Die 1. Strafkammer des Landgerichts Chemnitz hat in der vergangenen Woche die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen neun Männer, die im September 2018 angeblich an einer „Hetzjagd“ auf Ausländer beteiligt gewesen sein sollen, aus Mangel an Beweisen abgelehnt. Damit steht fest, dass die Behauptung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, in Chemnitz hätte es „Hetzjagden auf Ausländer“ gegeben, falsch war. Hans-Georg Maaßen, der damalige Chef des Bundesverfassungsschutzes, musste wegen seines berechtigten Widerspruchs damals seinen Posten räumen.
Laut Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz den Männern „Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen im Stadtzentrum“ vorgeworfen. Das Landgericht konnte dies aber „bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses nicht feststellen“. Stattdessen „erschöpfe sich die Beteiligung der Angeschuldigten nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens allenfalls in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten“.
Auslöser der Demonstrationen war der Tod eines Chemnitzers. Der 35-jährige Daniel H. war am 26. August 2018 auf einem Stadtfest von zwei Irakern angegriffen und durch Messerstiche getötet worden. Einer der Täter konnte gefasst werden und wurde später zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt, sein Landsmann konnte untertauchen. Bei den tagelangen Protesten, die auf die Tat folgten, kam es auch zu gewaltsamen Zwischenfällen. Linksextreme verbreiteten in den sozialen Medien, es habe eine „Jagd auf Migranten“ gegeben, ein Antifa-Video sollte dies belegen.
Die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte die Ausschreitungen scharf und erklärte am 28. August: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.“ Sie fügte hinzu: „Es darf auf keinem Platz und keiner Straße zu solchen Ausschreitungen kommen.
Unterstützung erhielt sie von den öffentlich-rechtlichen Medien, die die Lüge von den Hetzjagden verbreiteten. Hans-Georg Maaßen, der damalige Chef des Bundesverfassungsschutzes, musste seinen Posten räumen – er hatte Merkel widersprochen und erklärt, dass dem Verfassungsschutz keine Belege vorliegen würden, dass das im Internet kursierende Video zu dem angeblichen Vorfall authentisch ist.
Die Ablehnung des Gerichts, eine Hauptverhandlung gegen die Beschuldigten zu eröffnen, beweist nun, dass es keine Hetzjagden in Chemnitz gegeben hat. Es stellt sich die Frage, warum die angeblichen Beweise, die aus dem Umfeld der linksextremen und somit unglaubwürdigen Antifa stammten, nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden. Hat Merkel etwa bewusst gelogen? Das Antifa-Video eröffnete der „Wir schaffen das“-Kanzlerin immerhin die Möglichkeit, die Demonstranten als Rechtsextreme zu diffamieren und so von ihrer desaströsen Migrationspolitik abzulenken. Die Ampel-Koalition perfektioniert dies gerade, indem sie jede Kritik an den Folgen ihrer Politik als Angriff auf die Demokratie darstellt…