Das sind Nachrichten, die Hoffnung geben, dass die deutsche Rechtsstaatlichkeit noch nicht völlig verloren ist. In Wurzen hatte ein brutaler Gewalttäter in Uniform völlig sinnfrei mit einem Fußtritt einen Bürger attackiert. Der mutmaßlich psychisch gestörte Angreifer hielt sich wohl für einen Kampfport-Star, durch die allgemeine Hetze aus Politik und Medien fühlte er sich wohl im Recht. Ein deutsches Gericht verwies ihn nun auf seinen Platz.
Am 10. Mai 2021, inmitten der angeblich schrecklichen Pandemie, attackierte ein Möchtegern-Bruce Lee für ganz Arme einen deutschen Bürger unvermittelt mit einem schweren Fußtritt in die Weichteile oder in den Magenbereich. Es gab zuvor keine ersichtliche Gefährdungssituation für den Beamten, er wurde durch nichts bedroht. Auch für Umstehende bestand keine Gefahr, wie aus dem unten gezeigten Video klar ersichtlich ist. Es handelte sich um einen Polizeiübergriff, begangen mit Intensivgewalt.
Der Polizist wählte sich sein Opfer offenbar gezielt nach dem Umstand aus, dass es an einem „Spaziergang“ gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hat. Zu jener Zeit waren Hass und Hetze, die von der deutschen Politik und deutschen Medien ausgingen, besonders stark. Jeder sollte zu Maßnahmen und zur mRNA-Genbehandlung gezwungen werden, andernfalls wäre man eine Person zweiter Klasse. Der Polizist handelte in logischer Folge so, wie immer gehandelt wird, wenn Menschen ausgegrenzt und als minderwertig erklärt werden: Ohne Konsequenzen zu befürchten, griff er zu Gewalt. Dabei ist der Vorfall nur einer unter Tausenden – mit dem Unterschied, dass eben eine Kamera auf das Geschehen gerichtet war. In Deutschland glaubten viele Gewalttäter in Uniform, dass sie sich vor ihren Befehlshabern besonders profilieren müssten, indem sie in Gruppen auf deutsche Rentner losgehen.
Vor dem Amtsgericht Grimma wurde der Prügel-Polizist Florian W. gestern, am 14. Dezember 2022, wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss er 3.000 Euro Strafe bezahlen. Der Gewalttäter hatte dann später versucht, den Tathergang durch einen unwahren Einsatzbericht falsch darzustellen. Die Staatsanwaltschaft fand dies – ausnahmsweise – nicht unterhaltsam und erhob Anklage. Die Formulierung war klar und entsprach dem im Video gezeigten: Der Polizist hat „ohne Grund und mit Verletzungsabsicht einem Teilnehmer mit dem linken Fuß in die rechte Bauchseite getreten“.
Der Polizist log über den Vorfall, er wäre von dem Gerüstbauer Heiko K. mit einem Zollstock bedroht worden und hätte sich wehren müssen. Es kann nur immer wieder betont werden, wie wichtig eine lückenlose Videoüberwachung der Staatsgewalt ist, da man als Bürger nur so beweisen kann, dass einem Unrecht und Gewalt angetan wurde. Der Richter äußerte in der Verhandlung, dass er aber nur herabhängende Arme und keinen Zollstock sehen würde. Dennoch blieb der Tritt-Künstler bei seiner Version, was sich sicherlich nicht strafmildernd auswirkte. Die Rechtskraft des Urteils ist unbekannt, möglicherweise wird noch Berufung eingelegt.
Problematisch ist ebenso, weshalb die Kollegen zu Mittätern wurden, anstelle den ersichtlich rechtwidrig handelnden Beamten zurückzuhalten und zur Ordnung zu rufen. Rechtsanwalt Markus Haintz möchte nun nach diesem Urteil auch überprüfen lassen, ob deren Handeln gesetzlich gedeckt war oder ob man sie ebenso wegen Beihilfe zur Körperverletzung im Amt anklagen muss.
Das Alternativmedium „Jouwatch“ berichtete, dass Sachsen während der Zeit der schärfsten Corona-Maßnahmen eine Welle von Polizeigewalt erlebte, die kaum aufgearbeitet wäre. Sachsen wird von Ministerpräsident Kretschmer (CDU) sowie GrünInnen und SPD regiert. Kretschmer scheint inzwischen einige seiner Fehler einzusehen, was ein absolutes Novum in der deutschen Politik darstellt. Er entschuldigte sich für Handlungen während der Corona-Pandemie und bat darum zu vergeben und zu vergessen. Millionen Geschädigte sehen dies anders – ein verantwortungsvoller Politiker hätte sein Handeln sofort überdenken und korrigieren müssen.