Ende des Impfwahns? Internes ELGA-Papier rüttelt massiv an Impfzwang in Österreich

Symbolbild: Freepik

Man soll den Tag nie vor dem Abend loben. Denn bei der Summe an Fakten, welche am Tisch liegen, wäre weltweit schon lange das Ende aller Impfbegehrlichkeiten angesagt gewesen. Doch das System kämpft vehement um seine Milliarden, die mittels Masken, Tests und eben Impfungen umzuverteilen sind. Ein vertrauliches Papier der Betreiber der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA definiert allerdings jetzt: Der gesetzliche Impfzwang ist in Österreich absolut nicht umsetzbar.

Ein Kommentar von Willi Huber

Der gesetzlich angeordnete und strafbewehrte Impfzwang, auch Impfpflicht genannt, ist in Österreich zurzeit nicht umsetzbar. Zu diesem Schluss kommen die Betreiber der Elektronischen Gesundheitsakte, welche diesen Impfzwang in die Tat umsetzen sollten. Das Vorhaben ist auf mehreren Ebenen unmöglich, sowohl rechtlich als auch technisch.

ELGA wurde durch das Impfpflichtgesetz die Verantwortung für die Realisierung des umstrittenen Regierungsvorhabens übertragen – ein ähnliches Vorhaben scheiterte gerade erst fulminant in Deutschland. Die österreichische Politik will das nicht wahrhaben – dabei muss man nicht nur die Regierungsparteien erwähnen sondern vor allem die SPÖ unter der manisch zugunsten der Pharmaindustrie agierenden Pamela Rendi-Wagner als auch den NEOS, die von Anbeginn an jedes Häppchen des Pandemie-Narrativs bereitwillig aufgeschnappt haben.

ELGA prüfte nun die Machbarkeit und Umsetzbarkeit der ÖVP-grünen Gesetzgebung und hält fest:

  • Maßnahmen – wie etwa die COVID-19-Impfpflicht – können nur verhältnismäßig sein, wenn sie unter anderem geeignet und erforderlich sind. Beide Kriterien sind gegenwärtig nicht erfüllt.
  • Eine Eignung liegt nicht vor, weil sich nur mehr ein irrelevanter Anteil an Ungeimpften aufgrund der Impfpflicht impfen lassen wird.
  • Eine sanktionsbewehrte COVID-19-Impfpflicht ist daher unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismäßig, weshalb – in weiterer Folge – auch die Verarbeitung zur Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht unzulässig ist.
  • Es sind noch nicht alle gelingeren Maßnahmen ausgeschöpft worden.
  • Die Covid-19-Impfpflicht wäre mit erheblichen Risiken behaftet, wie der Polarisierung der Gesellschaft, der Überlastung der öffentlichen Verwaltung, einem großen Streitpotenzial im Arbeitsrecht, einem generellen Vertrauensverlust in öffentliche Gesundheitsmaßnahmen oder einem irreversiblen Vertrauensverlust in ELGA wegen der Verhängung von Strafen auf Basis von Gesundheitsdaten.
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung kann nicht in positiver Weise erfolgen. Sollten unzulässige Datenverarbeitungen durchgeführt werden, könne dies zu Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe führen.

Im Grunde genommen hat ELGA mit dieser Analyse die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs erledigt, der in seiner jüngsten Entscheidung bewies, dass er an der Prüfung von Fakten nicht interessiert ist, sondern blind den politischen Vorgaben der Regierung folgt.

Inwiefern sich die Politik für die detaillierte Ausarbeitung von ELGA interessiert, welche offenbar nur der von einer Young Global Leaderin (WEF) herausgegebenen Boulevardzeitung HEUTE vollständig vorliegt, bleibt abzuwarten. Der gelernte Österreicher weiß, dass die Politik zumeist nur vorgibt, auf Expertenrat zu hören – wenn ein Experte die falsche Expertise abgibt, wird er eben ersetzt. Wer weiß, ob wir nicht in den nächsten Tagen eine Umbildung an der Führungsspitze von ELGA erleben werden.

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