Bundesministerium hält Antigen-Schnelltests für unbedenklich – Argumente falsch und lückenhaft

Bild: Report24.news

Eine noch nicht genauer bestimmte Stelle in einem österreichischen Bundesministerium hat ein Standardschreiben verfasst, mit dem man besorgte Eltern und Bürger hinsichtlich der giftigen Substanzen in Antigen-Schnelltests abspeist. Die Argumente sind teilweise haarsträubend falsch. Chefredakteur Florian Machl beantwortet die Behauptungen des Regierungsorgans anhand des gleichlautenden Vortrags von Landeshauptmann-Stv. Christine Haberlander vor dem OÖ Landtag.

Eine Analyse von Florian Machl

Die Rede von Frau Landeshauptmann Stellvertreter Christine Haberlander am Donnerstag, 29. September 2022 vor dem Oberösterreichischen Landtag war de facto eine Verlesung eines Standardschreibens aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung BMBWF. Dabei deklarierte Frau Haberlander zu keiner Stelle, woher diese Zeilen stammen – man ist geneigt zu vermuten, dass man es als eigene Recherchetätigkeit ausgeben wollte. Dinge „nicht zu deklarieren“ hat hinsichtlich der Antigen-Schnelltests ja Methode, wie bei der nicht deklarierten, toxischen Flüssigkeit. Wir beantworten in Folge die wichtigsten Passagen (unten in Fettschrift und kursiv).

Vorweg möchte ich festhalten, dass die Corona-Schutzimpfung unser wichtigstes Werkzeug gegen die Pandemie ist. (Bestellter Applaus).

Die Einleitung der Stellungnahme ist manipulativ und befremdlich. Nach Covid-19-Impfungen hat niemand gefragt, darum geht es bei den Antigen-Schnelltests auch nicht. Jeder Mensch in Österreich hat unabhängig seiner Meinung zur Impfung und unabhängig von seinem Impfstatus das Recht auf a) zuverlässig funktionierende und b) in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit unbedenkliche Medizinprodukte.

Was das Testangebot betrifft, so orientiert sich das Land Oberösterreich an den Vorgaben des Bundes. Grundlage für die Teststrategie des Bundes ist die Covid-19 Screeningverordnung. Die Grundregel ist bekannt, pro Person und Monat erhält man kostenlos fünf Antigentests und fünf PCR-Tests. Die Ausgabe der fünf kostenlosen Antigentests erfolgt österreichweit einheitlich in öffentlichen Apotheken. Die fünf kostenlosen PCR-Tests werden über das bewährte System von „Oberösterreich gurgelt“ bei den Sparmärkten ausgegeben oder bei den Apotheken durchgeführt.

Diese Tests an Schulen (Pflichttests) und Bürger (Wohnzimmertests) auszugeben, bedeutet, dass zahlreiche Menschen daran viel (Steuer-)Geld verdienen. Die Hersteller, die Zwischenhändler, die Spediteure und natürlich auch die verteilenden Apotheken machen damit ein gutes Geschäft. Man wird in der Aufarbeitung der Sachverhalte irgendwann die Spur des Geldes verfolgen, um festzuhalten, wer an dem Umstand, dass Österreich, gemessen an der Bevölkerungszahl Testvizeweltmeister ist, am meisten verdient hat.

Weltweit sind Antigentests millionenfach in Verwendung, ohne dass unseren Expertinnen und Experten gesundheitsschädigende Vorfälle aufgrund der verwendeten Flüssigkeiten und Substanzen bekannt wären.

Sachlich falsch. Alleine in Österreich ist von einer hundertmillionenfachen Verwendung auszugehen. Expertinnen und Experten haben sich nicht nur nicht für gesundheitsschädigende Vorgänge interessiert, es wurde ihnen per Gesetz verboten (Bundesgesetzblatt vom 30. Juni 2021, Änderung des Medizinproduktegesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes) diese Tests auf Funktion und Inhaltsstoffe zu analysieren. Diese Gesetzesänderung wurde heimlich über den Umweg einer angeblichen Textkorrektur eingebracht, sodass keine parlamentarische Behandlung oder vorherige Begutachtung möglich war.

Jedwede Anwendung von Medizinprodukten unterliegt dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, der sich bei den Testkits darauf bezieht, dass die Abstrichsets im vorderen Nasenraum angewendet werden und ohne weiteren Körperkontakt in die Testflüssigkeit eingebracht werden. Bei diesem bestimmungsgemäßen Gebrauch sind keine Gefahren für die Gesundheit abzuleiten.

Wir sprechen von Schülern ab dem Alter von sechs Jahren, die über Jahre hinweg selbstständig dreimal pro Woche mit diesen Tests hantieren müssen. Lehrer berichten, dass die Tische danach häufig von der nicht deklarierten Testflüssigkeit bedeckt waren, die „klebrig“ auftrocknet. Nachdem die Tests einer ganzen Klasse (25 Schüler) oft eine ganze Einheit benötigen, spielen gelangweilte Kinder oft mit den Inhalten und zerlegen auch die Testbox. Besonders bei körperlich oder geistig beeinträchtigten Schülern kam es mehrfach zum Trinken der Flüssigkeit. Nachdem Lehrer über die Toxine nicht informiert wurden, konnten sie hier auch nicht einschreiten. Diese Informationen sind NICHT in den Anleitungen für die Schultests enthalten – weder schriftlich noch im Video.

Durch die sehr niedrige Konzentration der in der Kritik stehenden Inhaltsstoffe der Pufferlösung besteht aber selbst bei unsachgemäßem Gebrauch wie beispielsweise dem versehentlichen Kontakt des Puffers mit der Haut keine Gesundheitsgefahr. Eine Botschaft somit gleich vorweg: Ich ersuche eindringlich mit der Verunsicherung von Eltern, Kindern und Lehrpersonal aufzuhören. (Bestellter Applaus).

Die „niedrige Konzentration“ ist eine bewusste Fehlinformation. Mehrere Professoren (Fachgebiete Toxikologie, Pathologie) haben bestätigt, dass die fraglichen Substanzen in ihrer Schadwirkung keine Untergrenze kennen. Das liegt daran, dass sie schädigend auf das menschliche Erbgut einwirken. Vielmehr sollte man Frau Haberlander und das Ministerium anhalten, damit aufzuhören, die Bevölkerung nur halb oder wissentlich falsch zu informieren.

Zur ersten Unterfrage. Das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen ist für die Marktüberwachung nach der Vermarktung und für die Vigilanz von Medizinprodukten zuständig. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Medizinprodukt eine EU-weite Zulassung hat, gibt es dazu keine Prüfpflichten auf österreichischer Ebene oder gar oberösterreichischer Ebene und man kann davon ausgehen, dass dieses Produkt nicht gesundheitsgefährdend ist. Bestünden jedoch begründete, qualifizierte Verdachtsmomente beziehungsweise Anlassfälle, die auf eine Nichtkonformität eines Medizinproduktes hindeuten könnten, erhebt das BASG Hintergrundinformationen und setzt Maßnahmen, um die geforderte Konformität sicherzustellen.

Das ist eine Falschinformation. Wie oben angemerkt, wurde dem BASG von der Regierung (Bundesgesetzblatt vom 30. Juni 2021, Änderung des Medizinproduktegesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes) ausdrücklich verboten, die Angaben der chinesischen Hersteller zu prüfen: Weder die Funktion noch die Inhaltsstoffe wurden überprüft.

Zur zweiten Unterfrage. An Österreichs und damit auch Oberösterreichs Schulen kommt konkret das vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium bestimmte Produkt Flowflex Sars-CoV-2 Antigen Test vom Hersteller Acon Biotech zur Anwendung, sofern Schulen eine vorübergehende Testpflicht aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens am Schulstandort im Sinne des Variantenmanagementplanes der Bundesregierung anordnen. Dieses von der Firma ausgestellte Sicherheitsdatenblatt muss die Anforderungen der Verordnung Nr. 1272 aus 2008 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen erfüllen und all die in oben genannter Verordung gelisteten Gefahrenstoffe anführen.

Das genannte Sicherheitsdatenblatt wird weder vom Hersteller noch vom Importeur noch vom Ministerium herausgegeben. Es liegt report24.news vor (siehe auch www.testfrei-gesund.at)und wurde von einer Stelle der EU als authentisch bestätigt. Es bestätigt, dass die Tests eine geringe Menge Natriumazid und eine beträchtliche Menge (1%) Triton X-100 enthält. Ob diese Mengenangaben stimmen, wurde innerhalb der EU von keiner Institution überprüft.

Genauso müssen Verpackung und Beipacktext mit entsprechenden Gefahrensymbolen und Hinweisen versehen werden.

Weder die Verpackung noch der Beipacktext enthalten die notwendigen Inhaltsangaben oder Gefahren-Piktogramme. Somit hat Frau Haberlander den Gesetzesbruch offiziell bestätigt. Uns liegt ein Notariatsakt vor, der den Zustand der Schultests Ende 2021 / Anfang 2022 beglaubigt – mit vollständigen Abbildungen der Verpackung und der Anleitung. Darauf und darin befinden sich keine Hinweise auf die Zusammensetzung der Flüssigkeit, die Problemstoffe, keine H- oder P-Sätze und keine Warnsymbole.

Sowohl das Sicherheitsdatenblatt als auch die korrekte Kennzeichnung des Tests beziehungsweise des Beipacktextes dieses Flowflex Antigen Rapidtest zur Eigenanwendung wurden durch die TÜV SÜD GmbH München als unabhängige, staatlich autorisierte, benannte Stelle überprüft und die korrekte Kennzeichnung und Einhaltung der gesetzlichen Normen bestätigt.

Die TÜV Süd GmbH mag den Test in Teilen oder im ganzen „CE-zertifiziert“ haben, das ist noch zu verifizieren, Faktum ist, dass dort nicht laborgeprüft wird, sondern ausschließlich die schriftliche Dokumentation auf Plausibilität geprüft wird. Uns liegt ein solches CE-Dokument des chinesischen Herstellers vor, das mit einem chinesischen Stempel beglaubigt wurde und auf eine falsch geschriebene Prüfnorm verweist, die in der richtig geschriebenen Form zudem veraltet wäre. Eine gültige Zulassung auf dieser Basis ist denkunmöglich. Eine Presseanfrage an den TÜV-Süd wurde gestellt.

Zu den in der Kritik stehenden Inhaltsstoffen kann folgende Auskunft gegeben werden:

Zu Natriumazid. Das im Extraktionspuffer verwendete Natriumazid ist zwar in Reinsubstanz als gefährliche Substanz einzustufen, aufgrund der geringen Konzentration in der Pufferlösung beeinflusst dies die Klassifizierung des Produktes als ungefährliches Stoffgemisch jedoch nicht. Ebensolches gilt für den Inhaltsstoff Triton X-100. Die geringe Konzentration an Natriumazid dient dazu, die Pufferlösung keimfrei zu halten. Da sowohl Natriumazid als auch Triton X-100 nur in geringen Konzentrationen in der Pufferlösung vorkommen, ist der Einsatz unbedenklich. Somit wurde das Produkt Flowflex SARS-CoV-2 Antigen Rapidtest von der TÜV SÜD GmbH auch als Selbsttest zertifiziert.

Triton X-100 ist seit Jänner 2021 in der EU verboten. Für die Einfuhr wäre eine Sondergenehmigung notwendig. Eine solche Sondergenehmigung wurde von niemandem vorgelegt, es ist nicht davon auszugehen, dass sie existiert. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine „unbedenkliche Untergrenze“ bei der Einfuhr eines verbotenen Stoffes. Führt man Hunderte Millionen Stück einer „geringen Menge“ ein, wird am Ende unter Garantie eine sehr relevante Menge dabei herauskommen.

Ethylenoxid. Die Abstrichstäbchen werden laut Hersteller mit Ethylenoxid sterilisiert. Jedoch unterliegen sterile Produkte speziellen Anforderungen – da gibt es eine ISO-Norm – und gesetzlichen Grenzwerte, die vom Hersteller einzuhalten sind, um eine Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren. Als unabhängige, staatlich autorisierte Stelle wurde vom TÜV SÜD die Einhaltung der Anforderungen geprüft und bestätigt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Anwendung von Flowflex Abstrichen unbedenklich ist.

Es wurde innerhalb der EU von keiner Stelle geprüft, ob sich in den Teststäbchen Reste von Ethylenoxid befinden. Dies glaubt man den chinesischen Herstellern blind. Dabei muss bereits die Logik sagen, dass bei einer Fertigung von Milliarden Stück unter Zeitdruck Fehler passieren müssen, die man nur durch genaue Qualitätskontrolle ausschließen kann. Report24 liegen verschiedene Laborbefunde vor, nach denen auf Teststäbchen Werte zwischen 0,33 und 172 mg pro kg nachgewiesen wurden. Der „erlaubte“ Grenzwert in der Lebensmittelindustrie liegt bei 0,05 mg, das ist die unterste labortechnische Nachweisgrenze. Die Teststäbchen stellen im Vergleich zu den genannten Flüssigkeiten das größte Bedrohungspotenzial dar, da man mit den Plastikborsten zunächst die Naseninnenwand verletzt und dabei das krebserregende Ethylenoxid ins Gewebe reibt. In anderen Ländern wird weitaus offener mit dem Problem umgegangen – in Zypern verlangte man ein Ende der Tests nachdem Ethylenoxid-Reste nachgewiesen wurden.

Goldnanopartikel. Bei AG Selbsttests kann ein positives oder negatives Testergebnis 15 Minuten nach Testdurchführung durch das Erscheinen von Linien abgelesen werden. Diese Linien werden aufgrund von Goldnanopartikeln sichtbar, die als Markierung an spezifische Antikörper gebunden sind. Sie befinden sich damit in gebundener Form in einer geschlossenen Testkassette auf dem Teststreifen. Ein Hautkontakt in hoher Konzentration, der mit einer Stoffaufnahme verbunden wäre, kann daher bei gebrauchsgemäßer Anwendung ausgeschlossen werden. Dementsprechend besteht keine Gesundheitsgefahr durch die im Antigentest befindlichen Goldnanopartikel.

Gerade die Testboxen werden von Kindern in der Wartezeit bis zum Ende der Tests gerne zerlegt und man spielt damit. Insgesamt ist die Schadwirkung von Nanopartikeln noch nicht ausreichend erforscht, wie bei allen zuständigen Behörden nachzulesen ist. Mögliche Schädigungen am Erbgut, Entzündungen und Organschäden werden vermutet und sind derzeit Gegenstand von intensiven Forschungen.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen an den Schulstandorten darf ich ersuchen die Pädagoginnen und Pädagogen nicht zu unterschätzen. Die Tests finden unter Aufsicht statt. Durch diese Aufsicht bei den Tests in der Schule wurde und wird sichergestellt, dass die Anwendung der Tests korrekt verläuft.

Pädagogen sind praktisch nicht in der Lage, gleichzeitig zu kontrollieren, ob eines von 25 Kindern mit den Flüssigkeiten oder sonstigen Bestandteilen herumpatzt oder spielt, dasselbe gilt für das Spiel mit Stäbchen und Testboxen. Zudem – und das ist perfide – wurden die Pädagogen nicht auf die Gefahrenstoffe hingewiesen. Deshalb konnten sie nicht darüber informieren, achtgeben und gegebenenfalls einschreiten.

Das Bildungsministerium hat alle Stakeholder vor Start der Testungen an österreichischen Schulen über die korrekte Handhabung bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests informiert. Auf der Webseite des Bildungsministeriums fanden und finden sich unter anderem immer noch ein Anleitungsvideo sowie Informationen zu den einzelnen Produkten in der Anwendung, in der Organisation, zur Lieferung, zur Ergebnisinterpretation sowie zur Reklamation. Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich bei Fragen zur korrekten Durchführung an die Schulärztin bzw. den Schularzt sowie an den entsprechenden Kontakt in der Bildungsdirektion zu wenden.

Diese Aussagen grenzen schon an Bösartigigkeit, da niemand über die Toxine informiert wurde und somit keinerlei Sicherheitshinweise weitergeben konnte. Speziell Lehrer ließ man damit gänzlich alleine im Regen stehen.

Zur Frage Drei. Seit Anfang Juni 2022 wurden ca. 316.000 Antigentests an öffentliche Einrichtungen ausgegeben. Wie viele Antigentests in diesen Einrichtungen derzeit noch im Umlauf sind, kann nicht abschließend genannt werden, da die Einrichtungen diese Tests anlassbezogen verwenden und diese somit unterschiedlich rasch verbraucht werden. Eine Anzahl von derzeit an den Schulen befindlichen SARS-Cov-2 Antigen-Selbsttests kann nicht genannt werden, da die Schulen autonom und je nach Bedarf die Tests jetzt direkt über den Online-Shop der Bundesbeschaffungsgesellschaft bestellen und die Tests je nach Bedarf an der jeweiligen Schule verwendet werden.

Es weiß also niemand, wie viele Tests in Oberösterreich zum Einsatz kamen? Sollte man das nicht bis zu dem Zeitpunkt, wo der Shop der Bundesbeschaffungsgesellschaft eingerichtet wurde, ganz genau wissen? Warum drückt man sich hier um die Beantwortung herum? Darf niemand wissen, wie gut die Zwischenhändler verdient haben?

Und zur Unterfrage Vier. Welche Kosten entstanden sind, entzieht sich unserer Kenntnis, da diese Anschaffungskosten vom Bund übernommen werden.

Das ist für den Steuerzahler gewiss immer sehr beruhigend zu wissen, dass es niemanden interessiert, was freihändig angeordnete „staatliche Maßnahmen“ gekostet haben. Nachdem die Beantwortung der sonstigen Fragen vom Bund übernommen worden ist, hätte dieser auch die Kostenfrage beantworten können.

In Folge veröffentlichen wir das Standardschreiben des Bundesministeriums. Wenn man den Text vergleicht, stellt man fest, dass die Rede von Frau Haberlander dem Schreiben nahezu wortgleich entspricht. Es ist demnach davon auszugehen, dass eine einzige Person, die sich anonym in einem Ministerium verbirgt, die gesamte Öffentlichkeit zum Narren hält. Deren Worte werden seit dem 22. September, dem Tag der wichtigen Pressekonferenz, von Schulbehörden und Ministerien 1:1 verbreitet.

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