Während die große Gesundheitsreform Millionen deutscher Familien mit neuen Beiträgen zu belasten droht, bleibt eine alte Sonderregelung aus der Gastarbeiter-Zeit unangetastet. Die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen in der Türkei läuft weiter – auf Kosten der deutschen Beitragszahler.
Die Finanzkommission Gesundheit, die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzt wurde, hat 66 Sparvorschläge vorgelegt, um das Milliardenloch von ca. 15 Milliarden Euro der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen (Report24 berichtete). Einer der zentralen Punkte: Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern ohne kleine Kinder (unter sechs Jahren) soll weitgehend abgeschafft werden. Betroffene sollen Beiträge von rund 225 Euro pro Monat zahlen – das ist etwa der Betrag, den Selbstständige mindestens zahlen müssen, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
Doch genau diese Regelung gilt nicht für eine große Gruppe: die Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer in Deutschland. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 bleibt von der Reform komplett verschont. In Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen – oft Nachkommen der einstigen Gastarbeiter – können ihre nicht erwerbstätigen Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Bedingungen sogar Eltern oder Großeltern in der Türkei weiterhin beitragsfrei mitversichern.
Die Angehörigen erhalten Leistungen der türkischen Krankenversicherung, die Kosten erstattet Deutschland pauschal an die Türkei – früher um die 5 Millionen Euro jährlich, in den letzten Jahren ca. 13 Millionen Euro pro Jahr laut GKV-Angaben. Das Abkommen war damals ein Lockmittel für die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte: Wer in Deutschland arbeitete, sollte seine Familie in der Heimat sozial abgesichert wissen. Für viele Beitragszahler bedeutet das, dass eine deutsche Ehefrau oder ein deutscher Ehemann ohne Kleinkind in Gelsenkirchen, Berlin oder München künftig tiefer in die Tasche greifen muss – während der türkische Kollege aus derselben Firma seine Frau in Istanbul oder Antalya kostenlos mitversichern lässt. Die gleiche Regelung gilt für Versicherte aus den jugoslawischen Nachfolgestaaten. Die AfD hatte bereits 2018 die Kündigung des Abkommens gefordert, war damit jedoch gescheitert.
Bisher soll es sich noch um eine „Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit“ handeln. Sollte diese Regelung kommen, wäre das eine massive Ungleichbehandlung: Während bei inländischen Ehepartnern der Rotstift ansetzt wird, bleibt das alte Abkommen mit der Türkei unberührt, obwohl es in Zeiten von Haushaltskrise und Rekorddefizit längst auf den Prüfstand gehört. Eine Anpassung oder Kündigung steht jedoch nicht auf der Agenda.
Für viele Bürger dürfte sich die Frage stellen: Warum nimmt die finanzielle Belastung für deutsche Familien immer weiter zu, während überholte internationale Sonderregelungen tabu bleiben – besonders wenn gleichzeitig auch noch über höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen oder Steuern auf ungesunde Produkte diskutiert wird?
