Dessau: Fünffach gesuchter Afghane entblößt sich vor Kindern – und bleibt frei

Symbolbild: luis_molinero / freepik

Alltag im besten Deutschland: Ein Afghane entblößte sich am Freitag vorm Hauptbahnhof in Dessau vor zwei Mädchen. Die alarmierten die Polizei, die feststellte, dass der Mann fünffach wegen diverser Delikte gesucht wird: Vier Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland fahnden nach ihm. Dennoch ließ man den Migranten laufen.

Bedenklich flapsig berichtete die Bundespolizei in Magdeburg am 11. August von einem Afghanen, der es nicht für nötig gehalten hätte, “seine gute Kinderstube zu wahren”. In der Presseaussendung heißt es:

“Am Freitag, den 9. August 2024 gegen 18:30 Uhr hielt es ein 21-Jähriger nicht für nötig seine gute Kinderstube zu wahren. So entblößte er vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofes Dessau sein Glied. Zwei 14-jährige Mädchen mussten diese exhibitionistische Handlung notgedrungen mit ansehen und meldeten den Sachverhalt sofort einer Bundespolizeistreife.”

Exhibitionismus wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bestraft und ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Hier von “guter Kinderstube” zu schreiben, wirkt regelrecht grotesk. Doch das ist nicht der einzige Skandal, denn weiters stellte man fest:

“Bei der anschließenden Überprüfung seiner persönlichen Daten im Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass der junge Mann gleich fünffach von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wurde. Demnach ersuchten die Staatsanwaltschaften den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund offener Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen Raubes, die Staatsanwaltschaft Kiel wegen Sachbeschädigung, die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigestelle Celle wegen Sachbeschädigung und Diebstahls und die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne Titel.”

Vier Staatsanwaltschaften suchen bereits nach dem Migranten. Konsequenzen? Der erfahrene Deutsche ahnt es bereits. Es gab lediglich einen Platzverweis und eine Strafanzeige wegen exhibitionistischer Handlungen. Der Afghane wurde nach Erfragen des aktuellen Wohnorts laufen gelassen und kann entsprechend seinen kriminellen und perversen Neigungen weiter nachgehen. Alle ausschreibenden Behörden wurden informiert – was diese damit machen werden, bleibt natürlich offen. Wenn es beim nächsten Mal zu einer Vergewaltigung kommen sollte, spricht man bei der Polizei dann wohl auch wieder von “guter Kinderstube”?

Wie ist den Bürgern, die um die eigene Sicherheit und ganz besonders die ihrer Kinder bangen, ein solches Vorgehen zu erklären? Während das Spielen des falschen Liedes zu Großeinsätzen der Polizei führt, scheinen Zugehörige einer bestimmten Täterklientel sich in ganz Deutschland folgenlos kriminell betätigen zu können. Resignieren die Behörden hier bereits oder sind ernsthafte Konsequenzen politisch einfach nicht gewollt?

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