„Die Demontage der Familie“ – Drei-Eltern-Baby, Mitmutter- und Mehrelternschaft!

Symbolbild (C) Report24.news

Drei-Eltern-Babys“, „Mitmutterschaft“, „Mehrelternschaft“ – im bunten Regenbogenrausch wird die Elternschaft von der Biologie abgekoppelt, werden Kinder von Wissenschaft und Politik „vergesellschaftet.“ Die konservative Familie wird durch widernatürliche Konstellationen abseits von Mutter/Vater/Kind ausgerottet. Eine erschreckende Bestandsaufnahme, die keinen Einzug in die gelenkten System-Medien findet …

Von Guido Grandt (gugramediaverlag)

Am 9. Mai 2023 berichtete die ultralinke britische Tageszeitung The Guardian fast gar euphorisch, dass das erste britische Baby mit DNA von „drei“ Personen geboren worden sei. Das ist freilich kein Wunder, sondern unnatürliche Wissenschaft. Aber ein Baby mit drei Elternteilen? Eigentlich unmöglich – und doch: Was sich anhört wie aus einem kruden Horrorfilm, ist Wirklichkeit geworden. Dr. Frankenstein lässt grüßen und die Gender-Dogmatiker jubeln.

Frankenstein aus dem Reagenzglas

Ärzte des Newcastle Fertility Centre führten ein neuartiges Verfahren der In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, durch, bei der, wie man weiß, die Befruchtung nicht im Körper der Frau, sondern künstlich im Labor stattfindet. Dieses neue Verfahren wird Mitochondrial donation treatment genannt oder vereinfacht Mitochondrienspende.

Dabei wird aus der Eizelle einer Spenderin der Zellkern entfernt und durch jenen der Mutter ersetzt. Die neue geschaffene Zelle enthält somit zwar den Zellkern der Mutter, nicht aber ihre Mitochondrien, sondern jene der Spenderin. Die neu geschaffene Eizelle wird im Anschluss in die Gebärmutter der Mutter eingepflanzt.

Mitochondrien werden auch als Kraftwerke der Zellen bezeichnet, weil sie das Molekül Adenosintriphosphat produzieren, das im Organismus als Energiequelle benötigt wird. Schäden an Mitochondrien können sowohl mit verschiedenen Krankheiten und ebenso mit Symptomen des Alterns in Verbindung gebracht werden.

Dementsprechend war das Ziel der Ärzte des Newcastle Fertility Centre, Frauen mit mutierten Mitochondrien zu helfen, Kinder zu bekommen. Und das, ohne das Risiko genetische Störungen weiterzugeben. Denn Menschen erben sämtliche Mitochondrien von ihrer Mutter, so dass sich schädliche Mutationen auf sämtlichen Nachwuchs einer Frau auswirken können. Etwa eines von sechstausend Babys ist von mitochondrialen Störungen betroffen, insbesondere Gehirn, Herz, Muskeln und Leber.

Das Drei-Eltern-Baby besitzt jedenfalls neben der DNA von Mutter und Vater, die 99,8 % beträgt, noch 0,2 % genetischen Materials der Spenderin.

Erhebliche Risiken

Allerdings ist die Mitochondrienspende nicht ohne Risiken. Denn in einigen Fällen können eine geringe Anzahl abnormaler Mitochondrien mit dem mütterlichen Zellkern auf die Spendeneizelle übertragen werden und sich vermehren, wenn sich der Embryo im Bauch befindet. Diese sogenannte „Reversion“ ist bislang nicht vollständig erforscht, wie Dagan Wells, Professorin für Reproduktionsgenetik an der Universität Oxford, weiß.

Bereits 2016 behandelte ein US-Arzt eine jordanische Frau mit mitochondrialen Mutationen, die das Leigh-Syndrom verursachen. Diese auch als subakute nekrotisierende Enzephalomyelopathie bekannte tödliche Krankheit gehört zu den schwersten erblichen Hirnerkrankungen bei Kindern. Die Betroffenen erkranken meist in den ersten Lebensmonaten, leiden an Bewegungsstörungen, Atem- und Schluckbeschwerden sowie einer geistigen Behinderung. Therapien gibt es nicht, so dass diese Kinder zumeist innerhalb weniger Monate oder Jahre sterben.

„MDT-Babys“ mit drei Elternteilen zerstören das herkömmliche Familienbild

Das Vereinigte Königreich ist das erste Land der Welt, das die Mitochondrienspende per Gesetz schon im Jahr 2015 zugelassen hat, gefolgt von Australien. Bislang gab es im Fertility Centre in Newcastle seit 2018 mindestens dreißig MDT-Genehmigungen. Das Behandlungsprogramm wurde jedoch durch die Corona-Pandemie erheblich verzögert.

Die verantwortlichen Ärzte rechtfertigen ihre Forschungen damit, dass sie die Vererbung von unheilbaren Krankheiten über die Mitochondrien der mütterlichen Eizellen verhindern wollen. Bislang wurden allerdings keine Details über die Geburten herausgegeben, angeblich aus Datenschutzgründen. Ebenso wenig von der zuständigen Regulierungsbehörde Human Fertilization and Embryology Authority, kurz HFEA.

Vor allem aber dürften zukünftige „MDT-Babys“, die anstatt zwei, gleich drei Elternteile besitzen, die Gender-Regenbogengesellschaft jubeln lassen. Ganz wie es dem aktuellen und absurden Zeitgeist entspricht, in der die herkömmliche Familie, bestehend aus Vater und Mutter, zerstört werden soll.

Der Kampf der Ampelregierung gegen die konservative Familie

Doch der Wahnsinn geht noch weiter!

Früher hatten Eltern mitunter vier Kinder. Aber bald kann ein Kind vier Eltern haben! In Deutschland unternimmt die Ampelregierung neue Anstrengungen, eine Neufassung des Familienrechts einzuführen. So steht es schon im Koalitionsvertrag, bleibt bislang jedoch zumeist von den System-Medien unerwähnt. Tatsächlich geht es dabei um familiäre Konstellationen abseits von Mutter/Vater/Kind. Gehört die herkömmliche, die konservative Familie also bald der Geschichte an?

FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann begründet die geplante „Reform“ mit einer Anpassung des Rechts an die tatsächliche Realität. Sein Argument: „Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher.“ Doch das ist falsch und regenbogenbunt gefärbt! Denn laut einer INSA-Studie von 2022 wachsen 62 Prozent aller minderjährigen Kinder in Deutschland bei ihren miteinander verheirateten Eltern auf. Damit ist die Vater-Mutter-Kind-Familie nach wie vor das am häufigsten praktizierte Modell. Dem gegenüber stehen laut der vorhergehenden Bundesregierung nur zirka zehntausend Regenbogenfamilien, was von etwa acht Millionen Familien in Deutschland nur 0,125 Prozent ausmacht! So viel also zur Wählertäuschung.

Irrsinn „Mitmutterschaft“

Unter dem Deckmantel der „Modernisierung“ des Familienrechts will die Ampelregierung zwei neue, jedoch fiktive Rechtsinstitute, also Rechtseinrichtungen schaffen: nämlich die „Mitmutterschaft“ und die „Mehrelternschaft“, die bis zu vier Erwachsene umfassen kann. Damit will FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann eine „Zeitenwende“ im Familienrecht einläuten.

Als Grund gibt er an, dass die Vielfalt des familiären Zusammenlebens größer geworden sei. Insbesondere die „Mitmutterschaft“ wird aber auch von der niedersächsischen SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann gefordert. Das heißt, beispielsweise, dass wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Oder anders ausgedrückt: Neben der „Geburtsmutter“ soll künftig auch eine weitere Frau durch die gleichgeschlechtliche „Ehe“ automatisch oder durch Anerkennung der Mutterschaft zur „Mitmutter“ werden können. Damit wäre dem Kind das Recht auf einen Vater vorenthalten. Kurzum: Ist die rechtliche Anerkennung der lesbischen Partnerin als „Mitmutter“ einmal etabliert, werden im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ähnliche Forderungen homosexueller Männer auf dem Fuße folgen und die Legalisierung selbiger die logische Konsequenz.

Irrsinn „Mehrelternschaft“

Bezüglich der „Mehrelternschaft“ besagt das Eckpunktepapier, das Buschmann am 16. Januar 2024 vorlegte, dass am „Zwei-Eltern-Prinzip“ festgehalten und eine „Mehrelternschaft“ nicht eingeführt werden soll. Doch das ist ein Widerspruch! Denn zugleich soll das „kleine Sorgerecht“ um zwei weitere Erwachsene ausgedehnt werden können. Die neuen Sorgeberechtigten müssen mit keinem der Eltern verheiratet sein und sollen von diesen frei gewählt werden können. Das Kind bekommt damit sorgerechtlich bis zu vier „Elternteile“, sprich vier soziale Eltern, ganz gleich, in welcher Konstellation sie zueinanderstehen und unabhängig von der biologischen Abstammung. Bei Trennung ergibt das bis zu sechzehn Eltern und Stiefeltern. Kinder würden zum Spielball rechtlicher, finanzieller und persönlicher Interessen von Erwachsenen. Was für ein Wahnsinn!

Eine Elternschaftsvereinbarung soll noch vor der Zeugung regeln dürfen, wie das Sorge-, Unterhalts- und Umgangsrecht aussieht. So können zwei lesbische Frauen und zwei schwule Männer ein Kind „bekommen“ oder eine Singlefrau mit einem schwulen Paar, ein Trans-Singlemann mit seinem besten Freund und so weiter und so fort.

„Offene Tür“ für Pädophile und Päderasten

Auf diesem Weg können natürlich auch Pädokriminelle leichter ihre Opfer finden! Beispielsweise könnten künftig vier Männer zum Sorgeberechtigten eines Kindes erklärt werden, selbst wenn sie mit ihm in keiner Weise verwandt sind.

Mit diesem Irrsinn entsteht ein Einfallstor für Kinderhändler und Pädokriminelle, die per Adoption, Ausweitung des Sorgerechts oder Leihmutterschaft an beliebig viele Kinder kommen könnten. Selbst arabischstämmige Männer mit Zweit- und Drittfrauen können aufgrund queerer Diversitypolitik das in Deutschland bestehende Verbot der „Vielehe“ einfach umgehen. 

Niemand fragt: Was ist für das Kind das Beste?

Seit jeher schafft die ganz natürliche Familie aus Mutter, Vater und Kind optimale Voraussetzungen für den Nachwuchs, sich gut zu entwickeln. Fehlt ein Elternteil, hat das Konsequenzen. Denn Männer und Frauen sind nicht gleich. Etwa sechstausendfünfhundert genetische Unterschiede belegen das, die nicht nur das Skelett und die Organe betreffen, sondern sich auch im Verhalten äußern.

Kinder brauchen Mutter und Vater gleichermaßen. So kann eine „Mitmutter“, wie geplant, den fehlenden Vater nicht ersetzen. Ein „Mitvater“ nicht die fehlende Mutter. Außerdem brauchen Kinder feste Bezugspersonen und stabile Familienbande.

Studien nach leiden Kinder in Regenbogenfamilien mit 71 % an Übergewicht, 51 % an Depressivität und 30 % an Selbstmordgedanken.

In herkömmlichen Familien hingegen lediglich 37 % an Übergewicht, 19 % an Depressivität und 7 % an Suizidgedanken. Die Zahlen sind eindeutig.

„Familienschande“ durch die Ampelregierung

Fazit: Wenn die Elternschaft einmal von der Biologie abgekoppelt ist, bestimmt am Ende der Staat, wer die Eltern eines Kindes sind. Das wiederum bedeutet die Abschaffung der Anerkennung natürlicher Elternschaft. Bereits jetzt ist in Buschmanns Eckpunktepapier von der „rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung“ die Rede.

Doch Familie ist kein Experiment und Kinder keine Versuchskaninchen. Kinder brauchen wahrlich Eltern und keine Kommune!

Bücher von Guido Grandt finden Sie auf: gugramediaverlag.wordpress.com

Quellen:

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