Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Apartheid: Ungeimpfte haben keine Rechte

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Ungeimpfte haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Und dies, obwohl der unzureichende Schutz durch die Genspritzen schon im Herbst 2021 weithin bekannt war. Das ist eine weitere Demütigung für jene, die sich dem mRNA-Massenexperiment nicht unterziehen wollten.

Es ist ein Urteil, das die hässliche Fratze des Corona-Regimes rückwirkend bestätigt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung für Quarantänezeiten während der Corona-Politik haben. Wer sich weigerte, an dem größten medizinisch-politischen Zwangsexperiment der Nachkriegsgeschichte teilzunehmen, muss laut Richterschaft nun eben die finanziellen Konsequenzen tragen. Punkt. Ende. Gehorsam oder Strafe – das ist die Botschaft dieses Urteils. Rechtsstaat? Nur noch auf dem Papier.

Wer 2021 nicht bereit war, seinen Körper dem staatlich angeordneten mRNA-Langzeitversuch zu überlassen, soll nun offenbar noch einmal gedemütigt werden. Es ging in dem Fall um einen selbstständigen Versicherungsvermittler aus Baden-Württemberg, der nach einem positiven Corona-Test zwei Wochen Einkommensausfall hatte und eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragte. Doch der Staat winkte ab: Das hätte man durch eine Impfung vermeiden können, also selbst schuld. Mit der gleichen Logik könnte man auch einem Raubopfer, dem ins Bein geschossen wurde, den Versicherungsschutz verweigern, weil es keine kugelsichere Weste getragen hat.

Das Urteil ist politisch, nicht juristisch. Im Oktober 2021 war längst bekannt, dass die sogenannten Impfstoffe nicht einmal das verhindern, wofür sie angepriesen wurden – Infektionen. Selbst die eigenen Daten der Hersteller zeigten früh, dass die mRNA-Präparate weder vor Infektionen schützten noch langfristig wirksam waren. Doch das Gericht interessiert die Realität nicht. Es urteilt nach Regierungsnarrativ, nicht nach Faktenlage.

Rechtsbruch mit Robe

Die Vorinstanzen hatten dem Kläger noch recht gegeben. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe war der Ansicht, dass bereits im Herbst 2021 bekannt gewesen sei, dass die Impfung keine ausreichende Schutzwirkung bot und daher die Quarantäne nicht vermeidbar gewesen sei. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte dies: keine ausreichende Wirkung – also kein Ausschlussgrund für Entschädigung. So etwas nennt man eigentlich juristische Vernunft. Doch Leipzig kassierte die Urteile und verwandelte das Recht in Ideologie.

Die Bundesrichter erklärten nun allen Ernstes: Es reiche aus, wenn die Impfung die Möglichkeit habe, eine Infektion zu verhindern. Die Möglichkeit. Keine Wahrscheinlichkeit, keine Evidenz, nicht einmal eine Illusion von Wirksamkeit – nein, die bloße theoretische Möglichkeit genügt. Damit katapultieren die Richter das Recht zurück in die metaphysische Zeit der Hexenprozesse. Wenn wir eins gelernt haben aus den Corona-Jahren, dann das: Juristische Logik wird von politischem Willen übertrumpft, wenn dieser Willen von oben kommt.

Die Botschaft des Urteils: Unterwerfung wird belohnt

Der Staat zeigt mit diesem Urteil unmissverständlich, dass das Corona-Regime kein Unfall war, sondern ein Testlauf. Wer gehorcht, bekommt Rechte. Wer widersteht, wird bestraft. Es geht hier nicht um das Infektionsschutzgesetz, sondern um Disziplinierung. Die Botschaft lautet: Wer sich dem Kollektivzwang entzieht, wird ökonomisch isoliert. Es geht um die Einführung eines neuen Prinzips: Schuld durch Haltung. Wer nicht einverstanden ist, ist schuldig.

Dass das Urteil ausgerechnet im Jahr 2025 kommt, wo immer mehr über Impfschäden ans Tageslicht kommt, während Forscher weltweit mögliche Langzeitfolgen wie Immundysregulation, Myokarditis, Turbo-Krebs und gehäufte Autoimmunreaktionen untersuchen, ist an Zynismus kaum zu überbieten. Zwar wird das Thema “Post-Vakzin-Syndrom” immer brisanter, aber die Justiz bleibt beim alten Corona-Katechismus: Die Impfung ist heilig. Wer zweifelt, verliert. Kein Wunder, dass das Vertrauen in die Justiz immer weiter bröckelt.

Der Pandemiekomplex siegt

Deutschland hat mit diesem Urteil einen juristischen Präzedenzfall geschaffen. Der Staat darf Andersdenkende ökonomisch bestrafen. Wer sich heute wegen einer Spritze weigert, kann morgen wegen seiner politischen Meinung sanktioniert werden. Die Grundrechte werden zur Gnadenleistung des Staates. Es geht nicht mehr um Freiheit, sondern um Konditionierung.

Das Urteil ist ein Signal an alle freiheitsliebenden Bürger: Die Zeiten werden härter. Wer sich nicht fügt, wird die wirtschaftliche Peitsche spüren. Der Pandemiekomplex – bestehend aus Politik, Pharmaindustrie, Medien und willfährigen Gerichten – hat kein Problem damit, sein Regime zu verteidigen. Die Geschichte kennt diese Allianz bereits: Der militärisch-industrielle Komplex war gestern. Heute läuft die Machterhaltung über Impfausweise, Bankenregulierungen und digitale Identitäten. Dieses Urteil ist der Auftakt für das, was geplant ist.

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