EU gegen Nationalstaaten: Keine Zwangsumverteilung von Arzneimitteln!

Symbolbild: KI

Mit dem Critical Medicines Act soll “die Verfügbarkeit, die Versorgung und die Produktion von kritischen Arzneimitteln” innerhalb der EU verbessert werden. Doch wie Gerald Hauser, freiheitlicher EU-Abgeordneter, in einem aktuellen Statement anprangert, wird in diesem Kontext auch ein Mechanismus debattiert, wonach die Umverteilung von Medikamenten aus nationalen Lagern und Notfallbeständen durch die EU-Kommission erzwungen werden könnte. Hauser warnt, dass auf diese Weise kritische Lücken im Abgebeland entstehen könnten.

Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung von Gerald Hauser:

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser warnte im Vorfeld der Sitzung des EU-Gesundheitsausschusses am Dienstag vor einem gefährlichen Schritt hin zu EU-Durchgriffsrechten im Rahmen des Critical Medicines Act (CMA). Die Versorgungssicherheit mit Medikamenten dürfe keinesfalls den Brüsseler Eliten und zentralistischen Mechanismen ausgeliefert werden.

„Der CMA soll Engpässe bei Arzneimitteln verhindern, gleichzeitig werde jedoch in den Verhandlungen im Europäischen Parlament ein Mechanismus diskutiert, der der Kommission als ‚letztes Mittel‘ eine verbindliche Umverteilung aus nationalen Lager- beziehungsweise Notfallbeständen ermöglichen könnte“, erklärte Hauser.

Hauser betonte: „Eine solche Konstruktion hebelt die nationale Versorgungsverantwortung aus und schafft neue Kostenrisiken. Fakt ist: Eine Zwangsumverteilung von Medikamenten könnte die Lage im abgebenden Mitgliedstaat sogar verschärfen, wenn dadurch kritische Lücken entstehen. Ich werde daher eine Anfrage an die Kommission einbringen, um diese Sachverstände zu klären.“

Konkret will Hauser wissen, ob und in welcher Form die Kommission eine Regelung unterstützt, die Umverteilungen auch ohne ein zwingendes Vetorecht des abgebenden Mitgliedstaats ermöglichen würde. Für ihn sei klar, dass eine Abgabe von Medikamenten ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen dürfe. „Ohne Zustimmung der Nationalstaaten darf es keine Umverteilung von Medikamenten aus nationalen Lagern geben“, stellte Hauser unmissverständlich klar.

Abschließend fordert Hauser volle Transparenz über jede Entscheidung, über die betroffenen Mengen und Empfängerstaaten sowie eine eindeutige Klärung von Haftungs- und Kompensationsfragen für den Fall, dass Schäden oder Versorgungsprobleme entstehen. „Die EU hat nicht das Recht, nationale Medikamentenlager zu plündern und damit die staatliche Souveränität auszuhebeln. Die Gesundheitspolitik muss in nationaler Kompetenz verbleiben! Dafür setze ich mich auch weiterhin – gegen den Widerstand meiner Systemkollegen im Parlament – ein“, so Hauser abschließend.

Nachfolgend lesen Sie die Anfrage an die EU-Kommission von Gerald Hauser:

Der Critical Medicines Act soll Engpässe von Medikamenten in der EU verhindern. In den laufenden Verhandlungen wird jedoch ein Schritt in Richtung EU-Durchgriffsrecht diskutiert: Die Kommission könnte als „letztes Mittel“ Zugriff auf nationale Arzneimittelbestände erhalten und Umverteilungen auslösen. Das käme einer Entmachtung der nationalen Versorgungsverantwortung gleich, schafft neue Haftungsrisiken und kann die Lage im abgebenden Mitgliedstaat verschärfen.

1.⁠ ⁠Beabsichtigt oder unterstützt die Kommission eine Regelung, die ihr erlaubt, die Umverteilung kritischer Arzneimittel aus nationalen Beständen auch gegen den Willen eines Mitgliedstaats zu veranlassen, und auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sie ein solches Durchgriffsrecht?

2.⁠ ⁠Wie wird sichergestellt, dass die Gesundheit weiterhin in nationalstaatlicher Kompetenz bleibt und keine Umverteilung sowie kein Zugriff auf nationale Bestände ohne Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaats möglich ist?

3.⁠ ⁠Wer trägt Haftung und Kompensation, wenn durch eine Umverteilung im abgebenden Mitgliedstaat Versorgungsprobleme oder finanzielle Schäden entstehen, und wird jede Entscheidung samt Datenbasis, Mengen und Empfängern vollständig veröffentlicht?

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