Der Deutsche Bundesgerichtshof hat festgehalten, dass man ukrainische Kriegsflüchtlinge zur Ableistung des Kriegsdienstes in die Ukraine ausliefern darf. Nach Jahrzehnten der Friedens- und Pazifismus-Rhetorik speziell der Linken ist diese Vorgangsweise nicht nur ein Totalversagen der Menschlichkeit. Es ist Beihilfe zum Mord. Dem gegenüber steht die verweigerte Abschiebung von islamistischen Schwerverbrechern und Mördern zum Schaden der gesetzestreuen Deutschen.
Kommentar von Willi Huber
Der Autor Marcus Klöckner hat es für die Nachdenkseiten bereits perfekt auf den Punkt gebracht: “Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten.” Klöckner hält fest: “Ein Recht, bei dem die Menschlichkeit unter die Räder kommt, ist barbarisches Recht.”
Hier finden Sie das Urteil, in unserem Artikel haben wir einen Screenshot der ersten Seite eingebettet.

Die Entscheidung ist angesichts des tausendfachen Unrechts gegen Leib und Leben deutscher Bürger umso brisanter, das dadurch entsteht, wenn man amtsbekannte Gewaltverbrecher, Vergewaltiger, Körperverletzer und Mörder mit Kuschelstrafen oder am Freien Fuß lässt und jede Abschiebung verweigert – während man ukrainische Männer in den Tod schickt.
Eine verwerfliche, untragbare und menschenverachtende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der (nicht nur) gegen ukrainische Kriegsdienstverweigerer damit ein Todesurteil ausspricht, das ihm nicht zusteht. Es sind furchtbare Juristen, die derartiges, himmelschreiendes Unrecht sprechen. Das sage ich nicht nur als Mensch, ich sage es ausdrücklich als Rechtsanwalt und damit Organ der deutschen Rechtspflege.
Markus Haintz Rechtsanwalt
Wo sind sie nur geblieben, die Millionen von selbstgerechten linken Gutmenschen, die spätestens ab dem Vietnamkrieg weltweit zu Frieden mahnten? Wo sind die Künstler von damals, die seither durch die Welt tingelten und ihr (gutes) Geld durch Friedenslieder verdienten? Wo sind die Lehrer, welche ihre Schüler nahezu in Friedensgedöns erstickten? Nahezu alle haben sich korrumpieren lassen – Selbsterkenntnis ist völlige Fehlanzeige.
Die Lebenserwartung eines ukrainischen Soldaten, der speziell in heutigen Tagen mit so gut wie keiner Grundausbildung an die Front geschickt wird, beträgt im Schnitt vier Stunden. Die Abschiebung eines Ukrainers, um in der Ukraine in den Kriegsdienst gepresst zu werden, ist ein Todesurteil. Der Bundesrichter, der so ein Urteil fällt, kann den solchermaßen Verurteilten eigentlich auch gleich selbst erschießen.
Von Richtern, die mit ihrer Entscheidung letztlich über das Leben eines Menschen entscheiden, kann erwartet werden, dass sie über die Verhältnisse in diesem Krieg gut Bescheid wissen. Von den Richtern des BGH darf auch Kenntnis davon erwartet werden, was mit Ukrainern passiert, die sich weigern, ihrer Aufforderung zum Militärdienst nachzukommen. Die vielen Berichte und Videos von Zwangsrekrutierungen auf offener Straße lassen sich nicht mehr übersehen.
Marcus Klöckner, Nachdenkseiten
Die Deutschen Unrechts-Richter des Bundesgerichtshofs führten auf 54 Seiten aus, dass es sich beim Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht um einen integralen Bestandteil der Gewissensfreiheit und Menschenwürde handle. Dieses Urteil ist im Übrigen grundgesetzwidrig. Denn dort, im Artikel 4, Absatz 3, ist festgehalten: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Aber das Grundgesetz wird in Deutschland spätestens seit Beginn der illegalen Massenmigration 2014 unter Angela Merkel als Sammlung freundschaftlicher, aber unverbindlicher Hinweise betrachtet.