Corona Ausschuss: Start des „Grand Jury Proceeding“ am 5. Februar 2022

Bild: Screenshot, Hintergrund via freepik / sergiign

In mittlerweile 89 Sitzungen wurden vom Corona Ausschuss seit dessen Gründung im Sommer 2020 zahlreiche internationale Experten zu allen erdenklichen Aspekten der Covid-Krise angehört. Nun soll mittels Grand Jury Proceeding die Weltöffentlichkeit über das Ausmaß der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgeklärt werden.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich erläutert:

„Bei schweren Straftaten wird in den USA eine so genannte Grand Jury mit den vorliegenden Beweismitteln konfrontiert, um sie zu überzeugen, dass diese Beweismittel ausreichen, öffentliche Anklagen gegen die Beschuldigten zu erheben. Dieses Modell machen wir uns zu eigen, um mithilfe von echten Zeugen, Rechtsanwälten, einem Richter und Experten aus aller Welt der Öffentlichkeit nachzuweisen, dass wir es hier mit weltumspannenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu tun haben. Das Ziel ist eine kohärente Darstellung aller bis dato gesammelter Tatsachen und damit die Überzeugung der Bevölkerung aller Länder, dass Widerstand hier nicht nur möglich, sondern von jedem einzelnen verlangt ist.“

Quelle: Ankündigung: Start des Grand Jury Proceeding

Das Gesamtbild wird sichtbar

Es gilt, betont Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, die Nerven zu bewahren und den aktuellen Kurs beizubehalten. Nur wer das ganze Bild erkennt, kann auch die richtige Entscheidung treffen. Dies ist der Gegenstand des Grand Jury Proceeding: „Wichtig ist, dass wir jetzt nicht mehr nur die einzelnen Puzzleteilchen, wie wir das in jeder einzelnen Sitzung machen, beschaffen, sondern in einem justizförmigen Verfahren wird das gesamte Bild so ausgeleuchtet, dass es hoffentlich für jedermann nachvollziehbar ist.“

Das Grand Jury Proceeding ist eine reine Ermittlungstätigkeit, die gegenüber vier bis sechs Personen durchgeführt werden wird. An deren Ende steht das Ergebnis, dass es Anklagen gegen diese Personen geben soll. „Das Ziel ist nicht ein durchsetzbares Urteil. Das geht schon deshalb nicht, weil wir ja, anders als bei den Nürnberger Prozessen, nicht am Kriegsende sind, sondern wir sind noch mittendrin im Krieg,“ erläutert Fuellmich. Damals konnte man sich auf die Autorität der Siegermächte und ihre Militärgerichtsbarkeit stützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist etwas Derartiges nicht möglich. Vielmehr ist damit zu rechnen, im „alten System“ bis auf wenige Ausnahmen kein rechtliches Gehör zu finden.

Entscheidend ist zum einen, so der Anwalt, dass die Menschen erkennen, dass sie der Souverän sind: „Wir sind das Volk und haben die Macht.“ Zweitens soll durch das Grand Jury Proceeding deutlich werden, dass „die Leute, die glauben, sich als unsere Regierung bezeichnen zu dürfen“ überwiegend Verbrecher und Marionetten der „Davos – Clique“ sind. Wenn man beides erkennt, weiß man auch, was man zu tun hat:

  • Die noch funktionierende Gerichtsbarkeit dazu veranlassen, gegen die Verbrecher gegen die Menschlichkeit aktiv zu werden.
  • Dort, wo sie nicht mehr funktioniert, eine neue Justiz aufzubauen.

Fuellmich führt aus:

„Wir haben die richtigen Leute und es läuft auch schon in Ländern wie den USA, aber auch auf dem afrikanischen Kontinent. So wie überhaupt das System aus meiner Sicht jedenfalls in Europa überhaupt nicht mehr reformierbar ist, sondern was komplett Neues errichtet werden muss. Aber das kann nur durch uns geschehen.“

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