Der Deutsche Staat geht gegen Regimekritiker mit Vorliebe mittels Hausdurchsuchung vor. Die Betroffenen werden schwer gedemütigt und traumatisiert. Die Vorgangsweise ist schon für den juristischen Laien in vielen Fällen als widerrechtlich ersichtlich. In Baden-Württemberg traf diese Repressions-Maßnahme einen Lehrer. Man wollte offiziell feststellen, wie hoch sein Einkommen ist. Diese wahnsinnige Begründung hielt vor dem Bundesverfassungsgericht nicht.
Ein Kommentar von Willi Huber
Stellen Sie sich vor, der Staat stellt Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf und durchwühlt sogar Ihre Unterwäsche, weil man feststellen will, wie viel Sie verdienen. Dass dies krank, falsch und vor allem widerrechtlich ist, muss man nicht extra erklären. Dazu ist nicht ein Semester Jus-Studium notwendig. Und das wissen auch alle beteiligten Staatsanwälte, Richter und Exekutivbeamten. Durchgeführt werden solche Maßnahmen trotzdem – man hat ja nur Befehle befolgt.
Ein Lehrer aus Baden-Württemberg kam auf die Feindesliste des deutschen Regimes, weil er auf einer „Querdenker-Demonstration“ angeblich zwei Polizisten beleidigt hätte. Ein Strafverfahren wurde angestrengt. Um das Einkommen des Mannes zu ermitteln, ordnete das Amtsgericht eine Hausdurchsuchung an. Das Gesetz schreibt bei staatlichen Maßnahmen aber vor, gelinde Mittel einzusetzen. Zudem wäre für Beamte das Prinzip der Sparsamkeit zwingende Pflicht. Dementsprechend weiß jedes Kind: Um das Einkommen eines Beamten zu ermitteln, genügt die Frage an den Arbeitgeber – oder eine Nachschau am Bankkonto. Eine demütigende und repressive Hausdurchsuchung ist hingegen weit über das Ziel hinausgeschossen. Dabei geht es gewiss nicht darum, Informationen zu gewinnen. Man will dem kleinen Bürger zeigen, wer der Herr ist, wer die Macht und Gewalt hat – und dass er nichts ist.
Dabei ist nichts und niemand in Deutschland von der Willkür der wildgewordenen Staatsgewalt sicher. Hausdurchsuchungen wurden inzwischen sogar schon als Mittel gegen gerichtliche Sachverständige eingesetzt, wenn sie die „falsche“ Meinung vertraten, ebenso gegen Richter, die „falsch“ geurteilt haben. Wer sich an dunkle Zeiten der Geschichte erinnert fühlt – dazu besteht guter Grund.
Das Strafverfahren wegen Beleidigung wurde in besagtem Fall im Jänner 2023 gegen eine Geldbuße eingestellt. Der Lehrer wollte die staatliche Zwangsmaßnahme aber nicht auf sich sitzen lassen. Er zog vor Gericht. Auch hier traf er auf Mittäter der willkürlichen Demütigungshandlungen – das Landgericht Heilbronn wies seine Beschwerde ab. Das Bundesverfassungsgericht hob den Beschluss aus Heilbronn nun aber glücklicherweise auf:
Naheliegender als die Durchsuchung wäre es gewesen, den Lehrer selbst oder die Besoldungsstelle zu seinem Einkommen zu befragen, erklärte Karlsruhe. Der Lehrer sei durch die Anordnung der Durchsuchung in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Die Durchsuchung habe nicht im Verhältnis zur Schwere der vorgeworfenen Straftat gestanden.
Zitat aus Yahoo Nachrichten
Sollte dieser Text auf dem Tisch des einen oder anderen deutschen Beamten landen, mögen sie sich daran erinnern, wem sie die Treue geschworen haben und wer ihre Gehälter zahlt. Man mag sich aktuell im Sog der menschenverachtenden Ampelregierung sicher fühlen und glauben, auf der Seite des Stärkeren zu stehen. Wer aber in diesem Ausmaß rechtswidrig handelt und die Menschenrechte der Bürger missachtet und verletzt, wird sich irgendwann selbst vor Gericht wiederfinden. Das ist nur eine Frage der Zeit.
Dabei sollten diese Worte auch nicht missverstanden werden, was Rechtstreue und das Bekenntnis zum Rechtsstaat betrifft. Gerade Querdenker und auch die Redaktion von Report24 bekennen sich unmissverständlich zu einem ordentlichen Rechtsstaat, ordentlichen Gerichtsverfahren und den Grund- und Menschenrechten. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“, sagt das Deutsche Grundgesetz in seinem ersten Satz. Wer dies missachtet, ist ohne Frage ein Feind von Rechtsstaatlichkeit und ein Feind der deutschen Bevölkerung.