Irrenhaus Deutschland: Die Betreiberin eines Damen-Fitnessstudios in Erlangen hat Post von der deutschen Bundesregierung bekommen, weil ein Mann, der sich als „Trans-Frau“ ausgab, nicht in ihrem Studio trainieren durfte. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fabuliert von einer Benachteiligung wegen des Geschlechts und drängt auf eine Entschädigungszahlung.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Das scharf kritisierte und für Frauen hochgradig schädliche Selbstbestimmungsgesetz tritt erst im November in Kraft, doch schon jetzt zeigt sich, was für einen Geist man in linkswoker Umnachtung aus der Flasche ließ.
Die Betreiberin eines Damen-Fitnessstudios mit dem eindeutigen Namen „Lady’s first“ in Erlangen erhielt Post von Ferda „Kartoffel“ Atamans Antidiskriminierungsstelle: Sie hatte einen biologischen Mann nicht in ihrem Studio trainieren lassen. Der Interessent kam Ende März in das Studio, wo er von einer Mitarbeiterin begrüßt wurde. Er gab sich als „Trans-Frau“ aus, die allerdings weder eine operative „Geschlechtsumwandlung“ hinter sich hatte, noch einen Ausweis vorlegte, um sich als juristische Frau zu identifizieren. Dennoch vereinbarte man zunächst ein Probetraining. Als „Kompromiss“ für das Duschen im Studio schlug der Interessent vor, eine Badehose zu tragen. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der eigenen Kundinnen, die sich schließlich explizit für ein Fitnessstudio nur für Damen entschieden haben, ließ die Betreiberin ihre Mitarbeiterin jedoch eine freundliche telefonische Absage formulieren.
Die angebliche Trans-Frau schien das nicht gut aufzunehmen. Dem Medium Nius zufolge bot der Interessent noch an, die Duschen gar nicht zu verwenden, und als das auch nicht fruchtete, folgte eine negative Google-Bewertung. Inzwischen hatte die Betreiberin des Fitnessstudios Post von der Antidiskriminierungsstelle im Briefkasten.
Frauen-Fitnessstudios sind nun diskriminierend – freier Zutritt für alle?
In der Tatsache, dass ein biologischer Mann keinen Zutritt zu einem reinen Frauen-Fitnessstudio erhielt, sieht man demnach einen potenziellen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz „in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts“. Das würde auch für sogenannte Trans-Frauen gelten, egal, ob „geschlechtsangleichende“ Maßnahmen oder eine Namen- und Personenstandsänderung durchgeführt wurden. Im Schreiben heißt es daher weiter:
„In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau […] eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“
Weder hat die Antidiskriminierungsstelle die Kompetenz und das Recht, noch ist es ihre Aufgabe, auf solche Strafzahlungen zu drängen. Entsprechend geschockt reagierte die Betreiberin, die gegenüber „Nius“ auch darauf hinwies, dass die Frauen extra zu ihnen ins Studio kämen, „um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren“. Bei 20 Prozent der Mitglieder handele es sich zudem um Musliminnen. „Es wirkt auf meine Kundinnen, als würde ich da einen Mann trainieren lassen – jedenfalls so lange diese Dame noch mit den männlichen Geschlechtsorganen ausgestattet ist.“
Nach der Argumentation der Antidiskriminierungsstelle wären Schutzräume für Frauen faktisch abgeschafft. Besonders bedenklich ist, dass man sich in der hitzigen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz, das Frauenrechte in beispielloser Form unterwandert, stets darauf berief, dass das private Hausrecht davon unberührt bleibe, sodass geschützte Räume auch geschützt bleiben könnten. Wenn sich nun aber schon die Antidiskriminierungsstelle einschaltet, wenn einem biologischen Mann der Zutritt zu einem geschützten Raum für Frauen verwehrt wird, demonstriert das eindrücklich, wie wertlos diese Beteuerungen waren.
Die rechtliche Vertretung des Studios sieht in der Angelegenheit aus logischen Gründen keine sachlich gerechtfertigte Diskriminierung, immerhin sei der Ausschluss von Männern das Geschäftsmodell von Frauen-Fitnessstudios. Anders sieht das eine Kanzlei von Anti-Diskriminierungsrechtlern, die der Betreiberin nun eine Strafzahlung von schlappen 5.000 Euro androht, sollte der biologische Mann nicht im Frauen-Fitnessstudio trainieren und auch duschen dürfen. Außerdem seien ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro und die Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von 3.000 Euro fällig.
Wo soll das hinführen?
Schmerzensgeld sollten sicherlich all jene Damen in Frauen-Fitnessstudios bekommen, die Geld dafür zahlen, um unter sich bleiben zu können, die sich aber zukünftig deutschlandweit mit Unterstützung der Bundesregierung von angeblichen Transen beglotzen lassen und tolerieren sollen, dass offensichtliche Nicht-Frauen ihr Gehänge in der Damendusche wienern dürfen. Die Antidiskriminierungsstelle selbst zeigt auf, dass die bloße Behauptung, sich als Frau zu fühlen, ausreichen soll, um Zugang zu jedem Schutzraum zu erlangen, aus dem man zuvor aus gutem Grund ausgeschlossen war. Dass das nicht nur bei Frauen auf Widerstand stößt, sondern auch bei Männern, die ihre weiblichen Angehörigen vor derartigen Absurditäten und Perversionen schützen wollen, steht dabei außer Frage.