Bremen: Seit Jahren ausreisepflichtiger Migrant bedrohte Polizisten mit Messer – mit Schüssen gestoppt

Bild: freepik / thawornnurak

In der Nacht zum Donnerstag wurden Beamte der Bundespolizei bei einem Einsatz am Bremer Hauptbahnhof mit einem 20 cm langen Messer bedroht. Ein australischer Austauschstudent? Nein: Es soll sich um einen ausreisepflichtigen Asylbewerber aus Ghana handeln. Der Angreifer wurde durch Schüsse gestoppt.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall während einer Personenkontrolle auf dem Bahnhofsplatz gegen 03.30 Uhr in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Der Verdächtige, der sich der Kontrolle entziehen wollte, soll die Beamten laut BILD mit einem 20 cm langen Messer bedroht haben. Daraufhin sollen die Bundespolizisten zunächst einen Warnschuss abgegeben haben, doch der Migrant stoppte nicht: Ihm wurde daraufhin zweimal in die Beine geschossen. Der 38-jährige Angreifer, der unter Drogen gestanden haben soll, wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Die Kriminalpolizei Bremen hat die Ermittlungen übernommen. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar.

Nach einem Bericht von NIUS soll es sich bei dem Täter um einen 1986 geborenen Asylbewerber aus Ghana handeln, der im Jahr 2010 nach Deutschland gekommen sein soll. Sein Asylantrag wurde 2011 erstmals abgelehnt, woraufhin er den Status einer Duldung erhielt. Seit dem Ablauf dieser Duldung im Jahr 2021 galt er als ausreisepflichtig. Zudem soll er laut NIUS polizeibekannt gewesen sein, unter anderem wegen Einbruch, Diebstahl und Widerstand gegen Polizeibeamte. Außerdem wurde er – wie könnte es anders sein – als psychisch verhaltensgestört eingestuft.

Immer wieder werden Straftaten von Personen begangen, die eigentlich gar nicht im Land sein dürften. Die Migrationspolitik ist längst aus dem Ruder gelaufen – Abschiebungen werden nicht vollzogen und Abgelehnte erhalten sogar weiter Sozialleistungen – letztlich weiß niemand, wer sich im Land aufhält. Trotzdem lehnt das linksgrün­rote Multikulti-Establishment Verschärfungen weiterhin ab. Die Bürger dürfen sich nicht durch Schusswaffengebrauch schützen…

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