Für ungeimpfte Arbeitnehmer, für die „physischer Kontakt“ mit anderen Menschen nicht ausgeschlossen werden kann, wird in Deutschland bundesweit ein täglicher Testzwang in Kraft treten (Report24 berichtete) – das neue Infektionsschutzgesetz wurde gestern im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und heute vom Bundesrat abgesegnet. Die neue Regelung hat für Ungeimpfte auch finanzielle Folgen.
Von Max Bergmann
Die neue Verordnung sieht unter anderem strenge Kontrollen des 3G-Zwangs am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber vor. Arbeitgeber sollen demnach die Nachweise der Beschäftigten täglich prüfen. Für Ungeimpfte, die nicht getestet wurden, besteht ein absolutes Betretungsverbot für den eigenen Arbeitsplatz. Das Betretungsverbot gilt nur dann nicht, wenn Tests vor Ort am Arbeitsplatz unter Aufsicht angeboten und durchgeführt werden können.
Für Ungeimpfte nur drei kostenlose Tests pro Woche bei 5-Tage Woche
Den aktuellen Verordnungen nach besteht nun wieder Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Zuvor wurden die kostenlosen Tests für alle abgeschafft, um den Impfdruck zu erhöhen. Unternehmen sind außerdem weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitnehmern zwei kostenlose Tests pro Woche anzubieten. Demnach hätten Ungeimpfte, die nicht als genesen gelten, nur Anspruch auf 3 kostenlose Tests pro Woche. Eine reguläre Arbeitswoche besteht in den meisten Fällen aber aus 5 Tagen, in einigen Fällen sind zeitweise auch 6-Tage Wochen üblich. Betroffene Arbeitnehmer müssten also je nach Situation zwei bis drei Tests pro Woche aus eigener Tasche begleichen, um überhaupt noch arbeiten zu dürfen.
Paradoxe Situation durch 3G-Zwang im Nahverkehr
Dass diese Regelungen wie so oft wenig gut durchdacht sind, zeigt der ebenfalls vorgesehene 3G-Zwang zur Nutzung von Bussen und Bahnen. Ein ungeimpfter Arbeitnehmer darf, sollten die Entwürfe wie geplant am Donnerstag beschlossen werden, Bus und Bahn nicht mehr nutzen. Der Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel soll nur noch geimpft, genesen oder frisch negativ getestet gestattet sein. Doch ein zertifiziertes Testzentrum oder der eigene Arbeitgeber liegen selten vor der Haustüre. Der Weg dorthin wird für Ungeimpfte fortan nur noch zu Fuß oder mit dem Fahrrad möglich sein, selbstverständlich bei Wind und Wetter. Oder natürlich mit dem eigenen Auto, falls vorhanden. Es bleibt abzuwarten, wie das insbesondere die Klima-affinen Parteien wie die Grünen auffassen werden.
Rechnungsstellung für Mehrfachnutzung der kostenlosen Bürgertests unklar
Der neuen Testverordnung nach haben Bürger Anspruch auf nur noch einen kostenlosen Test pro Woche. Wie mit Bürgern umgegangen wird, die das Angebot mehrfach in Anspruch nehmen, geht aus dem Entwurf nicht hervor. In der Vergangenheit behielten sich einige Testzentren im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, durchgeführte Tests auch der Testperson in Rechnung zu stellen, falls die Kostenübernahme durch den Bund abgelehnt würde. Möglich ist das jedenfalls. Zum kostenlosen Bürgertest sind in aller Regel die Versichertenkarte und der Personalausweis vorzulegen. eine separate Rechnungsstellung für Bürger, die das Angebot mehr als einmal pro Woche in Anspruch nehmen, wäre mit den dann vorliegenden Daten denkbar. Ungeimpften wird in jedem Fall dringend empfohlen, die AGBs der Teststationen in Bezug auf mögliche Nachberechnungen vorab genau zu prüfen.