Blaupause für weitere Impfpflichten: Dr. Ronald Weikl fordert Abschaffung von Masernschutzgesetz

Symbolbild: yanadjana / freepik

Das sogenannte Masernschutzgesetz gilt für alle Kinder, die Kitas, Kindergärten und Schulen besuchen – und auch für Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Dr. med. Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, kritisierte das Gesetz beim MWGFD-Pressesymposium im November in Passau scharf. Seiner Ansicht nach verkörpert es nicht nur eine Nötigung, die das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, sondern stellt insbesondere eine Blaupause für weitere Impfpflichten dar.

Der folgende Artikel von Michael von Lüttwitz und Stef Manzini erschien zuerst auf stattzeitung.org:

Zum zweiten Mal veranstaltete die MWGFD (”Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.”) ein Pressesymposium zur Thematik ”Masern und Impfen”. Es fand am 15. November 2025 in Passau unter dem Titel ”Masern”Schutzgesetz” auf dem Prüfstand” statt. Dr. med. Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, zugleich Frauenarzt, praktischer Arzt und Arzt für Naturheilverfahren, führte als Moderator in seiner gewohnt lockeren und kompetenten Art durch die Veranstaltung. Zudem gab er zahlreiche Hinweise zu MWGFD-Plattformen. Dort gibt es unterschiedlichste Informations- und Aktivitätsfelder, unter anderem eine Petition. Im Vordergrund standen jedoch seine Ausführungen zur Masernimpfung, mit den Schwerpunkten historischer Abriss und ihre Stellung in der Gesellschaft, Politik und im Recht.

Im November 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Masernschutzgesetz verabschiedet, das im März 2020 in Kraft trat. Weikl betonte, dass dieses Masernschutzgesetz für alle Kinder gilt, die in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen betreut werden, ebenso für nach 1970 geborene Personen, welche in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Weiter führte der MWGFD-Vizevorsitzende aus, dass die Impfung laut Stiko-Empfehlung (Ständige Impfkommission) bei Kindern bereits im elften und fünfzehnten Monat durchgeführt werden soll.  Da es die Masernimpfung nicht als Einzelimpfung gibt, muss sie als Drei- oder Vierfachimpfung durchgeführt werden und das bei jährlich etwa 700.000 Kindern, führte Weikl weiter aus.

Der Gynäkologe monierte, dass aufgrund der Masernschutzimpfung das im Grundgesetz verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Völlig unverständlicherweise stufte nach Weikls Ansicht das Bundesverfassungsgericht die Masernschutzimpfung bei ihrem sogenannten Kindertagesstättenbeschluss als verfassungskonform ein. Dem Mediziner zufolge verkörpert das Masernschutzgesetz nicht nur eine Nötigung, sondern ist vor allem eine Blaupause für weitere angedachte Impfpflichten – die geplante Corona-Impfpflicht sei in diesem Zusammenhang beispielhaft erwähnt.

In diesem Kontext erwähnte der Mediziner die Internetseite www.vetopedia.org, eine freie Enzyklopädie der Gegenstimmen, welche unzensiert und ungefärbt Informationen zu verschiedenen Themenkreisen bringt, unter anderem auch zu Impfschäden. Unter neue-medien-portal.de könne man sich anstatt Narrativen echte Informationen zu Gemüte führen, sprach Weikl im Weiteren an. Wer ein Labor für den Nachweis von Spike-Protein, Spike-mRNA, Plasmid-DNA und vielem mehr sucht, dem legte der Arzt die Internetseite inmodia.de ans Herz, ebenso die Seite www.mwgfd.org/angebot-fuer-hilfesuchende, für diejenigen, die Hilfe bei Impfschäden wünschen. Das Schädigungspotenzial durch die Corona-Impfung wird auf der Seite geimpft-geschaedigt-geleugnet.de aufgeführt, führte Weikl fort.

Besonders dreist sei nach Aussage des Frauenarztes die juristische Verfolgung impfkritischer Ärzte, weil sie Patienten schützen. Ein solches juristisches Vorgehen ist aus Sicht des MWGFD nicht mehr hinnehmbar, fügte Weikl an. Besonders grotesk wird das juristische Vorgehen gegen Ärzte, weil sie gemäß ihrer Berufsordnung keine Vorschriften zu beachten hätten, die gegen das Wohl des Patienten gerichtet sind. Da die meisten Impfungen nach seiner Darstellung mehr schaden als nutzen, erkennt er in einem Impfzwang ein unethisches Mittel. Zugleich verwies er auf eine Studie, welche Ungeimpfte und Geimpfte verglich, mit dem Ergebnis, dass Ungeimpfte gesünder seien. Im Weiteren soll die Studie belegen, dass mit der Anzahl der Impfungen die Erkrankungen steigen. Nach Weikls Aussage ist es schwer, diese Fakten Menschen beizubringen, die im Impfdogma groß geworden sind und durch Angst einer ständigen Gehirnwäsche unterzogen werden. Deshalb ist es nach seinen Worten umso nötiger, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken und zu fördern.

In Bezug auf die Masernimpfung erwähnte Weikl, dass diese zu einem Zeitpunkt eingeführt wurde, als die Sterblichkeitsrate bei nahezu Null lag. Zudem erwies sich nach Ansicht des Arztes eine Komplikation aufgrund einer Masernerkrankung als problemlos, zumal die Krankheit das Immunsystem nicht nur trainiert, sondern auch das Risiko gegenüber anderen späteren Erkrankungen heruntersetzt. Nur bei vorgeschädigten oder extrem belasteten Kindern sei nach seinem Dafürhalten eine gewisse Vorsicht geboten.

Insbesondere verwies der Mediziner auf den Umstand, dass das Risiko in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, um ein Vielfaches höher ist als das Lebenszeitrisiko an Masern zu Tode zu kommen. Diese Erkenntnis stellt nach seiner Ansicht auf Basis der ”MWGFD-Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz” eine absolute Kontraindikation für eine Masernimpfung dar, die jedem Kind im Rahmen einer ärztlichen Impfunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden sollte. Deshalb prangert nach Weikls Ausführungen die erwähnte Arbeitsgruppe in einer groß angelegten Aktion die Masernimpfung auf der Basis medizinisch-wissenschaftlicher Fakten an. Anhand dieser Fakten solle erkannt werden, so Weikl, dass das Masernschutzgesetz nicht nur weder notwendig noch sinnvoll ist, sondern obendrein auch keine verfassungskonforme Plattform darstellt.

Auf der Internetseite masernschutzgesetz.mwgfd.org hat nach Weikls Ausführungen die MWGFD-Plattform die Argumente gegen die Masernimpfung in einem mehrseitigen Informationsschreiben zusammengestellt, das allen Entscheidungsträgern aus Politik und Justiz zugesandt werden soll. Darüber hinaus können auf dieser Seite zahlreiche Informationen zur Masernimpfung abgerufen und ausgedruckt werden. In diesem Kontext verwies der Facharzt auf eine in Kürze startende ”ePetition” an den Bundestag und an die Landtage mit dem Ziel, das Masernschutzgesetz und die Impfpflicht unverzüglich aufzuheben.

”Ronny” Weikl musste seinen Vortrag mehrfach aufgrund des zustimmenden Beifalls unterbrechen. Das Symposium ”Masernschutzimpfung” ist dem Mediziner eine Herzensangelegenheit, wie er betonte. ”Ich möchte, dass wir dem Impfwahn der Pharmaindustrie Einhalt gebieten. Die Presse ist dabei so wichtig, wir haben viele Mitstreiter. Es wird gelingen”, so ein optimistischer Co-Vorsitzender des MWGFD, der sich über die tolle Stimmung und die geballte Fachkompetenz in Passau sichtlich sehr freute. In dieser Woche veröffentlicht stattzeitung.org ein ausführliches Interview mit Dr.med. Ronald Weikl, in dem wir mit dem Arzt aus Passau einen weiten Bogen spannen, bis hinein in Themen, die jetzt in die vorweihnachtliche Zeit passen. Weitere Artikel und Interviews zum Pressesymposium erwarten sie in Kürze.

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