“European Vaccination beyond Covid-19” (EUVABECO): So heißt das EU-Projekt, zu dem der digitale europäische Impfausweis gehört, der im September in Deutschland und anderen Ländern ausgerollt werden soll. Alles ganz freiwillig, so heißt es – noch. Für den MWGFD hat Juristin Cornelia Margot EUVABECO genauer unter die Lupe genommen, die Risiken analysiert und Handlungsempfehlungen formuliert.
Aussendung des MWGFD – veröffentlicht am 26.8.2024; Autorin: Cornelia Margot, Volljuristin
Im September 2024 beginnt in Deutschland und weiteren europäischen Ländern ein Pilotprojekt zur Einführung eines digitalen europäischen Impfausweises.
Der Europäische Impfausweis – European Vaccination Card EVC – ist aber nur ein Bestandteil eines umfassenden Projektes namens EUVABECO (European Vaccination beyond Covid-19).
Dieses Projekt umfasst fünf Teilbereiche – auch als tools oder Werkzeuge bezeichnet – die in den nächsten Jahren in verschiedenen europäischen Ländern getestet werden. Wobei nicht jedes Land jedes tool testet. Nach Abschluss dieser Pilotphasen sollen die Ergebnisse ausgewertet und allen EU-Ländern zur Verfügung gestellt werden. Die Formulierungen auf der Webseite deuten an, dass es den einzelnen Staaten dann selbst überlassen bleibt, das eine oder andere Werkzeug einzuführen.
Nach der Pilotphase werden … validierte Pläne mit den Mitgliedstaaten geteilt, um eine breite Einführung zu fördern.
Allerdings ist es das erklärte Ziel des Projektes EUVABECO, dass die Pläne in sämtlichen EU-Ländern verwirklicht werden, um „die Impfbemühungen zu verbessern“. Somit darf man die angebliche Entscheidungsfreiheit der Staaten als Lippenbekenntnis zur Beruhigung der Bürger ansehen.
Welche fünf tools sind das?
1. Beginnen wir mit dem Harmlosesten. Ein elektronischer Beipackzettel, der dabei helfen soll, dass Impfstoffe länderübergreifend versandt und genutzt werden können.
2. Dann ein Modell- und Prognosetool zur Unterstützung öffentlicher Entscheidungen. Dieses tool basiert auf dem COVID-19-Simulator der Universität des Saarlandes (Projekt CoSim). Damit soll mit Hilfe von Simulationen und Modellierungen festgestellt werden, wie sich bestimmte Maßnahmen (Lockdowns, Schulschließungen etc.) auf die verschiedensten angenommenen Infektionsverläufe auswirken könnten.
3. Das dritte tool heißt Klinisches Entscheidungssystem (Clinical Decision System CDS) und basiert auf Erfahrungen, die bereits in Frankreich und Luxemburg gemacht wurden.
CDS bedeutet, ganz allgemein und unabhängig von Impfungen:
Die persönlichen Angaben über einen Patienten (z.B. Alter, Vorerkrankungen, Medikation usw.) werden mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpft. KI-gesteuert werden dann Empfehlungen (Vorgehensweise bei Diagnosestellung / sinnvolle Therapien u.ä.) generiert. In Frankreich arbeitet man zur Zeit daran, CDS-Anwendungen in die elektronische Patientenakte zu integrieren.
Bei EUVABECO geht es „nur“ um Informationen zu empfohlenen bzw. verpflichtenden Impfungen. Es wird auf ein französisches Modell verwiesen (MesVaccins.net), das als Basis für die Pilotphase dienen soll. Bei der Anwendung MesVaccins handelt es sich um ein Mittelding zwischen Impfpass und Patientenakte. Eine elektronische Akte, die der Bürger selbst anlegt und mit möglichst vielen persönlichen Daten anfüllt. Einschließlich Angaben zu seinen Lebensverhältnissen und seiner familiären Situation.
Die Anwendung zeigt dann zu allen möglichen Impfungen den jeweiligen Impfstatus an und ob man auf dem neuesten Stand ist oder nicht. Sie ist aber kein Nachweisdokument wie ein Impfausweis. Es stehen dann z.B. bei einer Impfung Anmerkungen wie „fehlt“ oder „sofort erledigen“ oder „fällig in zwei Monaten“ oder „sich individuell ärztlich beraten lassen“.
Man kann sich diese Anwendung anschaffen oder man kann es bleiben lassen. Bei Arztbesuchen wird man – wenn der Arzt seinerseits so etwas benutzt und mit Patientendaten anfüllt – mit Ratschlägen beglückt werden. Vorstellbar wäre, dass Ärzte und Krankenhäuser die schon bekannten Patientenfragebögen noch ausführlicher gestalten, um noch mehr Informationen zu gewinnen. Wer eine elektronische Patientenakte hat, wird mittelfristig damit rechnen müssen, dass entsprechende „Empfehlungen“ aufploppen.
Auch die im März 24 neu ins SGB V aufgenommene Gesundheitsdatennutzung durch die Krankenkassen nach § 25b SGB V (der man widersprechen kann), könnte ein Puzzleteilchen hierbei sein.
Aber letztlich kann man das alles auch getrost ignorieren, gar nicht erst mitmachen. Und beim Arztgespräch wachsam und vorsichtig sein.
Von diesen ersten drei Werkzeugen wird Deutschland während der Pilotphase nur das Erste testen – den elektronischen Beipackzettel.
Jetzt kommen wir zu den beiden wirklich gefährlichen Werkzeugen. Der Impfpass und das „Screening zur Impfmotivation“.
4. Der digitale Europäische Impfausweis EVC
Dieser wird in Deutschland ab September 2024 testweise eingeführt. Ob und wo er später dauerhaft eingeführt wird, ist jetzt angeblich noch offen:
Die endgültige Version der Implementierungspläne wird 2026 veröffentlicht, sodass jeder in jedem Land sie nutzen kann. Zu diesem Zeitpunkt wird jedes Pilotland entscheiden, ob es mit dem EVC fortfährt, und andere Länder werden je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen entscheiden, ob sie den EVC einführen.
Hier gilt das oben Gesagte. Sie wollen, dass alle Instrumente zur Steigerung von Impfquoten eingeführt und angewendet werden. Und dann werden sie es auch tun.
a. Wofür soll er gut sein?
Er ist laut den FAQ auf der Webseite ein „persönlicher Nachweis“, aber kein „behördliches Dokument“. Es heißt:
Der EVC legt keine Beschränkungen oder Anforderungen für die Einreise fest.
Das ist eine Nicht-Antwort und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ein solcher Ausweis kann immer nur deklaratorisch sein.
Trotzdem soll er z.B. im Gesundheitswesen als Nachweis über den Impfstatus dienen können. Wäre somit also einer ePA, beschränkt auf den Teilbereich „Impfen“, gleichzusetzen.
Ob er aber auch den gleichen Status bekommen könnte wie seinerzeit das digitale Covid-Zertifikat, bleibt offen. Die Antwort dazu auf der Seite FAQ ist ausweichend.
Das digitale Covid-Zertifikat (DCC) wurde speziell entwickelt, um Reisen und den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern.
Das ist richtig, schließt aber nicht aus, dass dem EVC, der offiziell zu einem anderen Zweck entwickelt wird, nicht doch irgendwann einmal weitere Zwecke hinzugefügt werden.
Die blumigen Erzählungen, wie einfach der Bürger mit dem EVC seine Impfungen „verwalten“ könne und wie er „mehr Kontrolle“ erhielte, kann man bei Bedarf auf der Webseite von EUVABECO nachlesen.
Da auch ein Blick in einen Impfpass herkömmlicher Art diesen Zweck erfüllt hat, wird es wohl doch um ganz andere Kontrollmöglichkeiten gehen. Beim Studium der Krisenstabsprotokolle vom RKI und von anderen Gremien sieht man, mit welchen praktischen Hürden die Behörden zu Beginn der Beschränkungsmaßnahmen, der (Ein)-Reiseverordnungen und der Quarantäneregeln zu kämpfen hatten. Gelbe Impfausweise neben QR-Codes oder papierenen Impfbescheinigungen aus aller Herren Länder – wer wollte das kontrollieren? Der Bundesgrenzschutz fühlte sich nicht zuständig und hatte dauerhaft keine Kapazitäten frei. Die Luftverkehrsgesellschaften winkten ab – zu viel Aufwand. Die Flughäfen verwahrten sich dagegen, ihre Security damit zu beschäftigen.
Wieviel einfacher ist es da doch, einen EU-einheitlichen QR-Code zu scannen und mit einem Blick die gewünschten Informationen zu erhalten. Warum also sollte der EVC – wenn er denn einmal da ist – nicht in den Status eines behördlich anerkannten Nachweisdokumentes erhoben werden? Rechnen muss man damit.
Und je einfacher und schneller das geht, umso größer werden in Zukunft die Begehrlichkeiten nach weiteren Kontrollmechanismen. Den Plan zur Einführung von EUVABECO gibt es zwar mindestens schon seit 2018 und nicht erst seit „Corona“. Aber so greift eins ins andere. Das Eine bedingt das Andere und umgekehrt.
b. Wie wird er aussehen?
Neben einer digitalen Smartphone-Anwendung soll es ihn auch in Papierform geben. Mit QR-Code – und nur darauf kommt es den Planern an.
c. Welche Informationen wird der Impfpass enthalten?
Dazu gibt es auf der Webseite nur wolkige Andeutungen.
Er wird umfassende Informationen zur Impfhistorie enthalten, darunter detaillierte Textaufzeichnungen, einen scannbaren QR-Code und herunterladbare eingebettete Metadaten.
Das werden die persönlichen Daten des Betroffenen sein einschließlich Sozialversicherungsnummer. Dann sämtliche Angaben, wann von wem womit wogegen geimpft wurde. Zu den Metadaten könnten fälschungssichere Angaben zur impfenden Stelle gehören, z.B. Signaturen und Zertifikate. Präzisere Informationen findet man beim Recherchieren auch nicht auf den Webseiten ausländischer, z.B. französischer oder belgischer „querdenkender“ Bürgerrechtsorganisationen, die sehr aktiv sind. Es weiß im Moment schlichtweg niemand.
d. Kann man ihn verweigern?
In der Pilotphase de jure JA.
Sowohl unsere Pilotprojekte als auch der Europäische Impfausweis (EVC) sind so konzipiert, dass die Nutzung für die Bürger völlig freiwillig ist. Der EVC ist eine digitale Version eines papierbasierten Impfausweises, mit dem Einzelpersonen ihre Impfdaten besitzen und verwalten können. Es wird kein zentrales Datenspeichersystem verwendet. Damit andere Personen auf die Daten des Bürgers zugreifen können, muss der Bürger seine Daten absichtlich an eine andere Person senden oder seinen EVC vorzeigen.
Er ist ein freiwilliges Instrument und in der gesamten EU nicht vorgeschrieben.
Bis er zum Sesam-Öffne-Dich mutiert. Dann wird die Freiwilligkeit schnell zu einer Schein-Freiwilligkeit.
e. Gefahren
Jean-Claude Juncker:
Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Der Spiegel, 27. Dezember 1999.
Die Gefahr besteht zum einen darin, dass Deutschland ihn nach Abschluss der Pilotphase dauerhaft einführt. Und dann womöglich nicht auf freiwilliger Basis. In Österreich gibt es bereits einen e-Impfpass, den man nicht verweigern kann. Man kann sich dort von der elektronischen Patientenakte „abmelden“, nicht aber vom e-Impfpass.
Es muss verhindert werden, dass ein Gesetz über die verpflichtende Einführung des EVC beschlossen wird. Und dazu gehört auch, dass wir bereits in der Pilotphase ganz klar aufzeigen, dass wir so etwas nicht haben möchten. Wann immer uns jemand anbietet, die Segnungen des neuen Impfpasses auszuprobieren: NEIN.
Selbst, wenn er später auf freiwilliger Basis dauerhaft eingeführt wird und man sich ihm de jure wird entziehen können, besteht die Gefahr, dass er zum Nachweis- und Zugangsdokument wie ein Covid-Zertifikat befördert wird. Sei es auch nur temporär. Heute Covid, morgen MPox, übermorgen Vogelgrippe. Was leicht und digital kontrollierbar ist, wird auch kontrolliert werden wollen.
Und letztlich wird er weitere Begehrlichkeiten wecken können. Verknüpfung mit Personalausweisdokumenten. Verknüpfung mit dem Bankkonto, mit dem ökologischen Fußabdruck. Bestandteil eines umfassenden Systems von Social Credit Scores. Heute noch schrille Zukunftsmusik, über die offiziell niemand redet. Morgen – sh. das obige Zitat von Juncker – womöglich bittere Realität.
5. Das Screening zur Impfmotivation
„Daten verknüpfen um Impfkampagnen zu optimieren“ heißt es samt Kommafehler bei EUVABECO. Vorbild ist ein Modell, das zu Coronazeiten in Belgien entwickelt wurde: die Datenverknüpfungsstudie LINK-VACC, entwickelt und angewendet von der staatlichen belgischen Gesundheitsbehörde Sciensano.
Diese hatte im Grunde zwei Zwecke: Impfmotivation (persönlich und keineswegs anonymisiert) und eine pseudonymisierte „post-marketing Beobachtungsstudie“.
Man griff auf vorhandene Datensätze zu – aus Versicherungsunterlagen, von Ärzten und „anderen Gesundheitsquellen“. Was einfach möglich war, da in Belgien der elektronische Personalausweis mit dem Zugang zur elektronischen Patientenakte, zum e-Rezept und zur Krankenkasse verknüpft ist. Außerdem wurde jeder, der sich hatte testen lassen, mit umfassenden persönlichen Angaben erfasst. Diese und weitere Daten aus „öffentlichen und privaten Einrichtungen“ wurden miteinander verknüpft.
Aus den so gewonnenen Datensätzen wurden die Risikogruppen herausgefiltert. Sodann erhielten die Bewohner Belgiens in absteigender Risikoreihenfolge ein persönliches Einladungsschreiben zur Coronaimpfung. Und zwar enthielt diese Einladung bereits feste Terminvorgaben zur Erst- und zur Zweitimpfung. Die Kontaktdaten einschließlich Telefonnummern und Mailadressen hatte man sich kurzerhand aus den Krankenversicherungsunterlagen herausgezogen.
Die so Angeschriebenen hatten nach Möglichkeit zum Impftermin zu erscheinen. Sie konnten auch einen anderen Termin vereinbaren oder sogar komplett absagen, wenn sie nicht geimpft werden wollten. So konnten dann im Nachgang sehr leicht diejenigen identifiziert werden, die ungeimpft blieben.
Die Impfdaten wurden sodann statistisch ausgewertet, vor allem auch im Hinblick auf Impfeffektivität, mögliche Impfdurchbrüche. Angeblich auch auf Sicherheit. Von Impfnebenwirkungen oder gar Impfschäden findet man in den Auswertungen allerdings nichts.
Und es wurde ausgewertet, in welchen Bevölkerungsgruppen sich die meisten „Impfmuffel“ befanden. Zum Beispiel die Gruppe der jungen Männer mit niedrigem Bildungsgrad. Oder Alleinstehende usw. Aus diesen Erkenntnissen sollten dann Strategien „zur gerechteren Impfabdeckung“ entwickelt werden können. Ob das tatsächlich weiter verfolgt wurde, lässt sich aus den Informationen auf der Webseite von sciensano.be nicht herausfinden.
Jedenfalls sind die Planer von EUVABECO so begeistert von diesem übergriffigen tool, dass man erwägt, dieses nun in vier ausgewählten Ländern (sh. EUVABECO Workflow) zu testen und anschließend nach Möglichkeit EU-weit einzusetzen.
Der zweite Zweck, die statistische Auswertung – Impfeffektivität, Impfdurchbrüche, Nebenwirkungen – ist ja gar nicht so verkehrt und auch für Impfkritiker wissenswert. Allerdings ist das gerade der Verwendungszweck, der für EUVABECO weniger interessant zu sein scheint. So heißt es auf der Webseite unter Workflow, dass es um das Screening zur Impfmotivation geht.
Es bleibt der Phantasie überlassen, was man mit den so gewonnenen Daten alles anfangen könnte. Erst einmal kann man nicht sicher sein, dass das System nicht kurzerhand auf alle „empfohlenen Standardimpfungen“ ausgeweitet wird. So dass man regelmäßig mit Impfeinladungen behelligt wird, am besten gleich mit Termin. Und wie wird die Nachbearbeitung gegenüber denjenigen aussehen, die dauerhaft dem Irrtum erliegen, bei diesen Einladungen handele es sich um Angebote, die man ablehnen könne?
Nichts muss – alles kann. Jedenfalls wird hier eine Büchse der Pandora eröffnet.
Was tun?
Die Abgeordneten dazu aufzufordern, sich gegen den Pandemievertrag der WHO und die geänderten IHR zu stellen, wie in diesem Zusammenhang bereits vorgeschlagen wurde, ist zwar grundsätzlich eine sinnvolle Sache. Das Projekt EUVABECO bringt man damit allerdings nicht zu Fall.
Erstens Aufklärung im Umfeld!
Darüber, was die blumigen Erzählungen über „freiwillige Kontrolle über die eigenen Impfdaten“ tatsächlich bedeuten können. Welche Möglichkeiten sowohl Impfpass als auch motivierendes Screening den Behörden eröffnen würden. Leserbriefe zu einschlägigen Artikeln.
Zweitens Widerstand!
Sich nicht einlullen lassen. Keine freiwillige Teilnahme am Pilotprojekt Impfpass. Fragebögen zur persönlichen und gesundheitlichen Situation vorsichtig und datensparsam ausfüllen.
Drittens Aufklärung gegenüber Entscheidungsträgern!
Um gezielt darauf hinzuwirken, dass der EVC zumindest nicht verpflichtend eingeführt wird.
Und dass Deutschland davon Abstand nimmt, die Bevölkerung kreuz und quer durch sämtliche Datensätze zu screenen, um sie danach umso effektiver manipulieren zu können.
Mit anderen Worten: Es muss verhindert werden, dass der Projektpunkt „Screening zur Impfmotivation“ bei uns eingeführt wird.
Ein Direktkontakt zur Autorin ist möglich über ihre offene Telegram-Gruppe t.me/imanfangwarcorona