Es hört sich absolut unglaublich an, doch es ist wahr: Die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg fordert 2G- und 3G-Zugangsregeln für sämtliche Arztpraxen und sogar für Psychotherapiesitzungen. Die Recherche zeigt: Das meint die KVBW tatsächlich ernst. Das zu Grunde liegende Schreiben ist echt und wurde auf der Homepage der KVBW veröffentlicht. Werden Ungeimpfte also bald auch von hausärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung ausgeschlossen?
Ein Kommentar von Max Bergmann
Zuerst berichtete der freie Journalist Boris Reitschuster am Samstagabend darüber. In Baden-Württemberg gilt derzeit die sogenannte Warnstufe, Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen erhalten im westdeutschen Bundesland nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete, ein Schnelltest reicht nicht aus. Arztpraxen oder Psychotherapiestunden galten bisher als notwendige Grundversorgung der Allgemeinbevölkerung und waren, wie der Lebensmittel-Einzelhandel, von derartigen Zutrittsregeln ausgenommen. Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes fordert aber nun, eben solche Beschränkungen auch auf Arztpraxen im Allgemeinen und sogar auf Sitzungen mit Psychotherapeuten auszuweiten.
KVBW spricht von „Impfverweigerung“ und nennt es „frech“ und „inakzeptabel“
In einem öffentlich einsehbaren Brief der KVBW (hier abrufbar), gerichtet an die mehr als 20.000 Mitglieder der Vereinigung, heißt es eingangs wie folgt:
„Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
als Ärzte und Psychotherapeuten, die täglich mit den deletären, medizinischen und gesamtgesellschaftlichen Folgen der Coronapandemie als solche, insbesondere aber auch mit den Konsequenzen einer Corona-Erkrankung konfrontiert sind, empfinden wir Impfverweigerung als frech und gesellschaftliche inakzeptabel. Viele empfinden es zu Recht unerträglich, dass eben diese in Arztpraxen vulnerable Patientengruppen gefährden.
Spätestens dort, wo man andere gefährdet, ist Corona und Impfen keine Privatsache mehr.“
Allein die Verwendung des Begriffs „Impfverweigerung“ ist in diesem Zusammenhang nicht nur als unverschämt, sondern auch faktisch als falsch anzusehen. In Deutschland herrscht keine Impfpflicht, wie regelmäßig betont wird. Menschen, die sich nicht mit einem nur bedingt zugelassenen und nebenwirkungsreichen Vakzin impfen lassen wollen, sind demnach auch keine Verweigerer, sie lehnen den Eingriff schlichtweg nur ab – begründet. Und das dürfen sie, denn eine Impfpflicht gibt es nicht – oder etwa doch?
KVBW behauptet: „Impfen keine Privatsache“
Doch als ob das alles noch nicht genug wäre behauptete die KVBW außerdem, impfen sei längst keine Privatsache mehr. „Spätestens dort, wo man andere gefährdet, ist Corona und Impfen keine Privatsache mehr“, heißt es in dem Brief an die zahlreichen Ärzte und Therapeuten im Südwesten der Republik. Offen bleibt, wie das zu verstehen ist, denn eine Begründung für diese steile These bleiben die Absender schuldig. Längst ist klar, der Geimpfte ist genauso ansteckend wie der Ungeimpfte. Impfdurchbrüche beherrschen mittlerweile sogar die Mainstream-Berichterstattung. Zuletzt wurde bekannt, auch die vollständig geimpfte Polizeipräsidentin des Landes Berlin, Barbara Slowik, sei positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Der „Booster“ war bereits geplant, wie man mitteilte. Warum also ist Impfen keine Privatsache? Der Geimpfte schützt niemanden sonst. Der Geimpfte schützt maximal und auch nur möglicherweise sich selbst ein bisschen – aber auch nur dann, wenn er älteren Semesters oder schwer vorerkrankt ist. Vielmehr nimmt der Geimpfte aber in Kauf, schwer an Nebenwirkungen zu leiden, die langfristigen Folgen der Behandlung mit einem dieser Impfstoffe sind völlig unerforscht und unbekannt. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen treten deutlich mehr schwere Nebenwirkungen der Impfung auf als Nutzen erkennbar ist. Daher ist Impfen sehr wohl und ausschließlich eine reine Privatsache. Jeder muss selbst abwägen, ob er sich durch das Virus, oder durch eine nebenwirkungsreiche Impfung ohne Regelzulassung gefährdet sieht.
Bald auch separate Sitzplätze für Ungeimpfte in Bus und Bahn?
Die KVBW teilt ihren Mitgliedern in dem veröffentlichten Schreiben außerdem mit, es gäbe derzeit keine Rechtsgrundlagen für 2G- oder 3G-Regeln in Arztpraxen, nennt praktischerweise aber gleich zulässige Möglichkeiten, ungeimpfte Patienten de facto ab sofort zu diskriminieren:
„Sie unterliegen in Ihrer Praxis einer besonderen Verpflichtung gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie z. B. Schwangeren und Immunsupprimierten, für die die Gefahr in Praxen durch Ungeimpfte oder nicht Getestete inakzeptabel ist. Völlig zu Recht wird daher gefordert: 2G/3G- Regeln zu einer Voraussetzung für medizinische Behandlungen zu machen.
Fakt ist, so insbesondere das Bundesgesundheitsministerium, dass es derzeit keinerlei Rechtsgrundlage gibt, die die 2G/3G-Regeln als Voraussetzung für medizinische Behandlungen erlaubt.
Ihrer besonderen Verpflichtung, dem Schutz vulnerablen Gruppen nachkommend, ist jedoch folgender Lösungsansatz möglich:
Es ist zulässig, getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten. Zeitpunkt und Umfang sind vom individuellen Praxisspektrum abhängig und dürfen vom Praxisinhaber festgelegt werden, z. B. 3G-Sprechstunde von 08.00 – 18.00 Uhr; non 3G-Sprechstunde von 07.00 – 07.10 Uhr.“
Der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nach ist es also bereits nach derzeitiger Rechtslage absolut zulässig, in einer Hausarztpraxis einen ganztägigen Regelbetrieb nach 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zu gestalten, und für 10 Minuten pro Tag dürften dann auch Ungeimpfte behandelt werden – in diesem Beispiel der KVBW dann von 07.00 – 07.10 Uhr. Abseits der Notfälle, die man immer behandeln wolle, wie man betont.
KVBW will bei Politik für Abweisung Ungeimpfter in Praxen werben
Außerdem heißt es in dem durch die KVBW veröffentlichen Schreiben:
„Sie können die Patienten nach deren Impfstatus fragen, haben aber kein Recht auf eine wahrheitsgemäße Antwort oder gar einen entsprechenden Nachweis. Wer keine Auskunft abgeben möchte, der kann in die non 3G-Sprechstunde verwiesen werden.
Wir werden uns im politischen Raum weiter dafür einsetzen, dass 2G/3G-Regeln – abgesehen von Notfällen – auch in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten gelten dürfen sollen.“
Richtig ist, der Impfstatus ist eine rein private Angelegenheit. Abseits weniger im Infektionsschutzgesetz klar definierter Ausnahmen gibt es derzeit auch keine Rechtsgrundlage, Auskünfte darüber erteilen zu müssen – weder einem Arzt, noch beispielsweise dem Arbeitgeber. Dies gilt aber ebenso für die Frage ob man sich überhaupt impfen lässt oder nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg weist ihre Vertragsärzte in dem Brief faktisch an, Ungeimpfte aufs Schärfste zu diskriminieren. Ungeimpfte sollen dem Willen der KVBW nach nur noch in einem festgelegten und kurzen Zeitfenster am Tag überhaupt noch behandelt werden. Außerdem teilte man mit, man werde sich weiter für klar definierte 2G/3G-Regeln in Arztpraxen und der Psychotherapie einsetzen und hierfür auf die Politik einwirken.
G-Regeln für Psychotherapie werden ungeahntes Leid verursachen
G-Zutrittsregeln für Psychotherapie-Praxen, ob nun 2G oder 3G, sind nicht nur fern jeglicher Realität, sondern werden weiteres unendliches Leid verursachen. Die Zahl depressiver Menschen, die sich zurückziehen und nicht mehr weiterwissen, vervielfachte sich in den vergangenen Monaten. Psychisch Erkrankte mussten schon immer viele Monate auf einen freien Behandlungsplatz für eine Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologische Behandlung warten. Wer diesen nun vielleicht fand, sieht sich durch 2G oder 3G als Bedingung für die Behandlung mit weiteren Schikanen und Ungerechtigkeiten konfrontiert. Viele Patienten sind erst durch die Zwangsmaßnahmen und deren Folgen psychisch erkrankt, bei anderen verschlimmerte sich das vorher bereits bestandene Krankheitsbild immens. Oft sind Maskenzwang, Testzwang, Lockdowns, Ausgangssperren und die Folgen dieser totalitären Politik Gesprächsthema zur Aufarbeitung in Psychotherapiesitzungen. Depressive Patienten nun auch noch mit einem Test- oder Impfzwang zu belegen ist nicht nur das falsche Signal, es ist unmenschlich, verabscheuenswert und unethisch.
Eine Einschätzung: 2021, das Jahr in dem der Discounter zum Hausarzt wurde
Es gab Zeiten, da ging man zum Arzt, wenn man krank war oder sich unwohl fühlte. Der Arzt stellte fest, woran man litt oder veranlasste die weitere Aufklärung, es gab möglicherweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So lange ist das noch nicht her, wir alle erinnern uns. Dann kam die Zeit der Aufklärung im Discounter. Plötzlich waren Hausärzte nicht mehr das Maß aller Dinge. Egal ob krank oder gesund, für diejenigen, die Klarheit über ihren Gesundheitsstatus erlangen wollten, war der Gang zu Aldi, Hofer, Lidl oder Netto obligatorisch: Der Nasenstäbchen-Schnelltest vom Discounter ersetzte in vielen Fällen das persönliche Gespräch mit dem Hausarzt und nach 15 Minuten wusste man, ob man gesund oder möglicherweise „symptomlos erkrankt“ war.
10 Minuten Behandlungszeit pro Tag für Ungeimpfte wird zur Eskalation führen
Der Trend nun aber: Wer ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen möchte, kommt um den Gang zum Discounter oder Testzentrum nicht mehr herum, wenn sich die KVBW mit ihrer Forderung durchsetzt. Die Folgen: Völlig überfüllte Praxen in den kurzen Zeitfenstern, in denen auch Ungeimpfte behandelt werden dürfen. Die KVBW schlägt ein Zeitfenster von genau 10 Minuten pro Tag vor, in denen Ungeimpfte ohne 2G oder 3G-Nachweis behandelt werden sollen (und das, obwohl in Deutschland fast jeder Mensch krankenversichert ist und unabhängig vom Impfstatus Beiträge zahlt). Dass das zwangsläufig zur Eskalation führen wird steht außer Frage. Auch überfüllte Notaufnahmen, die ohnehin auf Grund Mangels an Personal bereits gut ausgelastet sind, werden eine weitere Folge dieser neuerlichen Diskriminierung sein. Ungeimpfte werden Notaufnahmen als Alternativen nutzen, selbst wenn sie dort stundenlang auf Behandlung warten müssen. Eine weitere mögliche Folge: Schwere Erkrankungen werden viel später erkannt und diagnostiziert, weil Ungeimpfte den diskriminierenden Gang zum Hausarzt scheuen oder aufschieben werden. Zahlreiche schwere Erkrankungen und möglicherweise auch Todesfälle in der Zukunft wären auf die G-Regeln in Praxen direkt oder indirekt zurückzuführen. G-Regeln beim Arzt führen also keineswegs zu mehr Sicherheit, wie die KVBW vermutet, sondern vielmehr zu mehr Schwerkranken, mehr Toten und am Ende ist es auch nur ein weiterer Schritt zur Spaltung der Gesellschaft.
Lauterbach im Jahr 2019: Mehr Krankenhäuser schließen, aber Länder blockieren
Am 4. Juni 2019 schwurbelte übrigens der sogenannte „SPD-Gesundheitsexperte“ Karl Lauterbach auf Twitter: „Jeder weiß, dass wir in Deutschland mindestens jede dritte, eigentlich jede zweite Klinik schließen sollten!“ Sicher auch heute eine „besonders gute Idee“, könnte man damit doch das Narrativ der Überlastung des Gesundheitssystems weiter aufrechterhalten. Noch mehr geschlossene Kliniken hätten aber auch zur Folge: Ungeimpfte, die zukünftig beim Hausarzt abgelehnt werden könnten, finden noch weniger Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen. Ob der Talkshow-Experte zu dieser seiner Aussage aus dem Jahr 2019 auch heute noch so steht und ob er sie genauso wiederholen würde, bleibt ebenfalls unklar. Auf eine Report24-Anfrage via Twitter hat Karl Lauterbach bislang bedauernswerterweise nicht reagiert.