Dank Maskenwahn: Deutschen Steuerzahlern droht der nächste Milliardenschaden

Bild: R24

Die Corona-Politik der deutschen Bundesregierung führt auch im Nachgang noch zu immer höheren Kosten. Weil unter Jens Spahn allen Maskenlieferanten eine unbegrenzte Abnahme zu horrenden Stückpreisen garantiert wurde, wurde das Gesundheitsministerium regelrecht überrannt und verweigerte die Bezahlung. Die Folge: Die Händler klagten. Rund 100 Verfahren laufen noch, der Streitwert liegt bei 2,3 Milliarden Euro. Wie viel Steuergeld zusätzlich bereits in die Beilegung solcher Verfahren geflossen ist, wird geheim gehalten. 

Der Großteil der von der Bundesregierung beschafften Masken wurde oder wird noch vernichtet: Laut Bundesrechnungshof wurden nur knapp 30 Prozent der für 5,9 Milliarden angeschafften Masken in Deutschland verteilt. Doch bei diesen Verbrechen an den Steuerzahlern ist das Ende der Fahnenstange offensichtlich noch lange nicht erreicht. Eine Anfrage der FDP hat ans Licht gebracht, dass aktuell rund 100 Maskenhändler gegen das Bundesgesundheitsministerium klagen. Der Streitwert liegt demnach bei insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro. 

Nachdem der Bund unter Gesundheitsminister Spahn 2020 zu Beginn der sogenannten Pandemie eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem stark überhöhten Stückpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert hatte, wollten Händler sich diesen lukrativen Deal nicht entgehen lassen. Das Ministerium verweigerte schließlich teilweise die Bezahlung und berief sich auf angeblich fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Die Händler klagten reihenweise, wie sich nun herausstellte. In 80 Fällen gab es bereits eine außergerichtliche Einigung, wobei die entstandenen Kosten geheim gehalten werden. Diese Beträge könnten die Steuerzahler offenbar zu sehr verunsichern. Weitere, etwa 100 Verfahren, laufen noch. 

Wie die ausgehen können, zeigte jüngst ein Fall, der in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wurde. Das verwarf eine Berufungsklage des Bundesgesundheitsministeriums gegen einen Maskenhändler als unzulässig. Die deutsche Bundesregierung hatte beantragt, dass der fragliche Händler den für gelieferte Masken bezahlten Betrag zurückzahlt, weil die Masken angeblich Mängel aufwiesen. Allerdings war das zugrunde gelegte TÜV-Prüfverfahren unzulässig, weil man nach einer EU-Norm prüfte, die Masken aber nach einer chinesischen Norm geliefert wurden. Auch hätte der Händler ein Recht zur Nachbesserung gehabt, was von der Regierung aber abgelehnt wurde. Der Händler darf den gezahlten Millionenbetrag also behalten, mit Ausnahme von rund einer Million Euro, die die Bundesregierung ihm versehentlich zu viel überwiesen hatte. Dass man so verantwortungslos mit Steuergeld umgeht und Händlern eine Million Euro zu viel zahlt, könnte und sollte die Deutschen ebenfalls beunruhigen. 

Die Corona-Krise war ein Fest für Profiteure weltweit. Bis heute müssen die Menschen mit ihrem Steuergeld für die maßlose Bereicherung einiger weniger bezahlen. Nicht wenige bezahlten den Maßnahmen- und Impfwahnsinn obendrein mit ihrer Gesundheit. 

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