Eine kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und des schädlichen Impfzwangs ist dringend erforderlich. Doch den Regierenden fehlt offensichtlich der Wille dazu. Nun offenbarte eine AfD-Anfrage, dass die Daten zu Impfnebenwirkungen nach über zwei Jahren noch immer nicht analysiert wurden – man ist angeblich nach wie vor mit der Planung der dafür benötigten Software-Schnittstelle beschäftigt. AfD-Abgeordnetem Thomas Dietz fällt als Erklärung nur eines ein: „Die Regierung versucht alles, um die Impfeffekte zu vertuschen.“
§13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das am 18.11.2020 beschlossen wurde, sieht die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung vor, für „Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut“ regelmäßig Daten zu übermitteln. Zu diesen gehören pseudonymisierte Patientendaten, aber auch Angaben zur Impfung sowie zu gegebenenfalls erfassten Impfnebenwirkungen.
Für die Datenübertragung wären Programmierarbeiten notwendig gewesen. Laut Gesundheitsministerium haben diese im 3. Quartal 2021 begonnen und sind noch nicht abgeschlossen – das ergab eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Dietz.
Da stellt sich natürlich die Frage, wie es möglich ist, dass ein technisches Problem nach über zwei Jahren noch immer nicht behoben ist. Es drängt sich der Gedanke auf, dass bei den Gesundheitsbehörden keinerlei Interesse an einer Auswertung dieser wichtigen Daten besteht. Vielleicht kommt die Verzögerung gar gelegen, denn eine Corona-Aufarbeitung ist ganz offensichtlich von der Regierung nicht gewünscht. Das konstatiert auch Thomas Dietz in einer Pressemitteilung:
„Die Programmierarbeiten zur Änderung der Schnittstelle der Datenflüsse Kassenärztliche Vereinigung (KV) an das Robert Koch-Institut (RKI) sowie RKI an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemäß Gesetzesänderung des §13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetz (IfSG), wurden nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. September 2023 im 3. Quartal 2021 begonnen (Antwort des BMG auf Einzelfrage/Arbeitsnummer 9/234). Durch unsere Kleine Anfrage wollten wir für Klarheit sorgen, was ,begonnen‘ überhaupt bedeutet. Die Antwort der Bundesregierung ergab, dass sich das Projekt noch immer in der Abstimmungsphase befindet und die Entwicklungsarbeiten der Schnittstelle erst im Anschluss begonnen werden können. Nahezu 30 Monate für die Planung einer Schnittstelle zu benötigen, ist absurd. Während andere Länder schon längst Entschädigungszahlungen aushändigen, bremsen die Ampelregierung und alle weiteren Verantwortlichen in der Corona-Zeit die Aufklärung über das Impfgeschehen, wo sie nur können.
Somit kann die gesetzliche Verpflichtung bis zum heutigen Tag nicht erfüllt werden. Dazu fällt mir nur eine Erklärung ein: Die Regierung versucht alles, um die Impfeffekte zu vertuschen. Doch die Missstände der Corona-Zeit müssen aufgeklärt werden. Dafür werden wir uns als Vertreter der Bürger weiter einsetzen.“