Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält die Berliner Wahlen 2021 nach einer ersten Einschätzung für ungültig – bisher will die Ampel-Koalition sie aber lediglich in 300 Wahllokalen wiederholen lassen, und das explizit nur für die Zweitstimme. Man geht also offenbar davon aus, dass tatsächliche Neuwahlen die Zusammensetzung des Parlaments verändern würden und setzt alles daran, dies zu verhindern. Bundesverfassungsrichter Peter Müller verglich die Zustände in Berlin im FAZ-Podcast nun mit einem diktatorischen Entwicklungsland.
Der Richter ist im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig. Nach dem, was über die eklatanten Wahlfehler bekannt sei, dürfe es sich Müllers Ansicht nach um einen einmalig gelagerten Fall handeln: „Sowas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.“ Die geschilderten Abläufe hätten so in vergleichbarer Weise noch nicht in Deutschland stattgefunden.
Einer Untersuchung der Wahlprotokolle zufolge, initiiert durch den ehemaligen Berliner Abgeordneten Marcel Luthe, dürfte rund jede sechste Stimme bei der Abgeordnetenhaus-Wahl ungültig gewesen sein. Schon zuvor hatten Recherchen des Mediums Tichys Einblick massive Unregelmäßigkeiten und Fehler bei der Wahl aufgedeckt: Obligatorische Wahlprotokolle und Zähllisten wurden in vielen Fällen gar nicht beschrieben und / oder nicht unterzeichnet, falsche Wahlzettel wurden ausgeteilt, teilweise existierten Wahlergebnisse, obwohl die Ergebnistabellen nicht ausgefüllt waren. Schon für die Wähler selbst war das Desaster am Wahltag offenkundig gewesen – Wahlzettel gingen aus oder stammten aus falschen Wahlkreisen, Wahllokale schlossen um die Mittagszeit, es kam zu langen Warteschlangen und Unruhen unter den Menschen. Report24 berichtete.
Das endgültige Urteil über die Gültigkeit der Wahl steht noch aus; die Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofes wollen weiter darüber beraten. Am 16. November soll die Entscheidung verkündet werden.