Die reich mit Förderungen und Inseraten aus der öffentlichen Hand überschüttete Tageszeitung “der Standard” betätigt sich gerne als politisches Kampfmittel. So auch Ende letzten Jahres, als man FPÖ-Politikern widersinnig vorwarf, bei einem Begräbnis ein “SS-Lied” gesungen zu haben. Tatsächlich wurde – wie fast immer bei solchen Fällen – ein viel älteres Liedgut vorgetragen – es stammte aus 1814. Die gemeinsame Hetze linker Medien half nichts, nun entschied auch ein Gericht, dass dieser Rufmord medienrechtlich nicht haltbar ist.
Viele Redakteure des Standard scheinen eine große Freude daran zu haben, anderen vorzuwerfen, sie wären, rechts, rechtsextrem, rechtsradikal oder gar Nazis. Im Grunde genommen, wenn man die Blattlinie aufmerksam verfolgt, fällt alles und jeder in eine dieser Kategorien, es sei denn, man vertritt ohne Wenn und Aber eine linksgrüne Gesinnung. Ein “Grünes Reich” ist aber noch nicht errichtet worden, wo solche Vorwürfe immer straflos durchgehen.
Der Sachverhalt war aus Perspektive der Trauergäste ein festliches Zusammenkommen, um dem verstorbenen Walter Sucher zu gedenken, der 40 Jahre lang FPÖ-Bezirksrat in Wien war. Dieser habe sich selbst gewünscht, dass bei seinem Begräbnis ein Lied namens “Wenn alle untreu werden” aus 1814 vorgetragen werde. Dabei – und das wurde auch beim Begräbnis so verkündet, nutzte man ausdrücklich diese alte historische Version. Tatsächlich gibt es eine textlich abgeänderte Version, die später in der kurzen Zeit der NS-Herrschaft missbraucht wurde. Diese wurde aber ausdrücklich nicht vorgetragen. Man muss also als neutraler Betrachter festhalten: alles richtig gemacht, bewusst distanziert.
Das reichte den Heckenschützen-Journalisten des Standard allerdings nicht aus. Sie zettelten eine mediale Hetzjagd an und behaupteten, die teilweise sehr namhaften anwesenden FPÖ-Politiker hätten ein SS-Lied gesungen. Das ließen sich diese nicht bieten. Ihr Anwalt, Christoph Völk, spricht durchaus nachvollziehbar von “infam” und “rufmörderisch”, was die Herrschaften vom Standard hier einmal mehr ablieferten.
Die Sache ging vor Gericht und wurde nun in erster Instanz entschieden: DerStandard wurde medienrechtlich verurteilt und habe eine Entschädigung in der Höhe von 20.250 Euro zu bezahlen – hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Anwalt der tendenziösen Postille hat Berufung angemeldet, die Rechtskraft ist somit noch nicht entstanden. Er beharrt darauf, man habe einen “wahren Sachverhalt” berichtet.
Das Blättchen, das von Kritikern auch als Zentralorgan des Linksextremismus bezeichnet wird, hatte offenbar vor lauter politisch verblendetem Hass eine ganze Kampagne gegen die FPÖ formuliert. Google findet dazu über ein Dutzend Artikel zum Sachverhalt aus diesem Medienhaus. Betrachtet man den Zeitpunkt an dem dieser Artikel erschien, wird klar, dass man eine Beeinflussung der Nationalratswahl bezweckte. Das ist inhaltlich und journalistisch auch dahingehend heikel, als dass der Standard speziell von der öffentlichen Hand des roten Wien gut gefördert wird.
Als man auf der linken Seite irgendwann draufkam, dass die Vorwürfe haltlos waren, versuchte man über das “Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands” eine besonders peinliche Korrektur. Die dortigen Experten für eh alles erklärten, dass das Lied selbst ohne NS Kontext einschlägig belastet sei. Zitat aus ORF:
Weidinger wies im „Standard“-Interview aber auch darauf hin, dass auch die Schenkendorf-Version „historisch nicht unbelastet ist, galt Schenkendorfs Treueschwur doch dem fanatischen Antisemiten Friedrich Ludwig Jahn, dem er das Lied 1814 widmete“. Dass ein „Deutsches Reich“ zu besingen heute eine andere Konnotation aufweist als 1814, sollte selbsterklärend sein, so Weidinger.
Hier kann man sich nur noch an den Kopf klatschen, wenn man auch nur eine Spur von der deutschen Geschichte versteht. Denn natürlich besang man 1814 das Deutsche Reich – das “Heilige Römische Reich Deutscher Nation” existierte bis zur Auflösung durch Napoleon bis 1806 und war im kollektiven Bewusstsein verankert. Nachfolger war die Deutsche Konföderation ab 1814/1815, ein weiteres “Deutsches Reich” entstand ab 1848.
Wie auch schon beim jüngsten Fall, wo französische “Journalisten” widerrechtlich verdeckte Aufnahmen eines FPÖ-Stammtischs anfertigten, waren die heimlichen Aufnahmen während der Beisetzung nicht nur ebenso widerrechtlich, sondern auch ein besonders pietätloser Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen.