Brutales Martyrium in Künzelsau: Deutsch-Algerier quälte Frau über 30 Stunden lang

Bild: freepik / Jirawatfoto

Am vergangenen Freitag, 13. März 2026, wurde das Urteil in einem Fall von besonders extremer Gewalt verkündet: Ein 29-jähriger Deutsch-Algerier wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er hatte seine Ex-Partnerin über 30 Stunden hinweg brutal gefoltert und gequält. Das Gericht sprach ihn der Geiselnahme sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Tat, die im Juni 2025 in der baden-württembergischen Kleinstadt Künzelsau stattfand, hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Der Mann war bereits mehrfach vorbestraft. Zwischen 2014 und 2025 wurde er insgesamt 13 Mal verurteilt. Unter anderem mehrfach wegen häuslicher Gewalt, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am 8. Mai 2025 soll er seine damalige Partnerin in deren Wohnung in Neckarsulm krankenhausreif geprügelt haben. Dabei schlug er nicht nur mit den Fäusten zu, sondern auch mit einer Stabtaschenlampe und einem Staubsaugerrohr. Zudem würgte er sie und drückte eine brennende Zigarette auf ihr aus. Die Frau floh nach dem Krankenhausaufenthalt in ein Frauenhaus und beendete die Beziehung.

Brutales Martyrium – Opfer lebenslang gezeichnet

Einige Wochen später eskalierte die Situation: Am 15. Juni entführte der Deutsch-Algerier aus Wut und Eifersucht seine Ex-Partnerin vom Außengelände des Frauenhauses. Er zwang sie, ihre Kleidung auszuziehen, und zerrte sie nur mit einem Slip bekleidet durch die Künzelsauer Innenstadt. Dabei wurde der Körper der Frau aufgerissen und sie erlitt eine Hirnblutung. Anschließend quälte er sein Opfer über mehr als 30 Stunden. Er traktierte die Frau mit Schlägen und Tritten und würgte sie mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit. Als der Schläger eingeschlafen war, gelang es der Frau, sich zu befreien und Hilfe zu holen.

Ihre Verteidigerin erklärte während der Hauptverhandlung, das Leben ihrer Mandantin habe “am seidenen Faden” gehangen. An den Folgen der Misshandlungen wird sie ihr Leben lang leiden, sowohl an den körperlichen als auch an den psychischen. Aufgrund von Augenverletzungen hat die Geschädigte eine Sichtfeldeinschränkung, außerdem Erinnerungslücken, Wortfindungsstörungen, Panikattacken und Narben im Gesicht. Als Folge der Hirnblutung leidet sie inzwischen auch an epileptischen Anfällen. Sie lebt im Zeugenschutzprogramm und soll sich kaum noch auf die Straße trauen.

Die Beziehung zwischen Täter und Opfer soll von Anfang an toxisch und von Gewalt geprägt gewesen sein. Die Frau hatte sich dem dominanten Deutsch-Algerier, der sie schon verprügelte, wenn das Essen nicht pünktlich auf dem Tisch stand, so weit unterworfen, dass sie am Ende unter anderem ihre Arbeit aufgab, kaum noch soziale Kontakte hatte und gar eine Burka trug.

Im Prozess legte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte die Taten weitgehend ein, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Als Gründe für seine Gewaltausbrüche führte er seinen Alkohol- und Drogenkonsum an.

Der Vorsitzende Richter sprach von einer “erschütternden” Straftat, selbst der Verteidiger des Angeklagten sprach von einer unverzeihlichen Tat und forderte eine hohe Strafe. Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat als versuchten Mord ein, doch das Gericht folgte dieser Einordnung nicht. Die Richter sahen keinen bedingten Tötungsvorsatz, sondern werteten die Tat als Versuch, mit extremer Brutalität die Beziehung wiederherzustellen und die Frau einzuschüchtern. Letztlich wurde der Mann wegen Geiselnahme und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an; Revision ist möglich, gilt aber als unwahrscheinlich.

Es ist schwer nachvollziehbar, dass eine so bestialische, fast tödliche Quälerei nur mit 12 Jahren geahndet wird. Kritische Beobachter denken hier eher an einen ausgedehnten Versuch eines Ehrenmordes, nicht an einen Versuch, die Beziehung wiederherzustellen.

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: