Am vergangenen Freitag hat vor dem Landgericht Chemnitz der Prozess gegen den Afghanen Habib Rahman A. begonnen. Der Fall ist an Perversität kaum zu überbieten: Der 24-Jährige soll nicht nur seinen Mitbewohner brutal getötet, sondern auch die verwesende Leiche vergewaltigt haben. Schon vor der Tat war er wiederholt wegen der Belästigung von Frauen verhaftet, aber wieder freigelassen worden.
A. kam 2022 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er durfte dennoch im Land bleiben. Laut BILD wirft ihm die Anklage neben dem Totschlag an seinem 27-jährigen Mitbewohner Youssef N. auch “beschimpfenden Unfug am Körper eines verstorbenen Menschen” vor. Die Anklageschrift beschreibt, dass A. sein Opfer mit einem 14,5 cm langen Messer und einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher erstach. Insgesamt 19 Stiche, die Kopf und Hals trafen, führten zum Verbluten des Opfers durch das Durchtrennen der Halsschlagadern.
Besonders erschütternd ist der zweite Teil der Anklage: Nach dem Tod des Opfers soll A. den Leichnam entkleidet und wiederholt anal vergewaltigt haben, während der Körper bereits in Verwesung war. Als die Polizei den Tatort betrat, fanden sie die Leiche in einer aufgebahrten Stellung vor. Das Gesäß war erhöht, was den Verdacht auf weitere sexuelle Übergriffe nahelegt. Der Grund für die Tat bleibt unklar. Der Angeklagte hat jedoch bestätigt, dass alle Angaben in der Anklageschrift zutreffen.
Youssef N. wurde am 13. September 2024 in der gemeinsamen Wohnung der Landsleute in der Wettiner Straße in Aue (Sachsen) tot aufgefunden. Laut Anklage soll sich die Tat zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 8. und 12. September ereignet haben.
Schon vor der Bluttat war der Afghane auffällig geworden. Immer wieder hatte er Mädchen und Frauen verfolgt und belästigt – mehrfach war er angezeigt worden. Da A. zunächst keine körperliche Gewalt anwandte, stufte die Polizei die Belästigungen als „Nötigung“ ein. Es wurden Gefährderansprachen durchgeführt, doch A. wurde immer wieder freigelassen. Manchmal dauerte es nur etwa eine Stunde, bis der Afghane wegen desselben Delikts erneut festgenommen wurde.
Ein Polizeibeamter erklärte im Zeugenstand: „A. war eine Zeitbombe. Wir hatten in Aue seit drei Wochen fast täglich mit ihm zu tun. Er hatte immer wieder Frauen belästigt. Dabei war das Alter egal: von 10 bis 70.“
Das Regionalmagazin „Blick“ berichtete unter anderem von zwei polizeibekannten Belästigungen am 4. September. Daraufhin wurde der Mann in die Psychiatrie eingewiesen. Obwohl er dort eine andere Patientin belästigt haben und zudem gegenüber dem Pfleger, der das unterbinden wollte, handgreiflich geworden sein soll, wurde er nur wenige Tage später wieder entlassen. Nach Aussage des Polizeibeamten stellten die Ärzte dort fest, dass er nicht psychisch krank sei, sondern nur einen „gesteigerten Sexualtrieb“ besitze.
In den sozialen Medien wurden sogar Fotos von dem Afghanen verbreitet – als Warnung vor einem Mann, der Frauen verfolgt, um sie zu vergewaltigen.
Die Verhandlung wird fortgesetzt, spätestens am 28. März soll das Urteil ergehen.
Dieser widerliche Fall zeigt erneut deutlich die Gefahren der unkontrollierten Massenzuwanderung. Niemand weiß, wer ins Land kommt, kaum einer wird abgeschoben – die Bürger sind der importierten Gewalt schutzlos ausgeliefert.