Carola Rackete will nicht “Schlepperin” genannt werden: Schlappe vor Gericht!

Bild: DIE LINKE, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons

Die Ex-Sea-Watch-Kapitänin und nunmehrige Linken-Politikerin Carola Rackete will nicht als “Schlepperin” bezeichnet werden: Mit diesem Anliegen scheiterte sie nun vor dem Landgericht Berlin gegen die AfD-Fraktion im EU-Parlament.

Presseaussendung der AfD-Delegation im EU-Parlament:

Die Spitzenkandidatin der Linken zur Europawahl, Carola Rackete, verliert vor dem Landesgericht in Berlin einen Rechtsstreit gegen die AfD-Delegation im Europaparlament. Diese verklagte die Delegation, da sie nicht als „Schlepperin“ bezeichnet werden wollte.

Die frühere Kapitänin der „Sea-Watch“ unterlag nun vor Gericht, welches festhält, dass „ein gewisser Sachbezug“ der Äußerung nicht abgesprochen werden kann. Dazu erklärt der Europaabgeordnete der AfD-Delegation, Markus Buchheit:

„Was die AfD immer wieder betont und auch öffentlich gemacht hat, ist jetzt auch gerichtsfest. Carola Rackete darf als Schlepperin bezeichnet werden. Anders können die Aktivitäten der sogenannten Seenotretter auch nicht bezeichnet werden. Wer vor der nordafrikanischen Küste Flüchtlinge aufs Mittelmeer lockt und diese dann wie ein bestellter Shuttleservice nach Europa bringt, ist ein Schlepper. Punkt.

Wir werden alles daran setzen, dieses kriminelle Treiben zu unterbinden!“

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