Christian Dettmar, ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar, wurde bekannt, als er während der sogenannten Pandemie einen aufsehenerregenden Beschluss fällte: Er untersagte zwei Weimarer Schulen die Umsetzung von Corona-Maßnahmen. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn aufgrund dessen im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dieses Urteil wurde am Mittwoch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Dettmar schützte Kinder vor schädlichen Maßnahmen – dafür nimmt man ihm seine Existenz.
Im April 2021 hatte Dettmar als Familienrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar untersagt, die Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht umzusetzen, indem er diese als Gefährdung des Kindeswohls einstufte. Dieses Urteil sorgte bundesweit für Diskussionen und führte zu Ermittlungen gegen Dettmar wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung – mit dem Hintergrund, dass er für eine derartige Entscheidung als Familienrichter nicht zuständig wäre. Die Thüringer Justiz ordnete eine Durchsuchung bei ihm an und erhob Anklage.
Das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar im August 2023 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Ihm wurde vorgeworfen, gezielt darauf hingearbeitet zu haben, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen, um ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen setzen zu können. Konkret soll er im Vorfeld des Verfahrens Kontakt mit bestimmten Gutachtern und Anwälten aufgenommen haben, die seine kritische Sichtweise auf die Corona-Maßnahmen teilten. Man wundert sich: Kennen Sie Fälle, wo Richter verurteilt wurden, weil sie mit braven, narrativtreuen Gutachtern Kontakt hatten?
Dettmar betonte, dass seine Entscheidungen vom Schutz der Kinder motiviert gewesen seien, da viele Eltern negative Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf ihre Kinder gemeldet hätten.
Der verurteilte Richter hatte gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Entscheidung angefochten, weil sie das Strafmaß für zu mild hielt. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert. Beide Anfechtungen wurden nun verworfen – der BGH hat am Mittwoch das Urteil bestätigt. Das bedeutet, dass die vom Landgericht Erfurt ausgesprochene zweijährige Haftstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung jetzt rechtskräftig ist.
Der Richter muss zwar nicht ins Gefängnis, verliert jedoch seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Laut Beamtenrecht verliert ein Beamter seine Beamtenrechte, wenn er durch Urteil eines Strafgerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (oder darüber) verurteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Mittlerweile ist hinreichend durch Studien belegt, dass Christian Dettmar richtig entschieden hatte – moralisch im Sinne des Kindeswohls, aber auch medizinisch, denn die Corona-Maßnahmen hatten ohnehin nie den Nutzen, der ihnen zugeschrieben wurde. Dettmar bleibt daher vor allem für zahlreiche Eltern ein Held. Im besten Deutschland geht jedoch die Verfolgung von Maßnahmenkritikern und allen, die die Politik und vorgeschriebene Narrative hinterfragen, unbeirrt weiter. In Prozessen rund um Impfschäden glänzen Richter währenddessen bundesweit mit abstrusen Beurteilungen und Entscheidungen, die zugunsten einer politischen Erzählung Mängel bei Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfung ignorieren. Andere Richter beurteilen migrantische Vergewaltiger als Musterbeispiele von Integration und lassen sie wieder auf die Bevölkerung los. Das alles führt zu einem massiven Vertrauensverlust in den Justizapparat. Jene Kräfte, die noch im Sinne des Volks agieren, scheint man aus diesem System entfernen zu wollen.