Deutscher Arzt klagt auf rechtliche Gleichstellung von Genesenen und Geimpften

Symbolbild: Arzt; Bild: (C) freepik / @creativeart

Vergangene Woche wurde beim Verwaltungsgericht Darmstadt eine bedeutsame Klage eingereicht: Professor Werner Müller, Mitglied des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ (MWGFD), will gerichtlich die überfällige vollständige Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung von Genesenen und Geimpften durchsetzen. 

Hintergrund der umfassend begründeten Klage sind dabei durchaus auch persönliche Umstände des Klägers: Der 61-jährige Müller, der im August 2021 an Covid-19 erkrankte, hatte (laut des behandelnden Arztes) einen schweren Krankheitsverlauf und musste sogar im Krankenhaus behandelt werden. Nachdem er die Infektion überstanden und umfassend genesen war, was er unter anderem durch reichliche Titer-Werte an Antikörpern sowie entsprechende T-Zellen-Immunität nachweisen konnte, beantragte er behördlich, die Gültigkeit seines Genesenennachweises auf dieselbe Laufzeit wie bei Geimpften (also 12 Monate, genauer bis zum 24. August 2022) zu verlängern. Das zuständige Landratsamt befand es nicht einmal für notwendig, seine Eingabe einer Antwort zu würdigen, und traf keinerlei Entscheidung. Deshalb erhebt Müller nun eine Verwaltungsklage wegen Untätigkeit gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung.

Der Klage sind folgende Thesen vorangestellt:

  1. “Der Staat trägt bei einer Ungleichbehandlung die Beweislast, dass ein ungleicher Sachverhalt vorliegt, der ungleich behandelt werden darf. Angesichts der hier vorgetragenen Beweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Beweis gelingen könnte.
  2. Eine Auswertung der vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) veröffentlichten Zahlen ergibt, dass die Impfung keine oder nur eine geringe Wirkung unterhalb einer statistischen Auffälligkeit haben kann.
    • Auch das Robert-Koch-Institut relativiert seine früheren Aussagen
    • Die aktuellen Zahlen lassen keine Wirkung erkennen
    • Es gibt keine negative Korrelation zwischen Impfungen und Fallzahlen
  3. Die mangelnde Wirksamkeit ist auch medizinisch erklärbar.
  4. Die natürliche Immunisierung nach einer überstandenen Erkrankung ist wirkungsvoll und sie dauert mindestens ein Jahr an.
  5. Eine Schlechterstellung von Genesenen gegenüber Geimpften ist auch deshalb nicht sachlich gerechtfertigt, weil jede Impfung mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, die überstandene Infektion dagegen nicht.“

Beispiel Schweden: Natürliche Immunität wirkt

Im Kern geht es Müller natürlich um die Feststellung, dass die Ungleichbehandlung zwischen Genesenen und Geimpften ungerechtfertigt ist – da die Impfung kein geeignetes Mittel gegen Covid-19 ist und die natürliche Immunisierung sehr wohl wirkt.

Um die Wirkung der natürlichen Immunität zu unterstreichen, vergleicht Müller die Infektionsentwicklungen in Deutschland und Schweden miteinander: Während die erste Covid-Welle in Schweden höher als in Deutschland war, verlief die zweite ungefähr gleich, während Deutschland in der dritten Welle etwas höher lag. In der vierten Welle gab es in Schweden jedoch fast keine Todesfälle mehr – und das, obwohl mehr Menschen positiv getestet wurden. Bei der Zahl der Todesfälle pro Million Einwohner war die Entwicklung in beiden Ländern zwischen August 2020 und Ende Oktober 2021 nahezu identisch.

Müller führt weiterhin aus:

„Der Staat trägt die Beweislast, dass die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen sachlich begründet wäre. Dafür wäre es erforderlich, dass die aktuell praktizierten Impfungen mit mRNA-Präparaten überhaupt eine nachweisbare Wirkung hätten. Bei einer Impfquote von 87,2 % in der Altersgruppe 60+ und 79,0% der 18-59jährigen (https://impfdashboard.de/ am 31.12.21) müsste die in den Statistiken sichtbar sein.“

Korreliert Übersterblichkeit mit Impfquote?

Zudem verweist er auf den – unbeabsichtigt veröffentlichten – Text Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit von Prof. Dr. Rolf Steyer und Dr. Gregor Kappler von der Universität Jena vom 16. November 2021. Darin kommen die Autoren zu dem Schluss: 

„Die Korrelation zwischen der Übersterblichkeit in den Bundesländern und deren Impfquote bei Gewichtung mit der relativen Einwohnerzahl des Bundeslands beträgt 0,31. Diese Zahl ist erstaunlich hoch und wäre negativ zu erwarten, wenn die Impfung die Sterblichkeit verringern würde.

Eigentlich wären bei einer höheren Impfquote weniger Infektionen, Hospitalisierungen und Todesfälle zu erwarten: Ein Korrelationskoeffizient gibt auf einer Skala von -1 bis +1 an, ob es zwischen zwei Entwicklungen einen statistischen Zusammenhang gibt. Bei Werten von -0,2999 bis +0,2999 geht man nicht von einem statistischen Zusammenhang aus, bei 0,3000-0,4999 spricht man von einem „schwachen Zusammenhang“, bei 0,5000-0,7999 von einem „deutlichen“ und ab 0,8000 von einem „eindeutigen Zusammenhang“. Bei einem statistischen Zusammenhang vermutet man zudem mithin auch einen kausalen Zusammenhang (auch wenn dieser nicht unbedingt bestehen muss).

Zwischenzeitlich haben Steyer und Kappler sich jedoch teilweise von ihrem Text distanziert, dessen wissenschaftliche Wertigkeit relativiert und bestehen darauf, dass dieser Vorbehalt bei jeder Erwähnung ihres Textes angefügt wird.

Höhere Impfquote – mehr Infektionen und Todesfälle

In Anbetracht der geringen Datenbasis, die Steyer und Kappler bis November zur Untermauerung ihrer These zu Gebote stand, greift Müller in seiner Klagebegründung auf aktuellere Daten zurück, so etwa den internationalen Vergleich mit Daten des Resource Center der Johns-Hopkins-Universität (Baltimore/USA) aus 190 Ländern. Damit berechnete er sechs verschiedene Korrelationskoeffizienten und wiederholte die Berechnung 16 Tage später, um ein Zufallsergebnis auszuschließen. Beim Vergleich der Daten ergaben sich folgende Rangkorrelationskoeffizienten in Relation zu den Impfungen pro 100.000 Einwohnern:

02.12.2118.12.21
Neuinfektionen der letzten 28 Tage:+ 0,54+ 0,53
Todesfälle der letzten 28 Tage:+ 0,35+ 0,38
gesamte gemeldete Fälle: + 0,58+ 0,60
gesamte gemeldete Todesfälle: + 0,42 + 0,43
ges. Neuinfektionen vor 28 Tagen:+ 0,58+ 0,58
gesamte Todesfälle vor 28 Tagen:+ 0,42+ 0,42
(jeweils im Verhältnis zur Bevölkerung)

Alle Zahlen lagen demnach sogar über den 0,31 von Steyer und Kappler. Mit den Korrelationskoeffizienten über +0,3 bei den Todesfällen könnte man obendrein einen Anfangsverdacht für eine Gefährdung durch die Impfungen begründen. Müller schließt seine Ausführungen somit wie folgt: 

„Mit den hier ermittelten Werten kann man die Aussage der Politiker und der Pharmaindustrie, die Impfung sei ein wirksamer Schutz gegen eine Covid-19-Erkrankung, als widerlegt betrachten.“

Landgericht könnte den Fall aussitzen

Ob und wann das Landgericht Darmstadt zu einer Entscheidung kommen wird, ist derzeit nicht ansatzweise absehbar. Es steht zu befürchten, dass der Fall möglichst lange ausgesessen wird. Da bis zum regulären Ablauf von Müllers Genesenennachweis am 24. Februar 2022 keinesfalls mit einer Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen ist – und mit Blick auf die bereits vergangene dreimonatige Untätigkeit des beklagten Landkreises – hat Müller zusätzlich einen Eilantrag zur vorläufigen Verlängerung seines Genesenennachweises gestellt. Bei diesem kommt das Gericht um eine zeitnahe Entscheidung nicht herum. 

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