Dr. Stefan Homburg, der in den vergangenen Jahren auf X und im Rahmen von Vorträgen unermüdlich die Corona-Politik demontierte, flatterte eine Vorladung ins Haus: Am 11. Juni gab Homburg online bekannt, dass die ehemalige Vorsitzende des deutschen Ethikrats, Alena Buyx, Strafantrag gegen ihn gestellt habe. Warum? Homburg hatte es gewagt, zu twittern, dass sie „ständig von der nächsten Pandemie faselt“. Das empfindet Buyx offenkundig als Beleidigung. Wann klagen all jene, denen in der „Pandemie“ vorgeworfen wurde, zu „schwurbeln“?
Weil er getwittert hatte, dass Deutschlands einstige Ethikrat-Chefin Buyx „faseln“ würde, kassierte Stefan Homburg einen Strafantrag: Er wird als Beschuldigter vorgeladen. Der Tatvorwurf: Beleidigung.
Er wies in einem Folgetweet darauf hin, dass Buyx auch in der Vergangenheit schon gegen Kritiker vorging: Journalistin Cornelia Stolze berichtete gerade erst über ihre Erfahrungen mit der Medizinethikerin im Interview mit Bastian Barucker.
Stolze, bekannt für ihre Recherchen zu Interessenkonflikten in Medizin und Forschung, informierte die Öffentlichkeit 2022 in der „Welt“ über die Verbindungen von Alena Buyx mit dem umstrittenen Wellcome Trust, von dem diese demnach Fördergelder erhielt (Report24 berichtete). Der Trust gilt unter Kritikern als Profiteur der Corona-Krise, der aus seinen „philanthropischen“ Förderungen der Pharmaindustrie große Gewinne schlagen konnte. Dass auch die Vorsitzende des deutschen Ethikrats, die nicht zuletzt die (zweifelsfrei für Big Pharma lukrative) Impfpflicht befürwortete, von Krisenprofiteuren Finanzmittel erhielt, war entsprechend brisant – doch dass Stolze darüber berichtete, stieß Buyx offenkundig sauer auf. Warum eigentlich? Wäre es nicht ethisch korrekt, auf Transparenz zu setzen und die Hintergründe der Berichterstattung öffentlich zu erklären, damit die Menschen sich selbst ein Urteil bilden können?
Sicherlich wird auch jeder Bürger für sich selbst einordnen können, wie er zum Strafantrag gegen Stefan Homburg steht. Der weist dazu auch konkret auf den fraglichen Tweet hin, eine offenbar schnell getippte Antwort auf einen Kommentar eines anderen X-Users: „Buyx faselt ständig von der nächsten ‚Pandemie‘. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiedeholen [sic]. Der WHO-Vertrag macht’s möglich.“ Das dürfte der demokratieliebende Bürger nun als Meinungsäußerung Homburgs im Rahmen eines kurzen Online-Dialogs verstehen, denn wie man die Wortmeldungen einer Person wahrnimmt und ob man sie als einwandfrei belegte Feststellung unumstößlicher Tatsachen oder doch eher abstraktes „Gefasel“ empfindet, ist am Ende eine Einschätzung, die jedem frei stehen sollte – Homburg hat Buyx schließlich nicht persönlich angegriffen, sondern schlichtweg Kritik an ihren Behauptungen geäußert. Sollte das im besten Deutschland als „Beleidigung“ durchgehen, so müsste folgerichtig jeder Bürger, dem vorgeworfen wurde, zu „schwurbeln“, umgehend Strafantrag stellen.
Homburg selbst sieht diese fragwürdige Strafanzeige offenkundig gelassen und gab auf X einige Empfehlungen für Bürger, die ihrerseits Post wegen derartiger Ermittlungsverfahren erhalten:
1. Nie einer polizeilichen Vorladung folgen.
Stefan Homburg
2. Anwalt einschalten, der die Vorladung absagt und Aktenübersendung beantragt.
3. Das dauert meist Monate.
4. Anschließend Schriftsatz zur Verteidigung fertigen lassen.
5. Danach stellt die StA das Verfahren ein, wenn es um Meinungsäußerungen oder wahre Tatsachenbehauptungen ging.
Wenn man passiv bleibt, erhält man einen Strafbefehl, und spätestens beim zweiten ist man vorbestraft.
Dass es einer Demokratie völlig unwürdig ist, wenn die Menschen sich wegen Kritik an Politikern und sogenannten Experten auf Strafanzeigen gefasst machen müssen, muss an dieser Stelle nicht mehr erwähnt werden. Wie sehr Personalien, die selbst der Presse drohen und somit die Pressefreiheit infrage stellen, demokratische Grundsätze wertschätzen, kann jeder für sich selbst beantworten. Hoffentlich erhält er dafür keine Strafanzeige…