Mit einem neuen Gesetz („Online Harms Bill C-63“), das dem Parlament vorgelegt wurde, gibt die kanadische Regierung unter Young Global Leader Justin Trudeau vor, sich für die Sicherheit von Minderjährigen zu engagieren. Doch an neue Vorschriften zur Bekämpfung von Kinderpornografie sind noch weitere Neuerungen geknüpft, die sogenannte „Hassverbrechen“ zur höchsten Straftat erheben: Wer aus „Hass“ gegen Nationalität, Religion, Behinderung oder Genderidentität irgendeine Straftat begeht, soll dafür lebenslang in den Knast wandern. Tatsächlich sind die verwendeten Begriffe so dehnbar, dass auch Kritik an der Frühsexualisierung zu einem Leben hinter Gittern führen könnte.
Schon 2021, als das Gesetz erstmals vorgeschlagen wurde, war dessen erster Entwurf scharf kritisiert worden. Manche Argumente muteten dabei zugegebenermaßen kurios an – so berichtet die National Post, islamische Organisationen wie der National Council of Canadian Muslims hätten sich besorgt gezeigt, dass der Kampf gegen terroristische Online-Inhalte die muslimischen Mitglieder unverhältnismäßig stark treffen würde. Doch auch Datenschützer, Bürgerrechtler und Konservative gingen auf die Barrikaden, insbesondere weil die seinerzeit formulierten Auflagen für Social-Media-Plattformen zur schnellen Entfernung aller „schädlichen“ Inhalte die übermäßige Löschung und somit Zensur von in Wahrheit unbedenklichen Postings förderten. Hier wurde nach Ansicht von Kritikern die Meinungsfreiheit beschnitten.
Schutz von Minderjährigen als Vorwand?
Nun wurde das Gesetz überarbeitet – doch an der Kritik hat sich in Wahrheit wenig verändert. Der Vorsitzende der Konservativen, Pierre Poilievre, spricht weiterhin von einem Angriff auf die Redefreiheit und kündigte Widerstand an. Die kanadische Regierung kann sich freilich dahinter verstecken, dass sie ja eigentlich nur gegen Kinderpornografie vorgehen und die Sicherheit für Minderjährige in den sozialen Netzen erhöhen wolle – und das tut sie auch. So zitiert man in der offiziellen Pressemitteilung den Justizminister und Generalstaatsanwalt von Kanada, Arif Virani:
Ich bin Elternteil von zwei kleinen Jungen. Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass ihre digitale Welt so sicher ist wie das Viertel, in dem wir leben. Kinder sind online verletzlich. Sie müssen vor sexueller Ausbeutung, Hass und Cybermobbing im Internet geschützt werden. Mehr denn je müssen Online-Plattformen die Verantwortung dafür übernehmen, schädliche Inhalte zu bekämpfen und eine digitale Welt zu schaffen, an der jeder sicher und frei teilhaben kann, insbesondere angesichts der sich entwickelnden Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz. Diese Gesetzgebung tut genau das.
Dass die Redefreiheit eingeschränkt werde, findet Virani natürlich nicht. Auch die Zusammenfassung von Bill C-63 liest sich im Kern zunächst positiv:
Ein Gesetz zur Verabschiedung des Online-Schadensgesetzes, zur Änderung des Strafgesetzbuches, des kanadischen Menschenrechtsgesetzes und eines Gesetzes über die Meldepflicht von Kinderpornografie im Internet durch Personen, die einen Internetdienst anbieten, sowie zur Vornahme von Folge- und damit zusammenhängenden Änderungen an anderen Gesetzen
Quelle: Bill C-63
Onlinedienste wie Facebook (aber auch Pornoseiten wie PornHub) müssen demnach kinderpornografische Inhalte sowie sexuelle Inhalte, die ohne Zustimmung geteilt werden (etwa „Rachepornos“) binnen 24 Stunden nach Meldung durch Nutzer (entweder bei der Plattform selbst oder einer neuen Behörde) löschen. Außerdem sollen Schutzfunktionen für Kinder in die Plattformen integriert werden. Zudem müssen „Risiken“ für Nutzer der Plattform konstant erhoben, ausgewertet und berichtet werden.
Aber: Dabei müssten auch Maßnahmen identifiziert werden, wie die „Exposition gegenüber schädlichen Inhalten“ reduziert werden kann. Bei „schädlichen Inhalten“ sollten die ersten Alarmglocken schrillen. Wir erinnern uns: Auch Berichte über Impfnebenwirkungen und Kritik an der mangelnden Wirkung und somit der Unverhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen galten in der Vergangenheit auf Facebook und Co. als „schädlich“.
„Schädliche“ Inhalte: Ein weites Feld
Tatsächlich haben weite Teile der neuen Gesetzgebung wenig mit dem Kampf gegen Kinderpornografie zu tun. „Schädliche Inhalte“ sind demnach nämlich:
(a) intime Inhalte, die ohne Zustimmung übermittelt werden;
Quelle: Bill C-63
(b) Inhalte, die ein Kind sexuell viktimisieren oder ein überlebendes Kind reviktimisieren;
(c) Inhalte, die ein Kind dazu verleiten, sich selbst zu schaden;
(d) Inhalte, die dazu dienen, ein Kind zu schikanieren;
(e) Inhalte, die Hass schüren;
(f) Inhalte, die zu Gewalt anstiften; und
(g) Inhalt, der zu gewalttätigem Extremismus oder Terrorismus aufruft. (contenu préjudiciable)
Wie praktisch, dass Regierungskritik im „Wertewesten“ von Regierenden so gern als „Extremismus“ betrachtet wird. Die Definition von (g) dürfte somit für einen Justin Trudeau jederzeit auch auf die Freedom Trucker anwendbar sein. Auch wenn keine Löschungen binnen 24 Stunden für solche Inhalte mehr vorgesehen sind, so ist der Kampf gegen unliebsame Informationen auch in Kanada sicherlich nicht von der Agenda verschwunden.
„Hassverbrechen“: Lebenslange Haft
Das neue Gesetz legt zudem fest, dass für die wie auch immer geartete „Befürwortung von Genozid“ lebenslange Haftstrafen möglich werden. Das mag im ersten Moment noch halbwegs nachvollziehbar klingen, man muss an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass der Terminus Genozid aktuell von diversen Gruppierungen ins Feld geführt wird, die sich konsequent als Opfer einer Ausrottung betrachten: Ein besonders absurdes Beispiel sind Anhänger der Regenbogenagenda, die Floridas Gouverneur De Santis wegen dessen Vorgehen gegen die Frühsexualisierung einen Genozid an Transsexuellen vorwerfen.
Außerdem wird das „Hassverbrechen“ zur Straftat mit maximalem Strafmaß erhoben: Eine Straftat, die aus „Hass“ (definiert als Emotion der Verachtung und Abscheu, die über Abneigung und Geringschätzung hinausgeht) verübt wird, kann den Täter lebenslang hinter Gittern befördern.
320.1001 (1) Jeder, der eine Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Parlaments begeht, wenn die Begehung der Straftat durch Hass aus Gründen der Rasse, der nationalen oder ethnischen Herkunft, der Sprache, der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, des Alters, einer geistigen oder körperlichen Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks motiviert ist, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig und wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe belegt.
Quelle: Bill C-63
Das gigantische Missbrauchspotenzial dieses Paragrafen ist den Verantwortlichen wohl bewusst, denn sie schoben eine Klarstellung nach:
(3) Zur größeren Klarheit: Die Begehung einer Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Parlaments ist für die Zwecke dieses Abschnitts nicht durch Hass motiviert, der auf einem der in Absatz (1) genannten Faktoren beruht, nur weil sie das Opfer diskreditiert, erniedrigt, verletzt oder beleidigt.
Quelle: Bill C-63
Doch wie viel „Klarheit“ bringt dieser Nachsatz? Wie soll nun zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass etwa eine Straftat gegen einen geschlechtsverwirrten Menschen nicht aus „Hass“ gegen dessen „Geschlechtsausdruck“ begangen wurde oder eine Straftat gegen einen Migranten nicht durch „Hass“ gegen dessen Nationalität motiviert war? Das bleibt offen – und könnte die Justiz zukünftig stark beschäftigen.
„Hassrede“: Denunziation bei der kanadischen Menschenrechtskommission
Auch „Hassrede“ steht im Fokus des neuen Gesetzes: Der Canadian Human Rights Act wird um Online-Hassrede erweitert, die nun als Diskriminierung spezifiziert wird. Menschen sollen demnach bei der kanadischen Menschenrechtskommission Beschwerde gegen Personen einreichen können, die „Hassrede“ veröffentlichen. Es soll ein Verfahren zur Beurteilung dieser Beschwerden geschaffen werden. Strafen können mit bis zu 50.000 Dollar zu Buche schlagen.
In Wahrheit dürfte es mit diesem Gesetz obendrein ein leichtes sein, „Hassrede“ auch mit lebenslanger Haft zu bestrafen, wenn man dem „Täter“ vorwirft, er befürworte einen „Genozid“. Dieses alberne Narrativ vertritt beispielsweise auch die militante LGBTQ-Truppe, indem sie behauptet, Transpersonen sollten „ausgerottet“ werden, sobald jemand feststellt, dass es nur zwei Geschlechter gibt.
Jedwede Gesetzgebung dieser Art ist im Kern ein Kniefall vor der woken Agenda und deren Anhängern, die schon die Feststellung biologischer Tatsachen als persönlichen Angriff nicht nur auf ihr Weltbild, sondern auch ihre Person betrachten. Bei WEF-Trudeau überraschen derartige Vorstöße natürlich nicht. Dass Konservativen, die diesen neuerlichen Angriff auf Meinungs- und Redefreiheit zu Recht anprangern, vorgeworfen wird, sie wären gegen Kinderschutz, ist so absurd wie durchschaubar. Die Liberalen haben im Parlament zwar keine Mehrheit, doch die Sozialdemokraten fungieren gern als Mehrheitsbeschaffer – das Gesetz könnte also durchaus so beschlossen werden.