Angesichts horrender Energiepreise in Deutschland nutzen nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen PV-Anlagen zur Selbstversorgung mit Strom. Ein Metzger aus Langenbach bei Freising hat sogar betriebliche Abläufe an die Stromproduktion seiner Photovoltaikanlage angepasst, um Kosten einzusparen. Dem örtlichen Netzbetreiber scheint das jedoch nicht zu gefallen: Bei Netzüberlastung, wie sie im besten Deutschland durch zunehmenden Flatterstrom immer üblicher wird, schaltet er dem Betrieb die ganze Anlage ab – und verhindert somit die Eigenversorgung.
Viele ließen sich durch Einspeisevergütungen zur Investition in PV-Anlagen locken, andere setzten den Fokus auf die Selbstversorgung. So auch eine Metzgerei in Oberbayern: Deren Firmenchef ließ vor zwei Jahren eine PV-Anlage mit 216 Kilowatt Leistung auf den Dächern des Betriebs installieren. 80 Prozent des erzeugten Stroms sollen der Eigenversorgung dienen. Betriebliche Abläufe wurden sogar angepasst, um die Mittagsspitzen der Solarstromproduktion bestmöglich auszunutzen.
Sonnige Tage sollten so natürlich ein Grund zur Freude sein, denn dann kann das Unternehmen Kosten sparen. Theoretisch. Das Stromnetz in Deutschland wird durch den Flatterstrom der „Erneuerbaren“ immer instabiler: Netzbetreiber schalten Anlagen nach Möglichkeit ab, wenn die Einspeisung zu hoch ausfällt und dem Netz der Kollaps droht. Bei der Anlage des Metzgers ist eine solche Abschaltung aus der Ferne möglich. Das zuständige Überlandwerk in Langenbach stoppt aber nicht einfach nur die Einspeisung ins Stromnetz, sondern deaktiviert die gesamte Anlage, sodass die Metzgerei gezwungen ist, teuren Netzstrom zu beziehen, anstatt sich selbst zu versorgen. Und das häufig für sechs oder sieben Stunden am Tag. An Tagen mit optimaler Energieausbeute bedeutet das Mehrkosten von 500 Euro. Mitunter sollen zehn solcher Sperrtage im Monat zusammenkommen.
Dabei sei es laut dem Metzgerei-Chef eigentlich ganz einfach, nicht die ganze Anlage abzuschalten, sondern lediglich die Einspeisung zu unterbinden: Ein Häkchen in der Software zu setzen, genüge. Das bestätigt auch der Verband kommunaler Unternehmen. Der zum Eigenverbrauch bestimmte Solarstrom sollte Netzbetreiber gar nicht interessieren, immerhin hat er keinen Einfluss auf die Netzstabilität. Der Bundesverband Solarwirtschaft hält auch Schadensersatz für angemessen: Es soll hier ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich bestehen.
Presseanfragen, auf welcher Rechtsgrundlage man hier die gesamte Anlage abschaltet, möchte der Versorger offenkundig nicht beantworten – der taz gegenüber gab er an, es gäbe „keine personellen Ressourcen“ für eine Antwort. Der Metzgerei-Chef möchte gegen diesen Irrsinn weiter vorgehen. Auch an die Politik habe er sich schon gewandt, aber bislang ohne Erfolg.
Im besten Deutschland müssen Besitzer teurer PV-Anlagen schon dafür kämpfen, den von der eigenen Anlage produzierten Solarstrom nutzen zu dürfen. Was bleibt da von der gepriesenen grünen Energiewende noch übrig? Profitieren sollen hier offenkundig immer nur andere – nicht aber die Bürger, die den Wahnsinn finanzieren …