nach gescheiterten Versuchen seit 2021 unternimmt von der Leyen nun einen erneuten Vorstoß, der es in sich hat.
Besonders brisant: Die Definition dessen, was als “Hasskriminalität” gelten soll, ist bemerkenswert weitreichend. Nicht nur klassische Diskriminierung soll erfasst werden – selbst “negative Stereotypisierung” könnte künftig strafbar sein. Die Kommission stützt sich dabei auf eine eigene Empfehlung von 2015, die “jegliche Form von Verunglimpfung, Hass oder Herabwürdigung” einschließt. Wer also bei einer bestimmten Handlung einer bestimmten Nationalität “Typisch [Nationalität einsetzen]!” sagt, macht sich schon dieses Gedankenverbrechens schuldig.
Globalistische Verehrung aller Fremden
Der Knackpunkt liegt im Detail: Anders als bei bisherigen EU-Straftatbeständen wie Terrorismus oder Menschenhandel soll bei der “Hasskriminalität” die Motivation des Täters entscheidend sein. Die Kommission argumentiert, dass vorurteilsbasierte Taten nicht nur Einzelne träfen, sondern “Botschaften an ganze Gemeinschaften” sendeten. Doch es ist anzunehmen, dass das Ganze sehr einseitig ausgelegt wird. Hass gegen Deutsche und Österreicher durch Migranten dürfte – wie schon bisher – kaum Folgen haben.
Für eine EU-weite Einführung braucht es allerdings die Zustimmung aller Mitgliedstaaten – bisher ein Stolperstein für von der Leyens Pläne. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jedoch bereits 2006 den Weg dafür geebnet, indem er urteilte, dass demokratische Gesellschaften durchaus Meinungsäußerungen bestrafen dürfen, die “Hass auf der Grundlage von Intoleranz verbreiten”.
Meinungsäußerung auf Twitter würde zu Völkermord führen
Die Kommission geht noch weiter und warnt vor einer “Hasspyramide”: Von verbaler Entgleisung bis zum Völkermord sei es nur eine Frage der Eskalation. Als Beleg dient eine umstrittene Studie, die einen Zusammenhang zwischen hasserfüllten Tweets und realer Gewalt herstellen will. Es bleiben allerdings zentrale Fragen offen: Wer definiert, was als “negative Stereotypisierung” gilt? Wo endet legitime Kritik, wo beginnt strafbarer Hass? Wie viel Einschränkung der Meinungsfreiheit wollen den Menschen in Europa noch zulassen?