Noch gilt man in Deutschland als zweifach Geimpfter als „grundimmunisiert“ und darf entsprechend Lokalitäten mit 2G-Regeln betreten. Dies soll sich allerdings ändern: Die Regierung plant, Impflinge ohne Booster ab Herbst mit Ungeimpften gleichzustellen.
Die neue Regelung soll ab Oktober greifen – dann, wenn theoretisch auch die allgemeine Impfpflicht in Kraft treten soll. Ausnahmen gelten lediglich bei Genesenen: Diese müssen sich „nur“ zweimal impfen lassen, sofern sie vor ihrer Impfung per Bluttest Antikörper nachweisen können oder vor oder nach der zweiten Dosis infiziert waren und dies durch ein PCR-Testergebnis nachweisen können.
Die Pläne der Ampel-Koalition zeigen überdeutlich, dass spätestens im Herbst sämtliche Freiheitseinschränkungen wieder in Kraft treten werden und der Impfzwang auch ohne Impfpflicht in jedem Fall bestehen bleiben wird. Zwar wird der 20. März in Deutschland noch als „Freedom Day“ verkauft, weil viele „Schutzmaßnahmen“ entfallen sollen – jedoch sollen die Bundesländer durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit erlangen, nach eigenem Ermessen per Landtagsbeschluss weitere Schutzmaßnahmen in Kraft zu setzen.
Dafür muss lediglich die Gefahr gesehen werden, dass sich das Infektionsgeschehen verschärfen und Krankenhäuser überlastet sein könnten. Regional kann somit die 2G-Regel sehr wohl bestehen bleiben – erste Bundesländer kündigten bereits an, alle Maßnahmen auch ab 20. März aufrechtzuerhalten.