Er hatte einen Mann enthauptet: Verurteilter Somalier bekam Freigang für Kinobesuch – und türmte

Bild: toon35 / freepik

Er wird von der Polizei „als äußerst gefährlich“ eingeschätzt, trotzdem bekam er Freigang: Der 24 Jahre alte verurteilte Straftäter Mursal M., der einst über ein Resettlement-Programm nach Deutschland geholt worden war, konnte am Donnerstagnachmittag bei einem Kinobesuch seinen beiden Begleitern entwischen.

Vor drei Jahren hatte der Somalier in einem Obdachlosenheim einen Mitbewohner getötet. Laut „Bild“ hatte er 111 Mal mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen und es anschließend enthauptet. Da er die Tat in einem „schizophrenen Wahn begangen habe“ – er soll geglaubt haben, der Mann sei von Dämonen besessen und diese habe er töten wollen – kam er in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das Landgericht Deggendorf verurteilte ihn wegen Totschlags, stufte ihn jedoch aufgrund von angeblicher paranoider Schizophrenie als schuldunfähig ein. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Somalier unter Vermittlung des UNHCR am 09.10.2018 im Rahmen des Programms zur „Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (sog. Resettlement) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage erhielt und mit dem Flugzeug am 15.10.2018 nach Deutschland gebracht wurde.

Derzeit ist M. im Bezirkskrankenhaus Mainkofen in Deggendorf (Niederbayern) untergebracht. Gestern gelang dem 24-Jährigen gegen 15.00 Uhr bei einem begleiteten Ausgang in Plattling – er war mit zwei Klinik-Mitarbeitern auf dem Weg zu einem Kinobesuch – die Flucht. Die Polizei leitete eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Geflohenen ein, allerdings erst drei Stunden nach der Flucht. Rund 100 Einsatzkräfte, darunter ein Polizeihubschrauber, Hundeführer sowie eine Drohne der Bayerischen Grenzpolizei waren an dem Einsatz beteiligt. Die Polizei bezeichnete den Mann als „äußerst gefährlich“ und warnte ausdrücklich davor, sich ihm zu nähern oder ihn anzusprechen, vielmehr sollte sofort die Polizei informiert werden. Zudem sollten im Großraum Plattling keine Anhalter mitgenommen werden.

Am Abend gab es dann Entwarnung: „Polizeieinsatzkräfte haben den Mann am Donnerstag, 08.08.2024, gegen 23.30 Uhr, nach sachdienlichen Hinweisen aus der Bevölkerung in Plattling in der Nähe eines Lebensmitteldiscounters widerstandslos festnehmen können“, teilte die Polizei mit.

Die Freude ob dieser guten Nachricht dürfte sich in der Bevölkerung in Grenzen halten, denn warum ein „äußerst gefährlicher“ Straftäter, der einen Mann enthauptet hat, für einen Kinobesuch Freigang erhält, ist den Bürgern nicht vermittelbar. Auch muss man sich fragen, warum die Polizei die Informationen über die Flucht bis zum frühen Abend zurückgehalten hat. „Die Fahndung ist zeitgerecht sofort nach Bekanntwerden der Entweichung angelaufen. Die Öffentlichkeitsfahndung setzt in der Regel einen richterlichen Beschluss voraus, und das ist in der Regel abzuklären mit den zuständigen Stellen“, befand der Sprecher der Polizei Niederbayern auf Anfrage von „Bild“. Hätte der Somalier in der Zeit jemanden getötet, der sich der Gefahr nicht bewusst war, hätte das Opfer wohl einfach Pech gehabt?

Wieso ein Schwerkrimineller überhaupt Freigang erhält, um sich im Kino einen Film anzuschauen, will nun auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ergründen: „Ich werde eine genaue Untersuchung veranlassen, wieso das Bezirkskrankenhaus überhaupt einen Kinobesuch dieses hochgefährlichen Mannes zugelassen hat.“ Das Ergebnis dieser Untersuchung darf dann wohl mit Spannung erwartet werden…

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